Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05 - 93   

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https://dejure.org/2006,2807
OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05 - 93 (https://dejure.org/2006,2807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 U 610/05 - 93 (https://dejure.org/2006,2807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 U 610/05 - 93 (https://dejure.org/2006,2807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kraftfahrtversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk: Auslegung der Einfriedungsklausel in den Versicherungsbedingungen; Einfriedung des Betriebshofes durch Bauzaungitter; grob fahrlässige Herbeiführung der Fahrzeugentwendung durch Aufbewahrung des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht einer Versicherung wegen der Entwendung eines Kraftfahrzeugs; Kraftfahrtversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und Kraftfahrzeug-Handwerk; Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels in einer verschlossenen Werkhalle; Unterlassen von ...

  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 49; ; VVG § 61; ; AUB § 5 Nr. 2; ; ZPO § 286

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12
    Auslegung einer im Kfz-Handel und -Handwerk verwendeten Einfriedungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 Abs. 1 S. 1 § 49 § 61; AUB § 5 Nr. 2
    Zur Wirksamkeit einer Einfriedungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrzeugdiebstahl - grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auch Schlüsseldiebstahl aus Werkstatt abgesichert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    War mit Diebstahl nicht rechnen, muß die Versicherung zahlen

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Aufbewahrung der Zündschlüssel der Kunden-Kfz in einem Schlüsselkas-

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auslegung der Einfriedungsklausel in den Sonderbedingungen für Kraftfahrzeughandel und -handwerk

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch Schlüsseldiebstahl abgesichert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 238
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig auch durch ein Unterlassen möglichst geeignet und zumutbarer Maßnahmen zum Schutz des versicherten Objekts herbeigeführt werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218; VersR 76, 649).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig auch durch ein Unterlassen möglichst geeignet und zumutbarer Maßnahmen zum Schutz des versicherten Objekts herbeigeführt werden kann (BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 219/03 - VersR 2005, 218; VersR 76, 649).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Es kommt darauf an, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer Versicherungsschutz gewähren will (Risikobegrenzung) oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (verhüllte Obliegenheit; vgl.: BGH, Urt. v. 16.11.2005 - IV ZR 120/04 - VersR 2006, 215; VersR 2000, 969 unter 1.a).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Darüber hinaus muss es sich um ein auch in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten handeln (BGH, Urt. v. 29.01.03 - IV ZR 173/01 - NJW 03, 364).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Der Versicherungsnehmer muss durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr deutlich unterschritten haben (BGH, Urt. v. 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 -, VersR 84, 29).
  • BGH, 24.05.2000 - IV ZR 186/99

    Haftungsausschluß nach AVB-Werkverkehr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Es kommt darauf an, ob die Klausel eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das der Versicherer Versicherungsschutz gewähren will (Risikobegrenzung) oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (verhüllte Obliegenheit; vgl.: BGH, Urt. v. 16.11.2005 - IV ZR 120/04 - VersR 2006, 215; VersR 2000, 969 unter 1.a).
  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 610/05
    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl des Schlüssels rechnen konnte (OLG Celle, NJW-RR 05, 1345, mit zahlreichen Beispielsfällen aus der Rechtsprechung).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der vereinbarten Einfriedungsklausel um eine objektive primäre Risikobeschreibung (gleichbedeutend mit Risikobegrenzung) oder um einen Risikoausschluss bzw. um eine verhüllte Obliegenheit handelt (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 25).

    19 Von einem eingefriedeten Versicherungsgrundstück ist auszugehen, wenn ein durch Schutzwehren (Mauern, Zäune, Hecken, Gräben) gegenüber Dritten abgegrenzter Bereich gegeben ist, wobei die Abgrenzung nicht vorwiegend nur symbolischen oder psychologischen Charakter haben darf, andererseits braucht sie nicht lückenlos zu sein, erforderlich ist nur, dass sich die formale Abwehrposition des Berechtigten in den objektiven Verhältnissen so dokumentiert, dass die Umgrenzung trotz vorhandener Unterbrechungen insgesamt den Charakter einer einheitlichen Sperrvorrichtung gegen das Betreten durch Unbefugte noch besitzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 12.10.1993 - 14 U 137/92, SP 1994, 90 ff.; OLG Schleswig, Urt. v. 07.05.2009 - 16 U 143/08, NJW-RR 2009, 1332, juris Rn. 21; OLG Köln, Urt. v. 14.06.2005 - 9 U 174/04, SP 2006, 71 f., juris Rn. 23; offen lassend OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 27).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz nach Stilllegung des Fahrzeugs und

    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken (VersR 2007, 238) betrifft eine völlig anders formulierte Klausel eines anderen Typs der Kraftfahrtversicherung (Handel- und Handwerkversicherung).
  • AG Bad Segeberg, 29.12.2011 - 17 C 294/10

    Versicherungsnehmer muss für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Bei der Regelung in Ziff. 5.2.1 der Versicherungsbedingungen handelt es sich um eine objektive primäre Risikobeschreibung (gleichbedeutend mit Risikobegrenzung) und nicht um einen Risikoausschluss bzw. um eine verhüllte Obliegenheit, für welche die Beklagte beweispflichtig wäre (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 610/05, VersR 2007, 238, juris Rn. 25).
  • LG Aachen, 02.06.2022 - 12 O 248/21
    Schließlich führt auch das Berufen des Beklagten auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 12.7.2006 - 5 U 610/05) nicht zu einer anderen Bewertung dieser Rechtsfrage.
  • LG Aachen, 01.06.2022 - 12 O 248/21

    Werkstatt ist abzuschließen!

    Schließlich führt auch das Berufen des Beklagten auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 12.7.2006 - 5 U 610/05) nicht zu einer anderen Bewertung dieser Rechtsfrage.
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