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   OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98   

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OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,2831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,2831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,2831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bäume - Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen

  • rabüro.de

    Grundsätzlich kein Anspruch auf Rückschnitt eines Baums wegen Verschattung des Nachbargrundstücks

  • rewis.io
  • gaius.legal

    Abwehr negativer Immissionen grundsätzlich nicht möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 930
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 23.08.1995 - 9 U 10/95

    Laubfall - Anspruch auf Verhinderung und Beseitigung von überstehenden Ästen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98
    Ob pflanzliche Immissionen entsprechend einer in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 204) und Literatur (Säcker in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 906 BGB Rdn. 81; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz NRW, Vorbemerkungen §§ 40 - 48 Rdn. 4) vertretenen Ansicht dem Grunde nach zu den abwehrfähigen "ähnlichen Einwirkungen" gemäß § 906 Abs. 1 BGB zu rechnen sind oder ob ein Anspruch aus § 1004 BGB in Bezug auf die von einem Nachbargrundstück durch Naturkräfte herübergewehten Pflanzenteile aufgrund der gesetzgeberischen Wertung zum Interessenausgleich der widerstreitenden Nachbarinteressen schon vom Ansatz her ausgeschlossen ist (vgl. Dehner, Nachbarrecht, B § 16 II. 2.; Horst, MDR 1998, 688; im Ergebnis ähnlich OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1996, 2), kann hierbei im Ergebnis ebenso offenbleiben wie die Frage, ob die von den Bäumen der Beklagten ausgehenden Immissionen als "nur unwesentliche Beeinträchtigungen" im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
  • OLG Stuttgart, 28.10.1987 - 9 U 161/87

    Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung; Nachbargrundstück; Pflanzliche

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98
    Ob pflanzliche Immissionen entsprechend einer in der Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 204) und Literatur (Säcker in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 906 BGB Rdn. 81; Schäfer, Nachbarrechtsgesetz NRW, Vorbemerkungen §§ 40 - 48 Rdn. 4) vertretenen Ansicht dem Grunde nach zu den abwehrfähigen "ähnlichen Einwirkungen" gemäß § 906 Abs. 1 BGB zu rechnen sind oder ob ein Anspruch aus § 1004 BGB in Bezug auf die von einem Nachbargrundstück durch Naturkräfte herübergewehten Pflanzenteile aufgrund der gesetzgeberischen Wertung zum Interessenausgleich der widerstreitenden Nachbarinteressen schon vom Ansatz her ausgeschlossen ist (vgl. Dehner, Nachbarrecht, B § 16 II. 2.; Horst, MDR 1998, 688; im Ergebnis ähnlich OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1996, 2), kann hierbei im Ergebnis ebenso offenbleiben wie die Frage, ob die von den Bäumen der Beklagten ausgehenden Immissionen als "nur unwesentliche Beeinträchtigungen" im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
  • OLG Hamm, 30.11.1992 - 5 U 163/92

    Rechtsverhältnisse von Nachbarn im Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 5 U 222/89 OLG Hamm vom 12.03.1990 sowie Senat in OLGR 1993, 194 m.w.N.) sowie der herrschenden Lehre (Dehner, a.a.O.; Schäfer, a.a.O. Rdn. 10) kann das Ortsrecht im Rahmen von Baumschutzsatzungen eine Beschränkung des Anspruchs nach §§ 1004, 910 BGB herbeiführen, da sich die in den Satzungen enthaltenen Verbote nicht nur gegen den Eigentümer des Grundstücks richten, sondern für jedermann gelten, also auch für den Grundstücksnachbarn.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1979 - 4 U 18/79

    Ortssatzungen als Schutzgesetze; Begründung eines Schadensersatzanspruchs; Licht

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1998 - 5 U 67/98
    Derartige negative Einwirkungen, bei denen durch Handlungen auf dem einen Grundstück natürliche Vorteil von einem anderen Grundstück abgehalten werden, sind nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich nicht als Eigentumsstörungen abwehrbar (OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2618; Medicus in Münchener Kommentar, § 1004 BGB Rdn. 28 ff; Horst, MDR 1998, 685).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 229/14

    Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zählt der Entzug von Luft und Licht als sogenannte negative Einwirkung jedoch gerade nicht zu den Einwirkungen im Sinne von § 906 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juni 1951- V ZR 55/50, LM Nr. 1 zu § 903; Urteil vom 10. April 1953 - V ZR 115/51, LM Nr. 2 zu § 903; Urteil vom 21. Oktober 1983 - V ZR 166/82, BGHZ 88, 344, 345 f.; Urteil vom 22. Februar 1991 - V ZR 308/89, BGHZ 113, 384, 386 ff.; Urteil vom 11. Juli 2003 - V ZR 199/02, NJW-RR 2003, 1313, 1314; RGZ 98, 15, 16 f.; 155, 154, 157 ff.; für Schattenwurf durch Bäume OLG Düsseldorf, NJW 1979, 2618; NVwZ 2001, 594, 595; OLG Hamm, MDR 1999, 930; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 503; offen gelassen in dem Urteil des Senats vom 10. Juni 2005 - V ZR 251/04, ZMR 2013, 395 f.).
  • AG Kerpen, 12.04.2011 - 110 C 140/10

    Beseitigungsanspruch aus § 910 I BGB trotz kommunaler Baumschutzsatzung

    Die in einer solchen Satzung enthaltenen Gebote und Verbote richten sich nicht nur gegen den Eigentümer eines Grundstücks, sondern gelten für jedermann und wirken sich daher auf das (privatrechtliche) Nachbarrechtsverhältnis aus (vgl. OLG Hamm, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 28.09.1998, MDR 1999, 930, 931, und Beschluss vom 20.05.1999, OLGR Hamm 1999, 392, 393; OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2003, OLGR Köln 2003, 369, 370; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.1991; NJW-RR 1991, 1364; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.1988, NJW 1989, 1807; ebenso Staudinger-Roth, BGB, Neubearbeitung 2002, § 910, Rdnr. 21; Säcker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 910, Rdnr. 1; Palandt, BGB, § 910, Rdnr. 3; Jauernig, BGB, 12. Auflage, § 910, Rdnr. 2; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.1987, NuR 1988, 309).
  • AG Brandenburg, 27.09.2019 - 31 C 272/17

    Hecke - zulässige Höhe und Abstand zum Grundstück des Nachbarn

    Derartige negative Einwirkungen, bei denen durch Handlungen auf dem eigenen Grundstück natürliche Vorteile von einem anderen Grundstück abgehalten werden, sind nämlich grundsätzlich nicht als Eigentumsstörung abwehrbar ( BGH , Urteil vom 10.07.2015, Az.: V ZR 229/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 1425 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 01.09.2014, Az.: I-5 U 229/13, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 10515 = "juris"; OLG Hamm , Urteil vom 28.09..1998, Az.: 5 U 67/98, u.a. in: MDR 1999, Seiten 930 f.; AG Wedding , Urteil vom 07.07.2014, Az.: 22a C 28/14, u.a. in: Grundeigentum 2014, Seiten 1276 f. ).

    Dass von den Thuja- und Buchen-Hecken bzw. den Bäumen eine derartig weitgehende Verschattung ausgeht, dass dies einzelfallbezogen eine andere Betrachtung rechtfertigt, ist hier auch nicht ersichtlich ( BGH , Urteil vom 10.07.2015, Az.: V ZR 229/14, u.a. in: NJW-RR 2015, Seiten 1425 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 01.09.2014, Az.: I-5 U 229/13, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 10515 = "juris"; OLG Hamm , Urteil vom 28.09..1998, Az.: 5 U 67/98, u.a. in: MDR 1999, Seiten 930 f.; AG Wedding , Urteil vom 07.07.2014, Az.: 22a C 28/14, u.a. in: Grundeigentum 2014, Seiten 1276 f. ).

