Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- JurPC
PAngV §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 6, 4 Abs. 4; UWG §§ 3, 4 Nr. 11
TFT-Display - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Hinweispflichten und Aufklärungspflichten bei Fernabsatzverträgen; Verpflichtung der gesonderten Ausweisung von Verpackungskosten; Verantwortlichkeit eines Unternehmens für eine verlinkte Internetseite; Zurechnung des Verhaltens Dritter bei der ...
- Judicialis
PangV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; PangV § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; PangV § 1 Abs. 6; ; PangV § 4 Abs. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung von TFT-Displays im Internet unter nicht eindeutiger Preisangabe - Zurechnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Verlinkung auf "Online-Shop"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Preisangaben bei Online-Angeboten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Preisangaben bei Online-Angeboten
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 6, 4 Abs. 4 PAngV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Fernansatzrecht: TFT-Display-Entscheidung; Allgemeines Zivilrecht, Internetrecht - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Angaben zur Mehrwertsteuer auf Internetseite
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.03.2004 - 407 O 31/04
- OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Papierfundstellen
- K&R 2005, 522
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 128/04
"Versandkosten für ISDN-Karte"
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Im Gegensatz zu der von dem Landgericht vertretenen Auffassung entspricht eine dahingehende Verpflichtung allerdings der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23.12.04, 5 U 17/04; Urteil vom 03.02.05, 5 U 128/04). - OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 17/04
Informationspflichten bei Versandhandelswerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Im Gegensatz zu der von dem Landgericht vertretenen Auffassung entspricht eine dahingehende Verpflichtung allerdings der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23.12.04, 5 U 17/04; Urteil vom 03.02.05, 5 U 128/04). - BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Da frühere Verletzungshandlungen von der Klägerin nicht konkret behauptet und unter Beweis gestellt worden sind, sind die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs - und damit des Auskunftsanspruchs - für einen davor liegenden Zeitraum nicht dargetan (vgl. BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby).
- OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Behandlungsvertrag im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 22.02.05 zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung auf eine - zu ihren Lasten ergangene - Entscheidung des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 08.09.03 (3 U 207/02) Bezug nimmt, verhilft ihr auch dieser Hinweis nicht zum Erfolg. - BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01
Telefonischer Auskunftdienst
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind grundsätzlich als wettbewerbswidrig i.S.v. § 1 UWG a.F. beurteilt worden, weil deren Vorschriften das Marktverhalten regeln und damit auch Wettbewerbsbezug aufweisen (BGH GRUR 03, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst). - BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00
Internet-Reservierungssystem
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Die BGH-Entscheidung "Internet-Reservierungssystem" (BGH GRUR 03, 889 ff) betrifft eine abweichende, nicht vergleichbare Sachverhaltsgestaltung, zumal es dort nicht um einen Endpreis, sondern nur um eine vorläufige Preisberechnung geht. - BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01
"FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher; …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll der Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss (BGH GRUR 04, 435 ff - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 01, 1166, 1168 - Flugpreisgestaltung). - BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99
Fernflugpreise
Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll der Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss (BGH GRUR 04, 435 ff - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 01, 1166, 1168 - Flugpreisgestaltung).
- OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 32/10
Irreführung durch unvollständige Preisangaben im Internet-Versandhandel
Selbst wenn sie aber rechtlich, soweit sie gesondert zu berechnen oder zu pauschalieren sind, in den Endpreis nicht einzubeziehen sein sollten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 -5 U 72/04), gehen die Kunden nicht davon aus, dass sie solche Kosten zusätzlich übernehmen müssen, wenn diese nicht erwähnt werden. - LG Hamburg, 12.01.2006 - 327 O 655/05
Die Klägerin veräußert unter ihrer Geschäftsadresse in Hamburg Waren der …
Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß (OLG Hamburg, Urt. v. 24.2.2005, 5 U 72/04 "TFT-Display"; Magazindienst 2005, 1197).
