Rechtsprechung
KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Vollstreckungsverzicht - Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG kann wiederlegt sein, wenn ein Antragssteller ohne besonderen Grund bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf jegliche Vollstreckung aus einer erstrittenen einstweiligen Verfügung zu verzichtet.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Vorübergehener Vollstreckungsverzicht ist schädlich für den Bestand der erwirkten einstweiligen Verfügung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 Abs 2 UWG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Dringlichkeitsschädlicher vorübergehender Vollstreckungsverzicht im markenrechtlichen Eilverfahren - info-it-recht.de
Die Dringlichkeitsvermutung § 12 Abs. 2 UWG ist durch zögerliche Verfahrensbetreibung "Vollstreckungsverzicht" selbst widerlegt (hier: Markenrechtliches Eilverfahren)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Vollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Vollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Vollstreckungsverzicht widerlegt Dringlichkeitsvermutung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Bei erklärtem Verzicht auf jegliche Vollstreckung aus einer ers-trittenen einstweiligen Verfügung kann die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG wiederlegt sein
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.04.2009 - 101 O 36/09
- KG, 11.05.2010 - 5 U 64/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 358 (Ls.)
- MIR 2010, Dok. 152
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 07.04.2017 - 6 U 135/16
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit einem Testergebnis im …
Soweit die Antragstellerin und die Antragsgegnerin zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen (OLG Dresden, Urteil vom 29.09.1998 - 14 U 433/98, OLGR 1999, 35; OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2010 - 6 U 219/09, ZLR 2010, 458; KG, Urteil vom 11.05.2010 - 5 U 64/09, Magazindienst 2010, 951; KG, Urteil vom 08.04.2011 - 5 U 140/10, juris; KG, Urteil vom 17.10.2014 - 5 U 63/14, GRUR-RR 2015, 181) zitieren, bestätigen diese die Auffassung des Senats. - OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18
"MUB-Hintersitzlehnen"
Dringlichkeitsschädlich ist es ebenso, wenn der erstinstanzlich obsiegende Antragsteller ohne besonderen Grund einen vorübergehenden Vollstreckungsverzicht erklärt (KG, BeckRS 2010, 13662) oder er zusagt, die erstrittene einstweilige Verfügung bis zum Verfahrensabschluss nicht vollziehen zu wollen (KG, GRUR-RR 2015, 181 - Vollstreckungsverzicht im Eilverfahren ). - OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20 dd) Dringlichkeitsschädlich ist es ebenso, wenn der erstinstanzlich obsiegende Antragsteller ohne besonderen Grund einen vorübergehenden Vollstreckungsverzicht erklärt (KG, BeckRS 2010, 13662) oder er zusagt, die erstrittene einstweilige Verfügung bis zum Verfahrensabschluss nicht vollziehen zu wollen (KG, GRUR-RR 2015, 181 - Vollstreckungsverzicht im Eilverfahren ).
- OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20 (4) Dringlichkeitsschädlich ist es ebenso, wenn der erstinstanzlich obsiegende Antragsteller ohne besonderen Grund einen vorübergehenden Vollstreckungsverzicht erklärt (KG, BeckRS 2010, 13662) oder er zusagt, die erstrittene einstweilige Verfügung bis zum Verfahrensabschluss nicht vollziehen zu wollen (KG, GRUR-RR 2015, 181 - Vollstreckungsverzicht im Eilverfahren ).
- LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer …
Das kann zum einen daraus hervorgehen, dass der Gläubiger in Kenntnis begangener Zuwiderhandlungen ausdrücklich auf die Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens verzichtet (KG GRUR-RR 2015, 181, 183;… Urt. v. 08.04.2011, Az.: 5 U 140/10; NJOZ 2010, 1562; Isele , WRP 2017, 1050, 1051), was hier nicht in Rede steht.
Rechtsprechung
OLG Bremen, 16.07.2010 - 5 U 64/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)