  • OLG Hamm, 01.09.2014 - 5 U 229/13

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks gegenüber dem Schattenwurf hoher

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.09.1998, Az.: 5 U 67/98 (recherchiert über juris) angenommen, dass ein Beseitigungsanspruch hinsichtlich von auf dem Nachbargrundstück stehenden Bäumen, die einen Lichtentzug verursachen, nur in gravierenden Ausnahmefällen überhaupt in Betracht komme, etwa bei vollständiger Abschattung eines gesamten Grundstücks während des überwiegenden Teils des Tages (vgl. hierzu auch: Urteil des OLG Saarbrücken, Az.: 8 U 77/06, BeckRS 2007, 01483; Urteil des OLG Düsseldorf v. 18.09.2000, Az.: 9 U 67/00, NVwZ 2001, 594).
  • OLG Hamm, 01.12.2008 - 5 U 161/08

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch Bäume auf dem Nachbargrundstück

    Laubabfall bzw. das Abfallen von Bucheckern und Blüten auf ein Nachbargrundstück gehören auch - anders als die vom Kläger ebenfalls gerügte Verschattung durch die Buchen (vgl. Senat MDR 1999, 930 f.; Palandt-Bassenge, BGB, § 906 Rn 4) - zu den "ähnlichen Einwirkungen" i.S. des § 906 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BGH NJW 04, 1037 ff.; OLG G NJW 1988, 2618 ff.; OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 204 f.).
  • OLG Hamm, 06.11.2007 - 3 Ss OWi 494/07

    Baumschutzsatzung; Eigentumsrecht; Verhältnis

    Die in einer solchen Satzung enthaltenen Gebote und Verbote richten sich nicht nur gegen den Eigentümer eines Grundstücks, sondern gelten für jedermann und wirken sich daher auf das (privatrechtliche) Nachbarrechtsverhältnis aus (vgl. OLG Hamm, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 28.09.1998, MDR 1999, 930, 931, und Beschluss vom 20.05.1999, OLGR Hamm 1999, 392, 393; OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2003, OLGR Köln 2003, 369, 370; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.06.1991; NJW-RR 1991, 1364; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.04.1988, NJW 1989, 1807; ebenso Staudinger-Roth, BGB, Neubearbeitung 2002, § 910, Rdnr. 21; Säcker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 910, Rdnr. 1; Palandt, BGB, § 910, Rdnr. 3; Jauernig, BGB, 12. Auflage, § 910, Rdnr. 2; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.1987, NuR 1988, 309).
  • AG Berlin-Wedding, 07.07.2014 - 22a C 28/14

    Hecken müssen nur einen Grenzabstand von einem Meter zum Nachbarn einhalten!

    Derartige negative Einwirkungen, bei denen durch Handlungen auf dem eigenen Grundstück natürliche Vorteile von einem anderen Grundstück abgehalten werden, sind grundsätzlich nicht als Eigentumsstörung abwehrbar (OLG Hamm, Urteil vom 28. September 1998 \u0097 5 U 67/98).
  • LG Bielefeld, 26.11.2013 - 1 O 307/12

    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Beseitigung von an der Grenze zu

    Der mitunter durch Pflanzen verursachte Entzug von Licht wird nach weit überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nicht als Beeinträchtigung des Eigentums qualifiziert (BGH, NJW-RR 2003, 1313 (1314); OLG Düsseldorf, NVwZ 2001, 594 (595); NJW 1979, 2618; OLG Celle, Urt. v. 24.07.2000 - 4 U 38/00, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 28.09.1998 - 5 U 67/98, Rn. 4, zitiert nach juris; Lüke, in: Grziwotz /Lüke /Saller, aaO, 3. Teil, Rn. 59; Inhuber, in: Motze /Bauer /Seewald, Prozesse in Bausachen, 1. Aufl. (2009), § 12, Rn. 37; Bassenge, in: Palandt, aaO, § 903, Rn. 9; Baldus, in: MüKo, aaO, § 1004, Rn. 127; a.A. unter bestimmten Voraussetzungen: Roth, in: Staudinger, BGB, Neubearb.
  • AG Hamburg-Blankenese, 07.11.2012 - 531 C 6/12

    Nachbarrecht - Überhängende Äste: Behörde muss Beseitigung zustimmen!

    Das öffentliche Naturschutzrecht mit seinen Verboten richtet sich insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich an Grundstückseigentümer, hier den Beklagten, sondern gilt für Jedermann, auch den Nachbarn und wirkt auf privatrechtliche Nachbarschaftsverhältnisse ein (OLG Hamm MDR 1999, 930 ff, OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1364).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.10.2012 - 12 O 3652/12

    Nachbarrecht: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wegen teilweise

    Die teilweise Verhinderung von Sonnenlichteinfall auf eine Photovoltaikanlage stellt nur eine negative Einwirkung dar und kann grundsätzlich nicht als Eigentumsstörung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB angesehen werden (Anschluss an BGH, NJW 1984, 729; OLG Hamm, MDR 1999, 930).