Rechtsprechung
OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Kündigung einer Versicherung und Vereinbarung der Auszahlung des Rückkaufswertes per Scheck; Erfüllungswirkung bei Auszahlung eines Rückkaufswertes per Scheck auf ein im Soll stehendes Girokonto; Aufrechnung aus dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung im ...
- Judicialis
BGB § 818
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 818
Aufrechnung des Versicherers bei abredewidriger Überweisung auf Konto des Versicherungsnehmers - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 12.03.2004 - 9 O 573/03
- OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84
Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im …
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Zahlt eine Versicherung entgegen einer klar anderslautenden Weisung auf ein im Soll stehendes Konto des Versicherungsnehmers, gilt folgendes: Hat der Versicherungsnehmer für Zahlungen des Versicherers ein bestimmtes Konto angegeben, so tritt mit der Überweisung geschuldeter Leistungen auf dieses Konto Erfüllungswirkung ein (vgl. BGHZ 98, 24, 30; NJW 1985, 2700; NJW 1999, 210).Erfolgte hingegen die Zahlung auf das Konto weisungswidrig, hat sie im Verhältnis zum Versicherungsnehmer keine Erfüllungswirkung (vgl. BGHZ 128, 135, 137; BGHZ 98, 24, 30; NJW 1985, 2700), so dass dieser grundsätzlich von der Versicherung weiterhin Zahlung der geschuldeten Versicherungsleistungen verlangen kann.
Der Versicherung steht in diesem Fall allerdings gegen den Versicherungsnehmer - und nur gegen diesen - ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu; die Bank, an die die Zahlung erfolgte, ist lediglich Zahlstelle des Versicherungsnehmers (vgl. BGHZ 128, 135, 137; NJW 1985, 2700).
Die im Verhältnis der Klägerin zu ihrer Bank durch die Zahlung der Beklagten erfolgte Befreiung von der insoweit gegenüber der Bank bestehenden Verbindlichkeit stellt eine fortbestehende Bereicherung dar (vgl. BGH, NJW 1985, 2700).
- BGH, 06.12.1994 - XI ZR 173/94
Rechtswirkung der Überweisung einer Zahlung auf ein anderes Konto des Gläubigers
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Erfolgte hingegen die Zahlung auf das Konto weisungswidrig, hat sie im Verhältnis zum Versicherungsnehmer keine Erfüllungswirkung (vgl. BGHZ 128, 135, 137; BGHZ 98, 24, 30; NJW 1985, 2700), so dass dieser grundsätzlich von der Versicherung weiterhin Zahlung der geschuldeten Versicherungsleistungen verlangen kann.Entgegen einer in der Literatur gelegentlich vertretenen Auffassung kann der Versicherungsnehmer die Gutschrift auf dem Konto, auf das versehentlich gezahlt wurde, jedenfalls dann nicht zurückweisen, wenn ein wirksames Valutaverhältnis (hier zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer) bestand (vgl. BGHZ 128, 135, 138).
Der Versicherung steht in diesem Fall allerdings gegen den Versicherungsnehmer - und nur gegen diesen - ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu; die Bank, an die die Zahlung erfolgte, ist lediglich Zahlstelle des Versicherungsnehmers (vgl. BGHZ 128, 135, 137; NJW 1985, 2700).
- BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85
Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem …
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Zahlt eine Versicherung entgegen einer klar anderslautenden Weisung auf ein im Soll stehendes Konto des Versicherungsnehmers, gilt folgendes: Hat der Versicherungsnehmer für Zahlungen des Versicherers ein bestimmtes Konto angegeben, so tritt mit der Überweisung geschuldeter Leistungen auf dieses Konto Erfüllungswirkung ein (vgl. BGHZ 98, 24, 30; NJW 1985, 2700; NJW 1999, 210).Erfolgte hingegen die Zahlung auf das Konto weisungswidrig, hat sie im Verhältnis zum Versicherungsnehmer keine Erfüllungswirkung (vgl. BGHZ 128, 135, 137; BGHZ 98, 24, 30; NJW 1985, 2700), so dass dieser grundsätzlich von der Versicherung weiterhin Zahlung der geschuldeten Versicherungsleistungen verlangen kann.
- BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83
Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Zwar kann die Befugnis zur Aufrechnung nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien bestehenden Schuldverhältnisses stillschweigend ausgeschlossen sein, wenn der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lässt (vgl. etwa BGHZ 95, 109, 113; 113, 90, 93; BGH, NJW-RR 1999, 1192). - BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97
Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Zahlt eine Versicherung entgegen einer klar anderslautenden Weisung auf ein im Soll stehendes Konto des Versicherungsnehmers, gilt folgendes: Hat der Versicherungsnehmer für Zahlungen des Versicherers ein bestimmtes Konto angegeben, so tritt mit der Überweisung geschuldeter Leistungen auf dieses Konto Erfüllungswirkung ein (vgl. BGHZ 98, 24, 30; NJW 1985, 2700; NJW 1999, 210). - BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96
Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr …
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Zwar kann die Befugnis zur Aufrechnung nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien bestehenden Schuldverhältnisses stillschweigend ausgeschlossen sein, wenn der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lässt (vgl. etwa BGHZ 95, 109, 113; 113, 90, 93; BGH, NJW-RR 1999, 1192). - BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 188/98
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Vielmehr sei es Sache des Schuldners (hier der Versicherung), zunächst einmal seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen; er müsse sich dann gesondert mit seinem Gläubiger hinsichtlich der rechtsgrundlos erfolgten Zahlung auseinandersetzen (…vgl. vor allem Schimansky, in: Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 50, Rn. 10;… MK-HGB/Häuser, ZahlungsV, Rn. B 330 und B 344; im Ergebnis ebenso [Rückforderung verstößt gegen Treu und Glauben]: LAG Stuttgart, NJW 1985, 2727, 2728; ausdrücklich bislang offen gelassen von BGHZ 128, 125, 137 und BAG, NZA 1999, 977, 978). - BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93
Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser …
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Vielmehr sei es Sache des Schuldners (hier der Versicherung), zunächst einmal seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen; er müsse sich dann gesondert mit seinem Gläubiger hinsichtlich der rechtsgrundlos erfolgten Zahlung auseinandersetzen (…vgl. vor allem Schimansky, in: Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 50, Rn. 10;… MK-HGB/Häuser, ZahlungsV, Rn. B 330 und B 344; im Ergebnis ebenso [Rückforderung verstößt gegen Treu und Glauben]: LAG Stuttgart, NJW 1985, 2727, 2728; ausdrücklich bislang offen gelassen von BGHZ 128, 125, 137 und BAG, NZA 1999, 977, 978). - LAG Baden-Württemberg, 22.05.1985 - 2 Sa 166/84
Erfüllung; Kontogutschrift; Überweisung; Konto
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Vielmehr sei es Sache des Schuldners (hier der Versicherung), zunächst einmal seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen; er müsse sich dann gesondert mit seinem Gläubiger hinsichtlich der rechtsgrundlos erfolgten Zahlung auseinandersetzen (…vgl. vor allem Schimansky, in: Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 50, Rn. 10;… MK-HGB/Häuser, ZahlungsV, Rn. B 330 und B 344; im Ergebnis ebenso [Rückforderung verstößt gegen Treu und Glauben]: LAG Stuttgart, NJW 1985, 2727, 2728; ausdrücklich bislang offen gelassen von BGHZ 128, 125, 137 und BAG, NZA 1999, 977, 978). - BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90
Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2004 - 5 U 72/04
Zwar kann die Befugnis zur Aufrechnung nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien bestehenden Schuldverhältnisses stillschweigend ausgeschlossen sein, wenn der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lässt (vgl. etwa BGHZ 95, 109, 113; 113, 90, 93; BGH, NJW-RR 1999, 1192). - BGH, 08.02.1979 - III ZR 14/78
Abschluss eines Produktionsvertrages über die Herstellung von Polyäthylen-Beuteln …
- OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08
Bereicherung: Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Anspruch auf …
Nach anderer Ansicht erscheint es nicht sachgerecht, ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot anzunehmen, da der Schuldner seinen Rückzahlungsanspruch auch im Wege der Widerklage geltend machen könnte und der Gläubiger einen etwaigen Schaden aus der Nichtbefolgung der Weisung, die Zahlung auf ein bestimmtes Konto zu leisten, vom Schuldner erstattet verlangen kann (OLGR Köln 2005, 543, 544). - OLG Hamm, 05.07.2006 - 20 U 17/06
Zur Erfüllung eines Zahlungsanspruchs gegen eine Versicherung durch …
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit einer organschaftlichen Vertretungsmacht nach § 138 BGB wegen erkennbaren Missbrauchs; Abtretung der Berechtigung zur Einziehung von Mieteinnahmen und Pachteinnahmen; Schädigung des Sicherungsgebers bei der Sicherungsabtretung zugunsten der Besicherung von ...
