Rechtsprechung
   OLG Hamm - 5 U 69/16   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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OLG Hamm - 5 U 69/16 (https://dejure.org/9999,90598)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Riskante Geschäfte mit Kraftfahrzeugen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nachforschungspflicht des privaten Autokäufers im Internet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Riskante Geschäfte mit Kraftfahrzeugen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten bei Online-Geschäften mit Kraftfahrzeugen

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Nachforschungspflicht des Käufers beim Autokauf im Internet

Verfahrensgang

Redaktioneller Hinweis

  • Rücknahme der Berufung am 05.12.2016.

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16   

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https://dejure.org/2017,23066
OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2017,23066)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.05.2017 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2017,23066)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2017,23066)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Architektenhaftung: Umfang der Bauüberwachungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Architekt; Bauüberwachung; Mängel; Schadensersatz; handwerkliche Selbstverständlichkeit; gefahrenträchtige Arbeiten; Schätzung; Schadenshöhe

  • rechtsportal.de

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Estrichunterkonstruktion muss besonders überwacht werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Estrichunterkonstruktion muss besonders überwacht werden! (IBR 2017, 568)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 2224
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Schweinfurt, 11.03.2016 - 21 O 72/12

    Planungsfehler, Schadensersatz und Mitverschulden

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12, im Hinblick auf den Beklagten zu 1 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:.

    Das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.3.2016, Aktenzeichen 21 O 72/12 wird abgeändert.

    Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1 gegen das Endurteil des Landgerichts Schweinfurt vom 11.03.2016, Az. 21 O 72/12 hat nur in geringem Umfang Erfolg.

  • OLG Celle, 18.10.2006 - 7 U 69/06

    Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • OLG München, 19.11.1987 - 24 U 831/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Dresden, BauR 2012, 126 OLG Rostock, IBR 2009, 527 OLG München, NJW-RR 1988, 336).
  • OLG Dresden, 28.01.2010 - 10 U 1414/08

    Putzarbeiten: Nicht besonders überwachungspflichtig!

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Dresden, BauR 2012, 126 OLG Rostock, IBR 2009, 527 OLG München, NJW-RR 1988, 336).
  • OLG Rostock, 11.11.2008 - 4 U 27/06

    Architektenhaftung wegen Planungsfehlern und mangelhafter Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Dresden, BauR 2012, 126 OLG Rostock, IBR 2009, 527 OLG München, NJW-RR 1988, 336).
  • OLG Schleswig, 27.05.2011 - 17 U 36/10

    Fehlende Überprüfung der Verklammerung als Teil der vereinbarten Eventualposition

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss sein Augenmerk allerdings auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten, wobei Isolierungs- und Abdichtungsarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Dacharbeiten allgemein zu den besonders kritischen Bauabschnitten zählen (BGH, BauR 2001, 273, BauR 2000, 1330 1513, 0LG Schleswig, IBR 2011, 530 OLG Celle, BauR 2007, 1602 insgesamt hierzu m.w.N. aus der Rechtsprechung Werner/Pastor, "Der Bauprozess", 14. Aufl., Rdnr. 2015).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Der Umfang der Bauaufsichtspflicht, also insbesondere die Häufigkeit der Baustellenbesuche, kann weder sachlich noch zeitlich generell bestimmt werden, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, BauR 1994, 392).
  • OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01

    Haftung eines die Bauaufsicht führenden Architekten für Schäden infolge

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.05.2017 - 5 U 69/16
    Er muss die Überwachung der Bauleistung regelmäßig und in angemessener, jedoch auch zumutbarer Weise vornehmen (OLG Celle, BauR 2003, 104).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • OLG Naumburg, 17.12.2004 - 6 U 50/04

    Verpflichtung des Architekten zur angemessenen und regelmäßigen Bauüberwachung

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 27.09.1973 - VII ZR 142/71

    Anforderungen an die Auslegung eines formularmäßigen

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Handwerkliche Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den Bauunternehmer vorausgesetzt werden kann, sind daher im Zweifel nicht von dem Architekten zu überwachen; insoweit darf er sich zu einem gewissen Grad auf Zuverlässigkeit und ordnungsgemäße unternehmerische Bauausführung verlassen (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 53; OLG Dresden, BauR 2012, 126; OLG Rostock, IBR 2009, 527; OLG München, NJW-RR 1988, 336).

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens durch einen zweiten Sachverständigen ist nur geboten, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-) Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; ferner Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 3131; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 412 Rn. 1 f. mwN).

  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 Abs. 1 ZPO durch einen zweiten Sachverständigen ist nur erforderlich, wenn besonders schwierige Fragen zu klären sind, bei denen deshalb die Einholung einer zweiten Meinung veranlasst sein kann, wenn ein anderer Sachverständiger über überlegene Forschungsmittel oder Erfahrung verfügt, wenn das Erstgutachten erkennbar grobe Mängel aufweist, sei es wegen fachlicher Fehler und/oder mangelnder Sachkunde des Sachverständigen, oder wenn das (Erst-)Gutachten von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16, juris Rn. 51; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012 - 13 U 234/11, juris Rn. 59; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 412 Rn. 1 f. mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4558
OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2019,4558)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2019 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2019,4558)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2019,4558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de PDF (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 611, 823
    Aufklärung über Schnittentbindung bei makrosomem Kind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 509/17

    Schadensersatzanspruch wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler und

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16
    Bestehen deutliche Anzeichen dafür, dass im weiteren Verlauf eines Entbindungsvorgangs eine Situation eintreten kann, in der eine normale vaginale Entbindung kaum noch in Betracht kommt, sondern eine Schnittentbindung notwendig wird oder zumindest zu einer echten Alternative zu einer vaginalen Entbindung wird, dann muss der geburtsleitende Arzt die Mutter bereits zu einem Zeitpunkt über die unterschiedlichen Risiken der Entbindungsmethoden aufklären und ihre Entscheidung einholen, zu dem sie sich noch in einem Zustand befindet, in dem diese Problematik mit ihr besprochen werden kann (BGH Urteil vom 16.2.1993, VI ZR 300/91, VersR 1993, 703 ff; zuletzt noch bestätigt in BGH Urteil vom 28.8.2018, VI ZR 509/17, VersR 2018, 1510 ff).

    Das Recht der Schwangeren als Sachwalterin der Rechte des Kindes muss umfassend gewährleistet sein (BGH, Urt. v. 28.10.2014, VI ZR 125/13, VersR 2015, 579; BGH aaO, VersR 2018, 1510 m.w.N.).

  • LG Köln, 17.05.2016 - 3 O 101/14

    Schmerzensgeldanspruch und Schadensersatzansprüche eines Kindes wegen einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.5.2016 - 3 O 101/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 11.06.1997 - 5 U 15/96

    Aufklärung der Patientin über Behandlungsalternativen, Arzthaftung, Aufklärung,

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16
    Der erkennende Senat hat etwa in seiner Entscheidung vom 11.6.1997 (5 U 15/96, VersR 1998, 1156 f) erkannt, dass bei einer erwarteten Geburt eines über 4000 g schweren Kindes, dessen vorangehendes Geschwisterkind mit einem Gewicht von 4200 g und einer aufgetretenen Schulterdystokie geboren wurde, zwingend eine Aufklärung über eine primäre sectio zu erfolgen habe.
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16
    Bestehen deutliche Anzeichen dafür, dass im weiteren Verlauf eines Entbindungsvorgangs eine Situation eintreten kann, in der eine normale vaginale Entbindung kaum noch in Betracht kommt, sondern eine Schnittentbindung notwendig wird oder zumindest zu einer echten Alternative zu einer vaginalen Entbindung wird, dann muss der geburtsleitende Arzt die Mutter bereits zu einem Zeitpunkt über die unterschiedlichen Risiken der Entbindungsmethoden aufklären und ihre Entscheidung einholen, zu dem sie sich noch in einem Zustand befindet, in dem diese Problematik mit ihr besprochen werden kann (BGH Urteil vom 16.2.1993, VI ZR 300/91, VersR 1993, 703 ff; zuletzt noch bestätigt in BGH Urteil vom 28.8.2018, VI ZR 509/17, VersR 2018, 1510 ff).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 125/13

    Krankenhaushaftung bei Geburtsschaden: Reichweite und Zeitpunkt ärztlicher

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16
    Das Recht der Schwangeren als Sachwalterin der Rechte des Kindes muss umfassend gewährleistet sein (BGH, Urt. v. 28.10.2014, VI ZR 125/13, VersR 2015, 579; BGH aaO, VersR 2018, 1510 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.12.2015 - 5 U 184/14

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einem der deutschen Sprache

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2019 - 5 U 69/16
    Hierzu muss der Arzt sich zumindest einen ungefähren Eindruck von den sprachlichen Fähigkeiten des Übersetzers verschaffen, er muss durch eigene Beobachtung feststellen, dass dem Patienten übersetzt wird und er muss aus der Art der Übersetzung (insbesondere der Länge der Übersetzung) den Schluss ziehen können, dass eine vollständige Übersetzung vorliegt (Senat, Urt. v. 9.12.2015, 5 U 184/14, VersR 2016, 994 ff.).
  • OLG Rostock, 21.02.2020 - 5 U 9/17
    Die Kindesmutter hätte daher über die Alternative der Schnittentbindung aufgeklärt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VI ZR 509/17, juris Rn. 23 m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 23.01.2019 - 5 U 69/16, juris Rn. 20 ff.: ab einem Schätzgewicht von mehr als 4.000 Gramm).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 5 U 69/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,64332
OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2018,64332)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2018 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2018,64332)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2018 - 5 U 69/16 (https://dejure.org/2018,64332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 200/62

    Wirksame Erhebung einer Widerklage - Entscheidung über die Widerklage ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 5 U 69/16
    Bei rein negativen Gegenanträgen, die nicht der Feststellung des Inhalts der erbetenen Entscheidung dienen, sondern sich eindeutig aus der Prozesslage ergeben, ist die schriftliche Feststellung nach dem Zweck des § 297 ZPO nicht geboten (BGH, Urteil vom 23.11.1964 - II ZR 200/62 -, Tz. 8, juris; Greger in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 297 ZPO, Rdn. 1; a.A. wohl Prütting, in: MüKo, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 297 Rdn. 6).
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 5 U 69/16
    Die zur Auskunft verurteilende Entscheidung, soweit darin der Grund des Hauptanspruchs bejaht wird, erwächst bezüglich dieses Grundes weder in Rechtskraft noch entfaltet sie insoweit Bindungswirkung im Sinne von § 318 ZPO (std. Rspr. des BGH, vgl. nur BGH, Urteil vom 12. April 2016 - XI ZR 305/14 -, BGHZ 210, 30-48, Rn. 32 m. w. N.).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04

    Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 5 U 69/16
    Hinsichtlich aufgelaufener, zwischenzeitlich fällig gewordener Rückstände vor Erlass des Urteils, also der noch nicht dem Zahlungsantrag zu Ziffer 1. unterlegten Monatsrenten ab 1. Juli 2017 bis einschließlich Monat März 2018, handelt es sich zwar nicht (mehr) um künftige Leistungen, insoweit kann aber ohne Notwendigkeit einer Änderung des Klageantrags (stattgebend) entschieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2005 - VIII ZR 5/04 -, Rn. 10, juris; Zöller/Greger, a.a.O; § 257, Rn. 6).
  • BGH, 19.12.1969 - V ZR 114/66

    Auseinandersetzung zwischen geschiedenen Eheleuten - Anspruch auf hälftige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 5 U 69/16
    Es widerspräche dem Wesen der Rechtskraft, wenn man ihre Wirkung über die im Urteil unmittelbar ausgesprochene Rechtsfolge - Zuerkennung eines Anspruchs auf Auskunft - hinausgreifen ließe und auch das zugrunde liegende Rechtsverhältnis - Bestehen des Hauptanspruchs - mit einbezöge (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1969, V ZR 114/66, juris Rz. 21).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2018 - 5 U 69/16
    Das Rechtsverhältnis wird nicht erst mit dem Eintritt des Versorgungsfalles, sondern bereits mit dem Entstehen einer Versorgungsanwartschaft begründet, die Hinterbliebenenversorgung beruht auf einem Vertrag zugunsten Dritter i. S. d. § 328 Abs. 1 BGB, Empfänger des Versorgungsversprechens ist der Kläger, der nach § 335 BGB das Recht auf die versprochene Leistung selbst geltend machen kann, während seine Ehefrau lediglich Begünstigte ist und erst mit seinem Tod ein Forderungsrecht erwirbt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 -, BAGE 86, 216-227, Rn. 17).
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   OLG Hamburg - 5 U 69/16   

Anhängiges Verfahren
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OLG Hamburg - 5 U 69/16 (https://dejure.org/9999,115583)
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