    Die im Streitfall behaupteten negativen Einwirkungen, bei denen durch Handlungen auf dem benachbarten Grundstück ein natürlicher Vorteil von einem anderen Grundstück abgehalten wird, sind nach ganz herrschender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, grundsätzlich nicht als Eigentumsstörung i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB zu verstehen und können folglich nach dieser Vorschrift auch nicht abgewehrt werden (vgl. BGH , NJW 1984, 729; OLG Hamm , MDR 1999, 930).

  • OLG Celle, 10.01.2005 - 4 U 225/04

    Entgegenstehende Rechtskraft eines Urteils bei inzwischen eingetretener Änderung

  • VG Frankfurt/Oder, 27.03.2018 - 5 K 1083/13

    Beeinträchtigung durch einen Straßenbaum, hier: ca. 20 m hohe Linde mit einem

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 1 K 408.09

    Beseitigung eines Straßenbaums

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6893
OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,6893)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,6893)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,6893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen einer (angeblich) fehlgeschlagenen Sterilisation; Fachgerechte Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten; Zulässigkeit der Annahme einer sachgerechten Operationsmethode bei Umklappung und Verknotung des zur Leiste führende Samenleiterstücks und bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Spätrekanalisation des Samenleiters ist kein Indiz für Behandlungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen einer (angeblich) fehlgeschlagenen Sterilisation; Fachgerechte Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten; Zulässigkeit der Annahme einer sachgerechten Operationsmethode bei Umklappung und Verknotung des zur Leiste führende Samenleiterstücks und bei ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzanspruch: Patient muss fehlenden Hinweis auf Notwendigkeit einer Nachuntersuchung nach Sterilisation beweisen - Arzt muss Patienten grundsätzlich über die Notwendigkeit von Nachuntersuchungen aufklären

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 240
  • VersR 2000, 59
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 70/93

    Vasektomie; Entfernung von Samenleiterabschnitten; Aufklärung über

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    erforderlichen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 317 [OLG Düsseldorf 14.02.1991 - 8 U 42/90] ; Senatsurteil vom 26.10.1993 -5 U 70/93 = VersR 1994, 1348)- Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten von jedenfalls 10 mm bzw. 16 mm die Vasektomie den medizinischen Behandlungsregeln entsprechend durchgeführt hat.

    Auch hat der Kläger nicht bewiesen, dass der Beklagte ihn über die Möglichkeit einer späteren Rekanalisation und damit auf das Wiederauftreten seiner Fertilität einschließlich einer aus der Literatur bekannten, wenn auch geringen Versagerquote bei dem beabsichtigten Sterilisationseingriff hinzuweisen (BGH NJW 1981, 630, 2002; Senat a.a.O. VersR 1994, 1348).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass über die Möglichkeit von Spätrekanalisationen bis Ende der 80er-Jahre noch nicht aufzuklären war, weil diese Möglichkeit in der medizinischen Wissenschaft erst von etwa diesem Zeitpunkt an als reale und nicht nur hypothetische Entwicklung erkannt und diskutiert wurde (OLG Hamm a.a.O., VersR 1993, 484, 485 [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91] : Eingriff 1987, Refertilität nach einem Jahr; Senatsurteil VersR 1994, 1348 unter Hinweis auf eine medizinische Untersuchung aus dem Jahre 1989).

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Da es sich bei dem Hinweis auf die der Sterilisationsmethode zwangsläufig innewohnende Unvollkommenheit um eine vertragliche Nebenpflicht handelt, ist der Kläger, der aus dieser Nebenpflicht Ansprüche herleitet, nach allgemeinen Grundsätzen mit dem Beweis der Verletzung der Nebenpflicht belastet (BGH NJW 1981, 630, 632 [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78] ; 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] .

    Dies ergibt sich sowohl aus der besonderen Natur des Arzt/Patienten- Verhältnisses wie aus dem vom BGH für den umgekehrten Fall mehrfach aufgestellten Grundsatz, dass dem Arzt, der einigen Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch gebracht hat, im Zweifel geglaubt werden sollte, dass die Aufklärung auch in der im Einzelfall gebotenen Weise geschehen ist (BGH NJW 1981, 2002).

    Der Senat hat dabei auch berücksichtigt, dass der Beklagte die nahe liegende Vorsichtsmaßnahme versäumt hat, sich seinen Hinweis auf die Versagerquote schriftlich bestätigen zu lassen (BGH NJW 1981, 2002).

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Auch hat der Kläger nicht bewiesen, dass der Beklagte ihn über die Möglichkeit einer späteren Rekanalisation und damit auf das Wiederauftreten seiner Fertilität einschließlich einer aus der Literatur bekannten, wenn auch geringen Versagerquote bei dem beabsichtigten Sterilisationseingriff hinzuweisen (BGH NJW 1981, 630, 2002; Senat a.a.O. VersR 1994, 1348).

    Da es sich bei dem Hinweis auf die der Sterilisationsmethode zwangsläufig innewohnende Unvollkommenheit um eine vertragliche Nebenpflicht handelt, ist der Kläger, der aus dieser Nebenpflicht Ansprüche herleitet, nach allgemeinen Grundsätzen mit dem Beweis der Verletzung der Nebenpflicht belastet (BGH NJW 1981, 630, 632 [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78] ; 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] .

  • OLG Hamm, 05.02.1992 - 3 U 3/91

    Spätrekanalisation nach Durchtrennung des Samenleiters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Damit entsprach die Resektion in dem genannten Umfang in jedem Fall dem für diesen Sterilisationseingriff medizinisch gebotenen Vorgehen (Senat a.a.O.; zustimmend OLG München, OLG Rp 1993, 175 f: 15 mm bis 17 mm Gewebe), das auch noch bei wesentlich geringeren Gewebeanteilen eingehalten wird (OLG Hamm VersR 1993, 484 f [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91] :; BGH Beschluss vom 06.10.1992 - VI ZR 64/92).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass über die Möglichkeit von Spätrekanalisationen bis Ende der 80er-Jahre noch nicht aufzuklären war, weil diese Möglichkeit in der medizinischen Wissenschaft erst von etwa diesem Zeitpunkt an als reale und nicht nur hypothetische Entwicklung erkannt und diskutiert wurde (OLG Hamm a.a.O., VersR 1993, 484, 485 [OLG Hamm 05.02.1992 - 3 U 3/91] : Eingriff 1987, Refertilität nach einem Jahr; Senatsurteil VersR 1994, 1348 unter Hinweis auf eine medizinische Untersuchung aus dem Jahre 1989).

  • OLG Saarbrücken, 10.06.1987 - 1 U 97/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Im Übrigen wäre der Beweisantrag, die behauptete fehlerhafte Sterilisation durch einen operativen Eingriff klären zu lassen, unzulässig (OLG Saarbrücken VersR 1988, 831 [OLG Saarbrücken 10.06.1987 - 1 U 97/85] ; Steffens/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn. 281).
  • OLG Oldenburg, 30.04.1991 - 5 U 120/90

    Schwangerschaft, Dokumentationsmängel, Eph-gestose, Eigendokumentation,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Sie ist notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung und der Respektierung seines Persönlichkeitsrechts und zielt keinesfalls auf eine Sicherung der Beweise für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung (Senat, Urteile vom 30.04.1991 -5 U 120/90- und vom 29.10.1991 -5 U 50/91-).
  • OLG Oldenburg, 29.10.1991 - 5 U 50/91

    Sachverständiger, Anhörung, Erläuterung, mündliche, Gutachten, schriftliches,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    Sie ist notwendige Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung und der Respektierung seines Persönlichkeitsrechts und zielt keinesfalls auf eine Sicherung der Beweise für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung (Senat, Urteile vom 30.04.1991 -5 U 120/90- und vom 29.10.1991 -5 U 50/91-).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.1991 - 8 U 42/90

