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   OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04 - 70   

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https://dejure.org/2005,4028
OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04 - 70 (https://dejure.org/2005,4028)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.07.2005 - 5 U 689/04 - 70 (https://dejure.org/2005,4028)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 5 U 689/04 - 70 (https://dejure.org/2005,4028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in einer Frachtführerhaftpflichtversicherung für leichtfertig und in dem Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts herbeigeführten Versicherungsfälle; Haftung eines Versicherers; Verbindung mit Allgemeinen ...

  • tis-gdv.de

    VKH-Versicherung, Obliegenheitsverletzung, Verkehrshaftung/VKH

  • Judicialis

    VVG § 6; ; VVG § 6 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; VVG § 6 Abs. 2; ; VVG § 61; ; VVG § 62; ; VVG § 152; ; ZPO § 139; ; BGB § 247; ; BGB § 307; ; HGB § 425; ; HGB § 426; ; HGB § 435

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 1; VVG § 6 Abs. 2
    Umfang der Obliegenheiten des VN (Arbeitgebers) bei der Auswahl des Fahrpersonals

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 § 61 § 62 § 152
    Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für leichtfertig und in dem Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts herbeigeführte Versicherungsfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Einstellen eines Fahrers zum Transport wertvoller Güter nur nach Überprüfung des Leumunds

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Inwieweit kann eine mangelhafte Auswahl des Fahrpersonals den Verkehrshaftungsversicherer des Frachtführers berechtigen, die Versicherungsdeckung zu verweigern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 503
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungserfordernisses in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Bei der Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen, die -wie hier- Großrisiken zum Gegenstand haben, ist auf die maßgebliche Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen und dabei zu berücksichtigen, dass der Versicherungsnehmer in der Regel Kaufmann, zumindest aber geschäftserfahren ist und ständig selbst mit AVB zu arbeiten pflegt (BGH, VersR 2005, S. 266 ff/ 267, m.w.N.).

    Von daher dient der Versuch der Beklagten, ein gewisses Mindestmaß an Sicherheitsstandards bereits bei der Auswahl von Fahrern zu definieren, dem Interesse beider Parteien, ohne dass der Klägerin als Frachtführerin unangemessene und damit unzumutbare Pflichten auferlegt würden (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 18.6.2003, 5 U 540/02-66, bestätigt durch Urt. des BGH v. 1.12.2004, IV ZR 291/03 = VersR 2005, S. 266 ff).

    Dass in Klauseln einer wie hier in Rede stehenden Frachtführerhaftungsversicherung, die zu den Großrisiken zählt, auf das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 S. 3 VVG wirksam verzichtet werden kann, unterliegt keinen Bedenken (vgl. Senat, Urt. v. 18.6.2003, 5 U 540/02-66, bestätigt durch Urt. des BGH v. 1.12.2004, IV ZR 291/03 = VersR 2005, S. 266 ff).

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 5 U 540/02

    Frachtführerhaftpflichtversicherung: Inhaltskontrolle der Bestimmung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Von daher dient der Versuch der Beklagten, ein gewisses Mindestmaß an Sicherheitsstandards bereits bei der Auswahl von Fahrern zu definieren, dem Interesse beider Parteien, ohne dass der Klägerin als Frachtführerin unangemessene und damit unzumutbare Pflichten auferlegt würden (vgl. hierzu auch Senat, Urt. v. 18.6.2003, 5 U 540/02-66, bestätigt durch Urt. des BGH v. 1.12.2004, IV ZR 291/03 = VersR 2005, S. 266 ff).

    Dass in Klauseln einer wie hier in Rede stehenden Frachtführerhaftungsversicherung, die zu den Großrisiken zählt, auf das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 S. 3 VVG wirksam verzichtet werden kann, unterliegt keinen Bedenken (vgl. Senat, Urt. v. 18.6.2003, 5 U 540/02-66, bestätigt durch Urt. des BGH v. 1.12.2004, IV ZR 291/03 = VersR 2005, S. 266 ff).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Es ist aber dann anzunehmen, wenn bei einem nahe liegenden Schadensrisiko grundlegende Sorgfaltspflichten in krasser Weise missachtet werden und gravierende Schäden dadurch nicht unwahrscheinlich sind (OLG Hamburg, aaO; OLG Oldenburg, aaO; OLG Köln TranspR 2001, 408 ff / 410), wenn also das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und seinen Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, NJW 2004, S. 2445 ff / 2446).

    Dies bedeutet, dass zwar einerseits allein aus der Bejahung leichtfertigen Handelns nicht auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts geschlossen werden kann; andererseits aber auch nicht außer Betracht gelassen werden darf, dass sich bei Verletzung grundlegender, auf der Hand liegender Sorgfaltspflichten im Transportgewerbe häufig das Risiko von Großschäden geradezu aufdrängt, mithin an den Nachweis des Bewusstseins, der zumeist nur anhand von Indizien möglich sein wird, bei leichtfertigem Verhalten keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, NJW 2004, S. 2445 ff - allerdings den Verlust von Transportgut durch unzulängliche organisatorische Vorkehrungen betreffend - OLG Köln TranspR 2001, 408 ff/ 411).

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    In diesem Sinn setzt das objektive Merkmal der Leichtfertigkeit mithin eine besonders schwere Nachlässigkeit voraus (vgl. BGHZ 74, 162 ff / 168; BGH, NJW 1982, 1218; BGHZ 145, S. 170 ff; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 351 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, OLGR 2003, 4365 ff, m.w.N.; OLG Hamburg, TranspR 2002, 238; so auch Fremuth in Fremuth/Thume, Transportrecht, § 435 Rz. 13, 14; Dubischar in MünchKomm/HGB, Bd. 7a, § 435 Rz. 5).

    Allerdings muss zwar nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten - insbesondere nicht bei Sachschäden - das Bewusstsein einer Schadenswahrscheinlichkeit verbunden sein (so ausdrücklich BGH TranspR 2001, 29 ff /33).

  • OLG Celle, 31.05.1974 - 8 U 26/74
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Eine solche Verantwortung darf nur Personen übertragen werden, die nicht nur die für ihren Beruf nötigen technischen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, sondern auch die Charaktereigenschaften haben, die sie vor leichtfertiger Gefährdung von Menschen und Sachgütern bewahren, vor allem Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsgefühl (BGH, aaO; siehe auch OLG Celle, VersR 1977, S. 84, 85).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2004 - 5 U 393/04

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Im Übrigen vermag die Branchenüblichkeit eines Fehlverhaltens die Klägerin als Versicherungsnehmerin ohnehin nicht zu entlasten (s.o., sowie Senat, Urt. v. 22.12.2004, 5 U 393/04-46).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69

    Transportgefahr - Risiken - Ruhender Zustand - Juwelierversicherung - Sorgfalt -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Soweit das Landgericht mit Blick auf eine Entscheidung des BGH (abgedruckt in VersR 1972, S. 85) die Regelung für nicht hinreichend bestimmt angesehen hat, kann dem nicht beigetreten werden.
  • OLG München, 29.11.1995 - 7 U 4806/95

    Grobe Fahrlässigkeit des Frachtführers bei Übernachtung auf einem nicht beachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Es muss jedem einleuchten, dass man einem bisher völlig unbekannten Fahrer nicht ohne gründliche Prüfung seines Werdegangs und seiner Zuverlässigkeit, zum Beispiel auf Grund von Unterlagen und Zeugnissen über seine bisherigen Beschäftigungsverhältnisse und telefonischer Erkundigungen bei früheren Arbeitgebern, einen Lastkraftwagen mit werthaltiger Ladung anvertraut, insbesondere wenn die Transporte von dem neu einzustellenden Fahrer regelmäßig allein und nicht zusammen mit einem weiteren verlässlichen Fahrer durchgeführt werden sollen (BGH, VersR 1967, S. 53/54; OLG Celle, Schaden-Praxis 1999, S. 101; OLG München, VersR 1968, S. 1158/1159; OLG Frankfurt, NVersZ 2000, S. 529 ff; siehe auch OLG Köln, OLGR 1996, S. 189 ff; zur Notwendigkeit der Durchführung einer Legitimationsprüfung vgl. auch OLG München, OLGR 1996, S. 178 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2000 - 7 U 152/99

    Einstellung eines Butlers ohne Vorlage von Referenzen ist grob fahrlässig L

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Es muss jedem einleuchten, dass man einem bisher völlig unbekannten Fahrer nicht ohne gründliche Prüfung seines Werdegangs und seiner Zuverlässigkeit, zum Beispiel auf Grund von Unterlagen und Zeugnissen über seine bisherigen Beschäftigungsverhältnisse und telefonischer Erkundigungen bei früheren Arbeitgebern, einen Lastkraftwagen mit werthaltiger Ladung anvertraut, insbesondere wenn die Transporte von dem neu einzustellenden Fahrer regelmäßig allein und nicht zusammen mit einem weiteren verlässlichen Fahrer durchgeführt werden sollen (BGH, VersR 1967, S. 53/54; OLG Celle, Schaden-Praxis 1999, S. 101; OLG München, VersR 1968, S. 1158/1159; OLG Frankfurt, NVersZ 2000, S. 529 ff; siehe auch OLG Köln, OLGR 1996, S. 189 ff; zur Notwendigkeit der Durchführung einer Legitimationsprüfung vgl. auch OLG München, OLGR 1996, S. 178 ff).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1996 - 22 U 4/96

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
    Es muss jedem einleuchten, dass man einem bisher völlig unbekannten Fahrer nicht ohne gründliche Prüfung seines Werdegangs und seiner Zuverlässigkeit, zum Beispiel auf Grund von Unterlagen und Zeugnissen über seine bisherigen Beschäftigungsverhältnisse und telefonischer Erkundigungen bei früheren Arbeitgebern, einen Lastkraftwagen mit werthaltiger Ladung anvertraut, insbesondere wenn die Transporte von dem neu einzustellenden Fahrer regelmäßig allein und nicht zusammen mit einem weiteren verlässlichen Fahrer durchgeführt werden sollen (BGH, VersR 1967, S. 53/54; OLG Celle, Schaden-Praxis 1999, S. 101; OLG München, VersR 1968, S. 1158/1159; OLG Frankfurt, NVersZ 2000, S. 529 ff; siehe auch OLG Köln, OLGR 1996, S. 189 ff; zur Notwendigkeit der Durchführung einer Legitimationsprüfung vgl. auch OLG München, OLGR 1996, S. 178 ff).
  • OLG Köln, 02.11.1992 - 7 W 42/92

    Mißlingen der mündlichen Prüfung als Folge des Überschreitens der

  • OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94

    Raub eines Lkw mit wertvoller Ladung in Italien mit Anmerkungen: Prof. Dr. Walter

  • OLG München, 12.12.1990 - 30 U 505/90
  • OLG Hamburg, 17.01.2001 - 6 U 42/00

    Haftung des Frachtführers für den Verlust der Ladung

  • OLG München, 10.03.1993 - 7 U 5795/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 286/80

    Haager Protokoll - Leichtfertigkeit

  • BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77

    Warschauer Abkommen

  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01

    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall;

  • OLG Köln, 16.05.1995 - 9 U 61/94
  • KG, 29.03.2022 - 6 U 125/19

    Entwendung einer Aktentasche aus einem Lieferfahrzeug während der Belieferung

    Vielmehr müssen dem Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen zur Erhaltung seines Versicherungsanspruches vorgeschrieben, ihm also Handlungs- und Unterlassungspflichten vorgegeben werden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 U 689/04 - 70 -, Rn. 47, juris).
  • OLG Naumburg, 28.03.2014 - 10 U 5/13

    Transportversicherung: Einbeziehung des Anhängers eines Sattelzugs in den

    Hierbei handelt es sich um eine naheliegende, leicht zu handhabende und zuverlässige Ergebnisse liefernde Maßnahme, aufgrund derer zumindest die Beklagte zu 1) zumindest demjenigen den Zugang zu Waren von erheblichem Wert hätte abschneiden können, der sich schon in der Vergangenheit als unzuverlässig erwiesen hatte (vgl. etwa OLG München, Urt. v. 04.08.1993, 7 U 1790/93, zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.. NJW-RR 1994, 31; OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.2005, 5 U 689/04, zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: VersR 2006, 503).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 18 U 179/19

    Schadensersatz wegen eines Verlusts von Transportgut Begriff des qualifizierten

    Dabei ist insbesondere die Forderung nach Vorlage eines Führungszeugnisses eine einfache, auf der Hand liegende Maßnahme, die zuverlässige Ergebnisse liefert (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 U 689/04, VersR 2006, 503; OLG Naumburg, Urteil vom 28. März 2014 - 10 U 5/13, TranspR 2014, 300).

    Daher ist Leichtfertigkeit zu bejahen (für grobe Fahrlässigkeit bzw. leichtfertige Herbeiführung des Versicherungsfalles im Versicherungsrecht OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 U 689/04, VersR 2006, 503; OLG Naumburg, Urteil vom 28. März 2014 - 10 U 5/13, TranspR 2014, 300).

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