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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01   

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OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01 (https://dejure.org/2002,2712)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2002 - 5 U 74/01 (https://dejure.org/2002,2712)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 5 U 74/01 (https://dejure.org/2002,2712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Werben bzw. Anbieten von im Inland nicht konzessionierten Glückspielmöglichkeiten ; Werbung für ein in Deutschland nicht zugelassenes Hundewettangebot der Tochtergesellschaft einschließlich Angebotsverlinkung; Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß

  • affiliateundrecht.de

    Werbung für Internet-Glücksspiele

  • Judicialis

    UWG § 1; ; StGB § 284 Abs. 1; ; StGB § 287 Abs. 1; ; TDG § 3 Nr. 1; ; TDG § 4 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen Unternehmens für eine Veranstaltung eines in Deutschland nicht zugelassenen Internetglückspiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 760
  • MDR 2003, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 22/89

    Kauf im Ausland - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Deshalb unterliegt die Beurteilung des auf den deutschen Markt ausgerichteten Glückspielangebots der E. Sportwetten Ltd. uneingeschränkt dem nationalen deutschen Recht, das sich nach dem "Marktortprinzip" richtet (vgl. BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland; BGH GRUR 98, 419 ff - Gewinnspiel im Ausland).

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte - und deshalb bei der Rechtsanknüpfung mit zu beachtende - Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb bei der Gewinnung von Kunden und das Interesse der möglichen Kunden, als Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten bei der Werbung und dem Abschluss von Verträgen geschützt zu werden (BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland).

  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01

    Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Lediglich der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass auch der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall mit Urteil vom 10.01.02 in dem Rechtsstreit 3 U 218/01 in diesem Sinne entschieden hat.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Die insoweit bestehende Wiederholungsgefahr kann nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden, die die Beklagte nicht abgegeben hat (BGH WRP 1996, 284 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Denn Störer ist jeder, von dem ernstlich zu befürchten ist, dass er an der wettbewerbswidrigen Handlung eines eigenverantwortlichen Dritten willentlich und adäquat kausal mitgewirkt hat, vorausgesetzt, der als Mitstörer in Anspruch genommene besaß die rechtliche Möglichkeit, die Handlung zu verhindern (BGH GRUR 1991, 769 - Honoraranfrage).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95

    Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Deshalb unterliegt die Beurteilung des auf den deutschen Markt ausgerichteten Glückspielangebots der E. Sportwetten Ltd. uneingeschränkt dem nationalen deutschen Recht, das sich nach dem "Marktortprinzip" richtet (vgl. BGH GRUR 91, 463 ff - Kauf im Ausland; BGH GRUR 98, 419 ff - Gewinnspiel im Ausland).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Ausreichend für eine Inanspruchnahme der Beklagten als (Mit-)Störerein eines Wettbewerbsverstoßes ist aber auch die Förderung fremden Wettbewerbs (BGHZ 67, 81, 84; vgl. auch OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156, 157) Auch zwischen der Klägerin und der E.P Sportwetten Ltd. liegt ein Wettbewerbsverhältnis auf dem Glückspielmarkt vor, welches aufgrund des Angebotes von Wetten über das Internet auch in der Bundesrepublik Deutschland und die Bewerbung dieses Angebots auf der deutschen Webseite der Beklagten zudem unmittelbar und konkret ist.
  • OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00

    Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Ausreichend für eine Inanspruchnahme der Beklagten als (Mit-)Störerein eines Wettbewerbsverstoßes ist aber auch die Förderung fremden Wettbewerbs (BGHZ 67, 81, 84; vgl. auch OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156, 157) Auch zwischen der Klägerin und der E.P Sportwetten Ltd. liegt ein Wettbewerbsverhältnis auf dem Glückspielmarkt vor, welches aufgrund des Angebotes von Wetten über das Internet auch in der Bundesrepublik Deutschland und die Bewerbung dieses Angebots auf der deutschen Webseite der Beklagten zudem unmittelbar und konkret ist.
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55

    Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
    Zu den Glückspielen bzw. Lotterien dieser Art zählen auch Sportwetten, da bei ihnen die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Spieler bestimmt wird, sondern hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen (BGHSt 9, 37; OLG Nürnberg SpuRt 2001, 158;Tröndle/Fischer, StGB, § 284 Rdn. 3 u.7; SK-Hoyer, StGB, § 287 Rdn. 11).
  • OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03

    Domain-Parking

    Damit liegt eine Veranstaltung (auch) in Deutschland vor, wie das Hanseatische Oberlandesgericht bereits mehrfach entschieden hat (OLG Hamburg MMR 2000, 93, 94 "Golden Jackpot"; Urteil vom 10.1.2002 zum Aktz. 3 U 218/01; NJW-RR 03, 760 "Hundewetten").

    Auch für einen reinen Werbebanner ohne Link (dieser war separat angebracht) hat der Senat in seiner Entscheidung "Hundewetten" (NJW-RR 03, 760) das TDG nicht für anwendbar gehalten.

