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   KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09   

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https://dejure.org/2010,7018
KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09 (https://dejure.org/2010,7018)
KG, Entscheidung vom 09.11.2010 - 5 U 69/09 (https://dejure.org/2010,7018)
KG, Entscheidung vom 09. November 2010 - 5 U 69/09 (https://dejure.org/2010,7018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Markenverletzung durch nackten Mann mit Handtuch, das mit bekanntem Hotel-Logo bedruckt ist / Kunstfreiheit

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1, 12 BGB; §§ 14 Abs. 5 Satz 1, 15 Abs. 4 Satz 1, 15 Abs. 2 MarkenG; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG; Artt. 98 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 2 GMV
    Veröffentlichung und Verbreitung eines Fotos, das einen nackten Mann mit einem Handtuch zeigt; Verletzung einer Gemeinschaftsmarke; Kunstfreiheit; Reichweite des Unternehmerpersönlichkeitsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Abs 3 S 1 GG, § 12 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 14 Abs 5 S 1 MarkenG
    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund bei Veröffentlichung und Verbreitung eines mit einem bekannten Hotelemblem verzierten Nacktfoto; Reichweite des allgemeinen Unternehmerpersönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Inhabers einer auf einem Lichtbild gezeigten Marke

  • rechtambild.de

    Kunstfreiheit rechtfertigt Veröffentlichung eines Fotos mit einer Marke und einem nackten Mann

  • kanzlei.biz

    Hotels können sich nicht gegen Nackte wehren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Inhabers einer auf einem Lichtbild gezeigten Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abbildung eines Emblems auf einem Nacktfoto zulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hotel muss Fotografie mit nacktem Mann hinnehmen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Foto eines nackten Mannes und einer Marke ist Kunst

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abbildung eines Hotelemblems auf einem Nacktfoto zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 456
  • afp 2011, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Im Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. c) GMV und § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist das durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Recht auf Freiheit der Kunst als Rechtfertigungsgrund grundsätzlich zu beachten (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14, Rn 1361).

    Es ist eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfG NJW 2008, 39 - Esra; BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte).

    Auf den Schutz durch Art. 5 Abs. 3 GG kann sich auch die Antragsgegnerin als Verlegerin des Bildbandes, in dem das streitgegenständliche Foto veröffentlicht worden ist, berufen (vgl. BVerfGE 30, 173 - Mephisto; BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte).

    Die Antragstellerin könnte demgegenüber im Hinblick auf ihre Markenrechte den Schutz durch Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14, Rn 10) geltend machen.

    Gegenüber Rechten an bekannten Marken aus Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. c) GMV und § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG soll die Kunstfreiheit zurückstehen, wenn die Marke herabgesetzt oder verunglimpft wird (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte, Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14, Rn 1361).

    Gegenüber Rechten an bekannten Marken aus Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. c) GMV und § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG soll die Kunstfreiheit auch dann nicht als Rechtfertigungsgrund greifen, wenn das Produkt ausschließlich zu kommerziellen Zwecken auf den Markt gebracht wird, es also ohne die Marke nicht verkäuflich wäre (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte, Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 14, Rn 1361).

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Als pornographisch im Sinne des § 184 StGB ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BGH NJW 1990, 3026; KG NStZ 2009, 446; Perron/Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184, Rn 4).

    Überdies kann auch eine pornographische Darstellung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG fallen (vgl. BGH NJW 1990, 3026).

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08

    Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Die Reichweite des Persönlichkeitsrechts liegt wegen seiner Eigenart als Rahmenrecht nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen sind (vgl. BGH 2006, 830, 841; BGH GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, Urteil vom 9. Februar 2010, VI ZR 244/08).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen (vgl. BGH GRUR 1986, 759 - BMW; BGH NJW 2006, 830, 841).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Die Reichweite des Persönlichkeitsrechts liegt wegen seiner Eigenart als Rahmenrecht nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen sind (vgl. BGH 2006, 830, 841; BGH GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, Urteil vom 9. Februar 2010, VI ZR 244/08).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen (vgl. BGH GRUR 1986, 759 - BMW; BGH NJW 2006, 830, 841).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Es ist eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfG NJW 2008, 39 - Esra; BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Auf den Schutz durch Art. 5 Abs. 3 GG kann sich auch die Antragsgegnerin als Verlegerin des Bildbandes, in dem das streitgegenständliche Foto veröffentlicht worden ist, berufen (vgl. BVerfGE 30, 173 - Mephisto; BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte).
  • KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07

    Vertrieb von pornographischem Ganzkörperfoto-Kalender im Internet

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
    Als pornographisch im Sinne des § 184 StGB ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BGH NJW 1990, 3026; KG NStZ 2009, 446; Perron/Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184, Rn 4).
  • KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts eines Testveranstalters durch

    Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst auch den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Wirtschaftsunternehmen (BGH, MDR 2015, 1065 TZ 27 mwN; Senat, GRUR-RR 2011, 456 juris Rn. 59).
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