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   OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06 - 84   

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OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06 - 84 (https://dejure.org/2009,11904)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.02.2009 - 5 U 657/06 - 84 (https://dejure.org/2009,11904)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 5 U 657/06 - 84 (https://dejure.org/2009,11904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Pressemeldung)

    Auffällige Gestaltung der Belehrung über die Folgen von Falschangaben bei der Schadensanzeige

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Belehrung zu Falschangaben

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Belehrung über Falschangaben muss auffallend sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Nach der "Relevanzrechtsprechung" kann sich der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit bei folgenloser vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nur dann berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft und der Versicherungsnehmer über die Möglichkeit des Anspruchsverlustes auch bei folgenlosen Obliegenheitsverletzungen ordnungsgemäß belehrt worden ist (BGH, Urt. v. 08.05.1967 - II ZR 17/65 - VersR 1967, 593; Urt. v. 12.11.1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228; Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06-43 - VersR 2007, 977).

    29 Die Belehrung des Versicherungsnehmers über die mit unzutreffenden Angaben möglicherweise verbundenen Nachteile muss, will sie ihre Warnfunktion erfüllen, äußerlich auffallend gestaltet sein (BGH, Urt. v. 08.05.1967 - II ZR 17/65 - VersR 1967, 593).

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Hierbei handelt es sich um ein objektives Tatbestandsmerkmal der Verletzung der Aufklärungspflicht (BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389).

    24 Bei feststehender Kenntnis von mitzuteilenden Umständen muss der Versicherungsnehmer fehlenden Vorsatz beweisen (BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05 - NJW 2007, 1126).

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Ebenso ist der Vorsatz gegeben, wenn der Handelnde die Augen vor der Möglichkeit des Erfolgseintritts verschließt oder "ins Blaue handelt", ohne das Risiko des Erfolgseintritts nachzuprüfen (vgl. Senat, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 6/06-1 - VersR 2007, 532 m.w.N.; Grundmann in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 276 Rn. 161).

    27 Folgenlos bleibt der Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Aufklärungsobliegenheit dann, wenn dem Versicherer bei der Feststellung des Versicherungsfalls oder des Schadensumfangs keine Nachteile entstanden sind (BGH, Urt. v. 07.07.2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117; Senat, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 6/06-1 - VersR 2007, 532; Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 56).

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06

    Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Denn nicht dies ist der Grund für die Frage nach einer weiteren Unfallversicherung, sondern die Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten des Versicherers im Hinblick auf das tatsächliche Unfallgeschehen und dessen Unfreiwilligkeit (Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06 - OLGR Saarbrücken 2007, 155).

    Nach der "Relevanzrechtsprechung" kann sich der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit bei folgenloser vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nur dann berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß objektiv generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft und der Versicherungsnehmer über die Möglichkeit des Anspruchsverlustes auch bei folgenlosen Obliegenheitsverletzungen ordnungsgemäß belehrt worden ist (BGH, Urt. v. 08.05.1967 - II ZR 17/65 - VersR 1967, 593; Urt. v. 12.11.1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228; Senat, Urt. v. 22.11.2006 - 5 U 269/06-43 - VersR 2007, 977).

  • BGH, 04.05.1994 - IV ZR 192/93

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Unfallversicherungsvertrages nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Auf diesen Drei-Jahres-Zeitraums ist abzustellen, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Neufeststellungsfrist Klage gegen die Ablehnung des Versicherers erhoben hat oder sich auf weitere Gutachten beruft, die innerhalb dieses Zeitraumes erstellt wurden (BGH, Urt. v. 04.05.1994 - IV ZR 192/93 - VersR 1994, 971 zu § 13 AUB 61).
  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Voraussetzung hierfür wäre etwa, dass der Versicherungsnehmer arglistig falsche Angaben macht (BGH, Urt. v. 12.03.1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383) oder dass ihm die Rechtsfolgen unzutreffender Angaben über den Schadensfall zweifelsfrei bekannt sind (BGH, Urt. v. 16.02.1967 - II ZR 73/65 - VersR 1967, 441).
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Voraussetzung hierfür wäre etwa, dass der Versicherungsnehmer arglistig falsche Angaben macht (BGH, Urt. v. 12.03.1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383) oder dass ihm die Rechtsfolgen unzutreffender Angaben über den Schadensfall zweifelsfrei bekannt sind (BGH, Urt. v. 16.02.1967 - II ZR 73/65 - VersR 1967, 441).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.1999 - 12 U 284/98

    Zusätzliche Belehrungspflicht des beim Ausfüllen der Schadensanzeige behilflichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Dass bei dieser Gelegenheit eine - von der Rechtsprechung im Einzelfall bei der Hinzuziehung eines Versicherungsagenten für erforderlich erachtete - mündliche Belehrung des Klägers über die Folgen des Obliegenheitsverstoßes erfolgt ist, wird von keiner der Parteien behauptet (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, VersR 2000, 176).
  • OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97

    Anforderung an Belehrung in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Eine derartige Vorgehensweise kann allenfalls strengere, aber keine geringeren Anforderungen an die Hervorhebung der Belehrung begründen (OLG Hamm, VersR 1999, 89).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - 9 U 106/00

    Leistungsfreiheit wegen Vorlage eines irreführenden Zweitbelegs L

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2009 - 5 U 657/06
    Dies beinhaltet nach ganz überwiegender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine drucktechnische Hervorhebung, aufgrund deren die Belehrung vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (OLG Köln, RuS 2001, 121; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 476; OLG Nürnberg, NJW-RR 1996, 544; OLG Hamburg, RuS 1990, 362).
  • OLG Hamburg, 09.03.1990 - 14 U 190/89

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Verlust des Versicherungsschutzes;

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90

    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 106/96

    Anforderungen an die Belehrung über die Leistungsfreiheit des Versicherers auch

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