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   OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11   

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OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11 (https://dejure.org/2013,32773)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 U 6/11 (https://dejure.org/2013,32773)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 U 6/11 (https://dejure.org/2013,32773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln der Abdichtung der erdberührenden Außenwände durch den Verkäufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigene Mängelanzeige dem Käufer nicht offenbart: Arglist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wahrheitswidrige Aussagen zum Kaufobjekt können Arglist des Verkäufers begründen! (IMR 2014, 1068)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11
    aa) Ein arglistiges Verschweigen setzt zunächst voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Fehler begründenden Umstände kennt oder für möglich hält (u. a. BGH NJW 2007, 835, 836).
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10

    Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11
    Dann ist der Mangel unabhängig von seinem tatsächlichen Einfluss auf den Kaufentschluss wesentlich und der Verkäufer zur Offenbarung verpflichtet (BGH MDR 2011, 1281).
  • BGH, 16.01.1976 - V ZR 63/74

    Verfahrensfehler bei der Beweiswürdigung - Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11
    Bei einer Verkäufermehrheit entfaltet das Handlungsunrecht, auf das § 444 BGB dem Wortlaut nach abstellt, keine eigenständige Bedeutung für den mit der Vorschrift letztlich bezweckten Schutz der Vertragsfreiheit und -gerechtigkeit (so im Ergebnis BGH NJW-RR 1987, 1415; WM 1976, 323; Staudinger/Beckmann, 2004, § 444 BGB Rn. 45; a. A. Münchner Kommentar/Westermann, 6. Aufl., 2012, § 444 BGB Rn. 12; Ehrmann/Grunewald, § 444 BGB Rn. 9; differenzierend Bamberger/Roth/Faust, § 444 BGB Rn. 15).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01

    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11
    Der Schadensersatzanspruch wegen nicht erstattungsfähiger vorprozessualer Rechtsanwaltskosten ist aber insoweit gemäß § 86 Abs. 1 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangen (OLG Köln JurBüro 2003, 468), dem Kläger fehlt insoweit die Aktivlegitimation.
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11
    Bei einer Verkäufermehrheit entfaltet das Handlungsunrecht, auf das § 444 BGB dem Wortlaut nach abstellt, keine eigenständige Bedeutung für den mit der Vorschrift letztlich bezweckten Schutz der Vertragsfreiheit und -gerechtigkeit (so im Ergebnis BGH NJW-RR 1987, 1415; WM 1976, 323; Staudinger/Beckmann, 2004, § 444 BGB Rn. 45; a. A. Münchner Kommentar/Westermann, 6. Aufl., 2012, § 444 BGB Rn. 12; Ehrmann/Grunewald, § 444 BGB Rn. 9; differenzierend Bamberger/Roth/Faust, § 444 BGB Rn. 15).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11
    Ob der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NJW 2007, a.a.O.; NJW-RR 2003, 989, 990).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 150/15

    Gewährleistungsausschluss im Grundstückskaufvertrag: Schadensersatzanspruch bei

    bb) Die Gegenauffassung überträgt die Rechtsprechung zu § 476 BGB aF auf das neue Recht, indem allen Verkäufern die Berufung auf den Haftungsausschluss verwehrt wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 14. November 2013 - 5 U 6/11, juris Rn. 31 f.; Grziwotz, IMR 2015, 468; ohne nähere Begründung jurisPK/Pammler [13. März 2015], § 444 Rn. 31; HK-BGB/Saenger, 8. Aufl., § 444 Rn. 5; i.E. offen lassend Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2013], § 444 Rn. 48).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 2 U 84/13

    Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen

    aa) Teilweise wird angenommen, für die Haftung aller Mitverkäufer sei grundsätzlich die Arglist eines Verkäufers ausreichend (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 14. November 2013 - 5 U 6/11, juris; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb.
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