- rechtsportal.de
BGB § 177 § 242
Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unwirksame Forderungsabtretung eines KG-Geschäftsführers
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 18.05.2004 - 5 O 135/03
- OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
- OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1062
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).Denn Sicherungsabtretungen zugunsten der Besicherung von Drittschulden sind - für sich betrachtet - keinesfalls derart ungewöhnlich, dass schon allein hieraus ein Vertragspartner Verdachtsmomente entnehmen muss (BGH WM 1992, 1362, 1363).
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98
Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).Die Rechtsfolge des festgestellten Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den Komplementär B. besteht darin, dass die Klägerin mangels Genehmigung des Vertreterhandelns dieses im Verhältnis zur Beklagten nicht gegen sich gelten lassen muss (BGH WM 1999, 1617, 1618 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung).
- BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93
Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
- BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.). - BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.). - BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93
Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Missbrauch der Vertretungsmacht; Abtretung von Forderungen eines Unternehmens druch den Geschäftsführer; Sicherung privater Verbindlichkeiten; Nichtigkeit der Abtretungsvereinbarung
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 177; BGB § 242
Zum Missbrauch der Vertretungsmacht, wenn ein Geschäftsführer eines Unternehmens zur Besicherung gegen ihn persönlich gerichteter Verbindlichkeiten Forderungen des Unternehmens an einen Gläubiger abtritt
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 18.05.2004 - 5 O 135/03
- OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
- OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98
Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).Die Rechtsfolge des festgestellten Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den Komplementär B. besteht darin, dass die Klägerin mangels Genehmigung des Vertreterhandelns dieses im Verhältnis zur Beklagten nicht gegen sich gelten lassen muss (BGH WM 1999, 1617, 1618 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung).
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).Denn Sicherungsabtretungen zugunsten der Besicherung von Drittschulden sind - für sich betrachtet - keinesfalls derart ungewöhnlich, dass schon allein hieraus ein Vertragspartner Verdachtsmomente entnehmen muss (BGH WM 1992, 1362, 1363).
- BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
- BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93
Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.). - BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.). - BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93
Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
Rechtsprechung
SG Dresden, 30.12.2005 - S 5 U 72/04 |
Verfahrensgang
- SG Dresden, 30.12.2005 - S 5 U 72/04
- LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 U 35/06
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 336/07 B
- BSG, 14.01.2010 - B 2 U 14/09 R
- BVerfG, 19.04.2010 - 1 BvR 626/10
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 14/09 R
Rechtsprechung
SG Regensburg, 20.04.2004 - S 5 U 72/04 |
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 20.04.2004 - S 5 U 72/04
- LSG Bayern, 18.01.2006 - L 2 U 205/04
Rechtsprechung
SG Osnabrück, 26.07.2006 - S 5 U 72/04 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung