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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03   

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OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2003,2021)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2003 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2003,2021)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2003 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2003,2021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Zur Benutzung einer Unternehmensbezeichnung in einer Domain ohne herkunftshinweisende Bedeutung (Schufafreie Kredite)

  • beckmannundnorda.de

    Domainrecht: Markenrechtliche Erschöpfung - "schufafreierkredit.de"

  • JurPC

    MarkenG § 14 Abs. 2, Abs. 5
    Schufafreierkredit.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Verwendung von Internetdomainnamen und Metatags; Beeinträchtigung der Wertschätzung einer bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise; Kennzeichnender Gebrauch einer Domainbezeichnung; Unterscheidungskraft der Marke SCHUFA

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 23; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung der Bezeichnung SCHUFA in Internetdomainnamen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "schufafreierkredit.de" keine Markenverletzung

  • beck.de (Leitsatz)

    Schufafreier Kredit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "schufafreierkredit.de" keine Markenverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 516 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 178
  • MMR 2004, 489
  • K&R 2004, 597
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).

    Schließlich erfolgt die Bezugnahme ausschließlich, um (3) "über die Merkmale der Ware zu informieren, die dem potenziellen Kunden, der die Merkmale der Waren der betreffenden Marke kennt, zum Kauf angeboten wird." Dieses Ergebnis entspricht im Übrigen dem in der Rechtsprechung des BGH seit langem anerkannten Erfahrungssatz, dass auch eine nach Art einer Marke verwendete Bezeichnung, die entweder eine reine Gattungsbezeichnung darstellt oder jedenfalls nach allgemeinem Sprachverständnis beschreibenden Charakter hat, vom Verkehr in der Regel nur als Sachhinweis zur Unterrichtung des Publikums und nicht als Herstellerhinweis verstanden wird (vgl. nur: BGHZ 139, 59, 65 "Fläminger" m.w.N. und siehe weiter die Nachweise bei BGH WRP 2003, 1353, 1354 "AntiVir/AntiVirus").

  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).

    In dieselbe Richtung geht auch die "Hölterhoff"-Entscheidung des EuGH (EuGH WRP 02, 664, 666 - Hölterhoff).

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Schließlich erfolgt die Bezugnahme ausschließlich, um (3) "über die Merkmale der Ware zu informieren, die dem potenziellen Kunden, der die Merkmale der Waren der betreffenden Marke kennt, zum Kauf angeboten wird." Dieses Ergebnis entspricht im Übrigen dem in der Rechtsprechung des BGH seit langem anerkannten Erfahrungssatz, dass auch eine nach Art einer Marke verwendete Bezeichnung, die entweder eine reine Gattungsbezeichnung darstellt oder jedenfalls nach allgemeinem Sprachverständnis beschreibenden Charakter hat, vom Verkehr in der Regel nur als Sachhinweis zur Unterrichtung des Publikums und nicht als Herstellerhinweis verstanden wird (vgl. nur: BGHZ 139, 59, 65 "Fläminger" m.w.N. und siehe weiter die Nachweise bei BGH WRP 2003, 1353, 1354 "AntiVir/AntiVirus").
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 258/98

    GERRI/KERRY Spring

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 64/03
    Nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung des EuGH und des BGH ist Voraussetzung auch des Verbotstabestandes aus § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG, dass die Marke in der als verletzend beanstandeten Form zeichenmäßig, mithin herkunftshinweisend verwendet wird (EuGH WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; EuGH WRP 2002, 664 - Hölterhoff; EuGH WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club plc), die Verwendung also im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren eines Unternehmens von denen anderer dient (BGH WRP 2002, 982, 9832 - FRÜHSTÜCKSDRINK I; BGH WRP 2001, 41, 43 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 2001, 1315, 1318 - Marlboro Dach; BGH WRP 2002, 547, 549 - GERRI/KERRY SPRING; BGH WRP 2002, 987, 989 - Festspielhaus; BGH WRP 2002, 985, 987 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II; BGH WRP 2003, 521, 523 - Abschlussstück; BGH WRP 2003, 1353, 1354 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 131/15

    Verletzung der Marke Vorwerk durch Nutzung der Domain keine-vorwerk-vertretung.de

    Zutreffend ist, dass es nach zwei Entscheidungen des OLG Hamburg an einer markenmäßigen Benutzung fehlen soll, wenn ein Zeichen genutzt wird, um sich in einer Domain allein vom Zeicheninhaber abzugrenzen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite; MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de).

    Die Frage, ob insbesondere die Entscheidung OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite zur Benutzung eines mit einer bekannten Marke ähnlichen Zeichens mit den nachfolgend ergangenen Entscheidungen des EuGH und des BGH vereinbar ist, bedarf somit an dieser Stelle keiner Entscheidung.

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung außer Streit; der Senat weicht, wie dargelegt, insbesondere nicht von den Entscheidungen des OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 178 - Schufafreie Kredite und MMR 2004, 415 - awd-aussteiger.de ab.

  • OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07

    Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

    Wählt der Verwender hingegen ein Keyword, das "glatt beschreibend" ist, also ausschließlich die Art, die Merkmale oder die Eigenschaften der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, so verwendet er dieses Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise nicht kennzeichenmäßig, also nicht als Herkunftshinweis, sondern ausschließlich beschreibend als inhaltliche Orientierungshilfe (ebenso: OLG Köln GRUR-RR 2003, 42 - Anwalt-Suchservice; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 178, 179 - Schufafreie Kredite; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdnr. 83 [zu Metatags]).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Wählt der Verwender hingegen ein Keyword, das "glatt beschreibend" ist, also ausschließlich die Art, die Merkmale oder die Eigenschaften der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, so verwendet er dieses Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise nicht kennzeichenmäßig, also nicht als Herkunftshinweis, sondern ausschließlich beschreibend als inhaltliche Orientierungshilfe (ebenso: OLG Köln GRUR-RR 2003, 42 - Anwalt-Suchservice; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 178, 179 - Schufafreie Kredite; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdnr. 83 [zu Metatags]).
  • OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 162/03

    Tipp.ag

    In gleicher Weise erweist sich auch der Hinweis der Beklagten auf die Senatsentscheidung "Schufafreie Kredite" (5 U 64/03, Urteil vom 06.11.03) als nicht tragfähig, denn auch dort ist der Senat davon ausgegangen, dass allein die Domain-Bezeichnung keine eindeutige Anbieterzuordnung erlaube.
  • OLG Hamburg, 30.01.2013 - 5 U 174/11

    SCHUFA - Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung: Irreführung bei Drohung

    c) Der Senat nimmt insoweit ergänzend auf seine Entscheidung "S.freie Kredite" (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 178, 181 -S.freie Kredite) Bezug, in der ebenfalls Ausführungen zu § 23 MarkenG gemacht worden sind.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der

    Die von der Antragsgegnerin herangezogenen Entscheidungen des OLG Hamburg vom 6.11.2003 (GRUR-RR 2004, 178 - SCHUFA - freie Kredite) sowie vom 30. Januar 2013 (GRUR-RR 2013 263 - Drohung mit SCHUFA Eintrag) haben Sachverhalte zum Gegenstand, in denen das Zeichen mit einem jeweils völlig anderen Sinngehalt verwendet worden ist.
  • OLG Hamburg, 31.03.2004 - 5 U 121/03

    WM 2006 Germany

    Auch der erkennende Senat hatte sich in jüngster Vergangenheit in den Entscheidungen "Nach Rügenwalder Art" vom 30.10.2003 (5 U 225/01) und "Schufafreie Kredite" vom 06.11.2003 (5 U 64/03) mit dieser Rechtsprechung auseinander gesetzt.
  • OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 85/03

    "Tae Bo"

    Auch bei der hier bejahten markenmäßigen Verwendung eines Zeichens ist § 23 MarkenG anwendbar ( Urteil des Senats vom 6.11.2003, 5 U 64/03 ).
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   OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03   

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OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2004,18695)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2004 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2004,18695)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2004 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2004,18695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Dauerhafte Unfähigkeit der Ausübung des Berufs als selbstständiger Sachverständiger auf Grund einer psychischen Erkrankung; Anfechtung der Willenserklärungen wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums durch den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03
    Eine Nachfrage obliegt ihm nur dann, wenn die Antwort unklar ist oder wenn sich dem Versicherer aufdrängen muss, dass hier ein Irrtum vorliege (BGHZ 108, 326; VersR 1992, 603; Prölss in Prölss/Martin § 16 Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03
    Eine Nachfrage obliegt ihm nur dann, wenn die Antwort unklar ist oder wenn sich dem Versicherer aufdrängen muss, dass hier ein Irrtum vorliege (BGHZ 108, 326; VersR 1992, 603; Prölss in Prölss/Martin § 16 Rn. 25 m.w.N.).
  • RG, 22.11.1912 - VII 315/12

    Versicherungsvertrag; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03
    Arglist setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer Angaben macht, die objektiv falsch sind, von denen er weiß oder für möglich hält, dass sie falsch sind, und mit denen er Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers nehmen will, wobei ihm bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag möglicherweise nicht oder nur zu anderen Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (RGZ 81, 13; seit dem std. Rspr., vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 411; Prölss in Prölss/Martin § 22 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2004 - 5 U 64/03
    Arglist setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer Angaben macht, die objektiv falsch sind, von denen er weiß oder für möglich hält, dass sie falsch sind, und mit denen er Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers nehmen will, wobei ihm bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag möglicherweise nicht oder nur zu anderen Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (RGZ 81, 13; seit dem std. Rspr., vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 411; Prölss in Prölss/Martin § 22 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.07.2011 - 20 U 127/10

    Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit

    Bei einem selbständigen Erwerbstätigen mögen Schwarzgelder nicht zu dem verfügbaren Einkommen zählen (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2004, 1587).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17703
OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2003,17703)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.11.2003 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2003,17703)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. November 2003 - 5 U 64/03 (https://dejure.org/2003,17703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorrangige Zuständigkeit des zeitlich zuerst angerufenen Gerichts gegenüber einem Gericht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft; Übertragbarkeit der Streitgegenstandslehre der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das gemeinschaftsrechtliche ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03
    Die Verneinung der Aussetzungsvoraussetzungen durch das LG Ravensburg führt im jetzigen Verfahrensstadium, in dem über Aussetzung zu befinden ist, nicht zur Aufhebung seines Urteils und zur Zurückverweisung; es ist vielmehr das Berufungsverfahren auszusetzen (BGH NJW 2002, 2795; aA Hau IPRax 2002, 117).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03
    Gegenstand bezeichnet den Zweck der Klage, während die Grundlage den Sachverhalt und die Rechtsvorschrift, auf welche die Klage gestützt wird, umfaßt (EuGH v. 8.12.1987 - 144/86, Slg. 1987, 4861 = NJW 1989, 665).
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03
    Zudem erfülle die schriftliche Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die Anforderungen an Art. 23 Abs. 1 lit. a, 2. Fall EuGVO; die Streitverkündete verweist insoweit auf eine Entscheidung des BGH, Urteil v. 9.3.1994 - VIII ZR 185/92, RIW 1994, 508.
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZR 339/88

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Rückzahlung einer Kaution für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03
    Ein solches Erfordernis ergibt mit Wirkung und Beachtlichkeit für das vorliegende Verfahren und die hier zur Anwendung von Art. 27 I EuGVO zu treffende Entscheidung weder die von der Klägerin vorgetragene Entscheidung des BGH vom 12.10.1989 - VII ZR 339/88 - (IPRax 1990, 318, 319), die sich zur hier erheblichen Frage der Internationalität eines Hauptprozesses, in dem eine Interventionsklage erhoben wird, nicht unmittelbar äußert, noch die - mißverständliche und im Widerspruch zu einer weiteren Äußerung desselben Autors zu Art. 27 EuGVO stehende Stellungnahme von Kropholler, der in Rdnr. 30 der Kommentierung zu Art. 6 EuGVO meint: "Die Nr. 2 [von Art. 6] ist aber nur anwendbar, wenn die Hauptklage in den Anwendungsbereich der EuGVO fällt und wenn für sie eine Zuständigkeit nach der Verordnung gegeben ist." (Kropholler aaO Art. 6 Rdnr. 30).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03
    Der Begriff der Klage umfaßt Begehren und Anträge aller Art, unabhängig von ihrer Bezeichnung als Klage oder Antrag (BGH NJW 1986, 662).
  • RG, 25.02.1895 - 163/95

    Was ist unter dem Ausdrucke "In-Benntzung-nehmen der Erfindung" im § 5 des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03
    Entsprechend Art. 66 II EuGVO wäre jedoch auch in diesem Falle zu Art. 27, 28 EuGVO zu gelangen, da das Zuständigkeitssystem der dann maßgeblichen Art. 5, 6, 17 EuGVÜ hinreichende Entsprechung zur jetzigen Regelung der EuGVO (Art. 5, 6, 23) aufweist (für die Praktizierung dieser Übergangsregelung Kropholler, aaO Art. 66 Rdnr. 8, unter Bezugnahme auf EuGH 9.10.1997 - 163/95 - (von Horn), Slg. 1997 I 5451 = IPRax 1999, S. 10 m. Anm. Rauscher S. 80).
  • BGH, 31.10.1989 - VIII ZR 330/88

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Annahmeerklärung - Sprache - Stempelaufdruck -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 5 U 64/03
    Schließlich fehle auch eine Einbeziehung in der Vertragssprache; die Streitverkündete verweist insoweit auf eine Entscheidung des BGH, Beschluß v. 31.10.1989 - VIII ZR 320/88, IPRax 1991, 326.
  • OLG Dresden, 20.09.2010 - 10 W 891/10
    Der Kernpunkt beider Rechtsstreitigkeiten ist die Wirksamkeit des Vertrages (EuGH, Urteil vom 08.12.1987 - C-144/86 - Gubisch Maschinenfabrik, insbesondere Rn. 14 - 17, zitiert nach juris, siehe auch NJW 1989, 665; BGH, Urteil vom 06.02.2002 - VIII ZR 106/01 - NJW 2002, 2795; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.11.2003 - 5 U 64/03 - zitiert nach juris; Oberster Gerichtshof Wien, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2 Ob 47/Olb, zitiert nach juris; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 6 ff.; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 3. Aufl., Art. 27 EuGVO Rn. 7).
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