    Fehlgeschlagene Sterilisation beim Mann

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.1998 - 5 U 67/98
    erforderlichen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 317 [OLG Düsseldorf 14.02.1991 - 8 U 42/90] ; Senatsurteil vom 26.10.1993 -5 U 70/93 = VersR 1994, 1348)- Entfernung von zwei Samenleiterabschnitten von jedenfalls 10 mm bzw. 16 mm die Vasektomie den medizinischen Behandlungsregeln entsprechend durchgeführt hat.
  • OLG München, 24.07.2008 - 1 U 5073/07

    Arzthaftung bei erfolgloser Sterilisation: Unterlassene Aufklärung über eine

    Die Beklagte zu 1 war aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag mit der Klägerin, der auch Schutzwirkungen zugunsten des Klägers entfaltete (BGH NJW 2007, 989), verpflichtet die Klägerin auch über die Misserfolgsquote bei einer Eileiterdurchtrennung aufzuklären (BGH NJW 1981, 630; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 240; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 959; OLG Hamm NJWE-VHR 1997, 281).
  • OLG Köln, 11.02.2004 - 5 U 150/03

    Schadensersatz gegen ein Universitätsklinikum wegen einer angeblichen Infektion

    Die Annahme einer tatsächlichen Vermutung als Grundlage für den Anscheinsbeweis kann im Arzthaftungsrecht nur mit großer Zurückhaltung erfolgen, da hier regelmäßig die Möglichkeit eins atypischen Ablaufs besteht (vgl. etwa BGH NJW 1991, 1948; OLG Köln NJW 1999, 1790; OLG Hamm VersR 1999, 452; OLG Oldenburg VersR 2000, 59).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 67/98   

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https://dejure.org/1998,4902
OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,4902)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,4902)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,4902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorwerfbarer Diagnoseirrtum

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 823
    Vorwerfbarer Diagnoseirrtum

  • Wolters Kluwer

    Haftung wegen eines vorwerfbaren Diagnoseirrtums bei der Feststellung einer Erkrankung; Aufklärung über eine Verdachtsdiagnose und die Notwendigkeit deren Abklärung; Beweislast i.R.d. Kausalität zwischen einer fehlerhaften Behandlung und einem nachfolgenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.1998 - 5 U 67/98
    Jedenfalls stellt sich der Behandlungsfehler nämlich aufgrund der bereits aufgezeigten Feststellungen des Sachverständigen zugleich als Verletzung einer elementar gebotenen Befunderhebungspflicht dar mit der Folge, daß eine Beweislastverlagerung zu Lasten der behandelnden Ärzte zu erfolgen hat (vgl. BGH in NJW 1996, 1589; Steffen/Dressler aao, Rdnr. 551 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.08.2002 - 5 U 25/01

    ärztlich Behandlungsfehler; Schmerzensgeld; erforderliche Befunderhebung bei

    Die Weigerung eines Patienten, Untersuchungen vornehmen zu lassen bzw. einer dafür erforderlichen Krankenhauseinweisung zu folgen, wenn dies zur Abklärung einer Verdachtsdiagnose erforderlich ist, ist rechtlich nur dann beachtlich, wenn der behandelnde Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Untersuchung hingewiesen hat (BGH VersR 1997, 1357; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 102).
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Rechtsprechung
   SG Würzburg, 31.01.2001 - S 5 U 67/98   

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https://dejure.org/2001,43566
SG Würzburg, 31.01.2001 - S 5 U 67/98 (https://dejure.org/2001,43566)
SG Würzburg, Entscheidung vom 31.01.2001 - S 5 U 67/98 (https://dejure.org/2001,43566)
SG Würzburg, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - S 5 U 67/98 (https://dejure.org/2001,43566)
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.10.1998 - 5 U 67/98   

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OLG Koblenz, 29.10.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,19331)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.10.1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,19331)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 5 U 67/98 (https://dejure.org/1998,19331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf weiteres Architektenhonorar bei Bausummenüberschreitung; Überschreitung einer vertraglich vereinbarten Kostenobergrenze als Schlechterfüllung des Architektenvertrages; Bindung des Architekten an schriftlich vereinbarte Pauschalhonorare; Anspruch auf weiteres ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Architekt an Honorarpauschale gebunden? (IBR 1999, 586)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

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