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   OLG Koblenz, 16.07.2009 - 5 U 605/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8173
OLG Koblenz, 16.07.2009 - 5 U 605/09 (https://dejure.org/2009,8173)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.07.2009 - 5 U 605/09 (https://dejure.org/2009,8173)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 5 U 605/09 (https://dejure.org/2009,8173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Werkvertrag wegen der Verweigerung der Beseitigung von Mängeln unterhalb der Erheblichkeitsschwelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323
    Rücktritt vom Werkvertrag wegen der Verweigerung der Beseitigung von Mängeln unterhalb der Erheblichkeitsschwelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferung und Montage einer Einbauküche: Gewährleistungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsplatte zu hoch montiert? - Auftraggeberin lehnte Nachbesserung des Handwerkers ab, weil er einen Mangel bestritt

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Nachbesserung aus Kulanz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Angebot zur Nachbesserung aus Kulanz begründet dennoch Gewährleistungsansprüche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Angebot zur Nachbesserung aus Kulanz bleibt ein Angebot zur Nachbesserung! (IBR 2009, 579)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 14
  • BauR 2009, 1633
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13

    Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!

    Eine vollständige Verweigerungshaltung der Klägerin lässt sich diesem Telefonat - schon wegen deren Bemühens um eine gütliche Einigung und der damit verbundenen "Gesprächsbereitschaft" (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 15.01.1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009, 5 U 605/09, BauR 2009, 1633; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2182 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1358 mwN) - nicht entnehmen, erst recht keine ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung entsprechend der vorstehenden strengen Grundsätze.

    Eine vollständige Verweigerungshaltung der Klägerin beinhaltet dieses Schreiben (ungeachtet der insoweit falschen Wiedergabe der vorgeschlagenen Maßnahmen in der Berufungsbegründung der Beklagten mit "Mattschleifen" bzw. "Abschleifen", vgl. 108/109 GA) - schon wegen des daraus ersichtlichen Bemühens der Klägerin um eine gütliche Einigung und der damit - weiterhin - verbundenen "Gesprächsbereitschaft" nicht (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 15.01.1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009, 5 U 605/09, BauR 2009, 1633; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2182 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1358 mwN), erst recht keine ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung entsprechend der vorstehenden strengen Grundsätze.

  • OLG Hamm, 20.07.2017 - 28 U 182/16

    Rechtsstreit eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen VW-Kunden

    Ebenso wenig hätte der Kläger die Leistung mit dem Hinweis ablehnen können, die Beklagte wolle keiner Vertragspflicht nachkommen, sondern nur aus Kulanz tätig werden (dazu s. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.07.2009, 5 U 605/09, NJOZ 2010, 13).
  • OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 96/12

    Werklohnprozess: Richterliche Hinweispflicht bei nicht hinreichender Abgrenzung

    Wer aus Kulanz leistet, will leisten, sodass hierdurch die Fristsetzung nicht im Ganzen nach §§ 634 Nrn. 2 u. 3, 637 Abs. 2 Satz 1, 638 Abs. 1 Satz 1, 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB entbehrlich wurde (OLG Koblenz NJOZ 2010, 13; Rusch NJOZ 2011, 1713, 1714).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2014 - 21 U 94/14

    Minderung des Kaufpreises für ein mit einem Mehrfamilienwohnhaus bebautes

    Gelingt ihm die Mangelbeseitigung, hat er den Erfolg der vertragsgemäßen Leistung auch dann herbeigeführt, wenn er zugleich erklärt, die hierzu erforderliche Handlung nicht zur Erfüllung einer Vertragspflicht, sondern aus Kulanz erbracht zu haben (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2009, 809, zitiert nach juris).
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