  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2006 - 15 K 6474/04

    Untersagung von Internetwerbung für Sportwetten

    Wenn somit auch die Tätigkeit, die die Firma betandwin e.K. beim Abschluß oder der Vermittlung von Sportwetten via Internet selbst ausübt, sich als Teledienst i.S.d. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG darstellen mag, dazu vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (HOLG), Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris.

    So auch HOLG, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 - und VG Münster, Beschluß vom 5. November 2004 - 1 L 1118/04 -, jeweils juris, für wohl vergleichbare Werbebanner im Internet.

  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2006 - 14 L 872/06

    Werbung für Sportwetten auch im Internet verboten

    Wenn somit auch die Tätigkeit, die die Firma beim Abschluss oder der Vermittlung von Sportwetten via Internet selbst ausübt, sich als Teledienst i.S.d. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG darstellen mag, dazu vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg - HOLG -, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 6, 7, dürften doch die dem Internetauftritt des Antragstellers (lediglich) zu entnehmenden Hinweise auf bestimmte Wettquoten von Fußballspielen sowie auf die für jedermann bestehende Möglichkeit, sich - ohne Vermittlung durch den Antragsteller - über die Webseite der Firma an derartigen von dieser veranstalteten Sportwetten zu beteiligen, allein bezwecken, die Nutzer der eigenen Seite auf diese Glücksspiele aufmerksam zu machen, sie dafür zu interessieren und eventuell dafür zu gewinnen, dass sie tatsächlich durch gesonderte Kontaktaufnahme mit der genannten Firma dort eine Wette eingehen.

    So VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. Mai 2006 -15 K 6474/04 - zu einem an einen in Essen ansässigen Fußballverein gerichteten Internet- Werbeverbot für die Firma betandwin; vgl. allg. HOLG, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 7.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 13 B 626/20
    vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, Rn. 44.
  • VG Gelsenkirchen, 01.08.2006 - 14 L 981/06

    Werbung für Sportwetten auch im Internet verboten

    Wenn somit auch die Tätigkeit, die die Firma betandwin beim Abschluss oder der Vermittlung von Sportwetten via Internet selbst ausübt, sich als Teledienst i.S.d. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG darstellen mag, dazu vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg - HOLG -, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 6, 7, dürften doch die dem Internetauftritt der Antragstellerin (lediglich) zu entnehmenden Hinweise auf bestimmte Wettquoten von Fußballspielen sowie auf die für jedermann bestehende Möglichkeit, sich - ohne Vermittlung durch die Antragstellerin - über die Webseite der Firma an derartigen von dieser veranstalteten Sportwetten zu beteiligen, allein bezwecken, die Nutzer der eigenen Seite auf diese Glücksspiele aufmerksam zu machen, sie dafür zu interessieren und eventuell dafür zu gewinnen, dass sie tatsächlich durch gesonderte Kontaktaufnahme mit der genannten Firma dort eine Wette eingehen.

    So VG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. Mai 2006 -15 K 6474/04 - zu einem an einen in Essen ansässigen Fußballverein gerichteten Internet- Werbeverbot für die Firma ; vgl. allg. HOLG, Urteil vom 5. Juni 2002 - 5 U 74/01 -, juris, S. 7.

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Rechtsprechung
   KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01   

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https://dejure.org/2002,4052
KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01 (https://dejure.org/2002,4052)
KG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 5 U 74/01 (https://dejure.org/2002,4052)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 5 U 74/01 (https://dejure.org/2002,4052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr; Präsentationsarzneimittel bei hochdosierten so genannten "Vitaminpräparaten"; Produktbezogene Werbung; Unternehmensbezogene Werbung; Werbung mit Bezug auf organische Krankheiten des Herzens und der Gefäße

  • Judicialis

    EuGVü Art. 5 Nr. 3; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; AMG § 21; ; HWG § 3a; ; HWG § 11 Nr. 7; ; HWG § 12

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr; Präsentationsarzneimittel bei hochdosierten sog, "Vitaminpräparaten"; produkt-/unternehmensbezogene Werbung; Werbung mit Bezug auf organische Krankheiten des Herzens und der Gefäße

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (49)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    Eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, kann unter Umständen auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden (BGH, GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker), wenn nicht nur der eigene Standpunkt vertreten wird, um sich die bloße Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offen zu halten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Wiese zu verhalten (BGH, WRP 2001, 1076 - Berührungsaufgabe).

    Die ursprüngliche Unterlassungsklage ist bis zur Erklärung des Beklagten im Verhandlungstermin vom 7. Mai 2002 zulässig und begründet gewesen (vgl. allgemein BGH, GRUR 1996, 800, 801 - EDV-Geräte; NJW 1999, 2520, 2522; WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).

    Daraus wird insgesamt deutlich, dass der Beklagte sich nicht nur die bloße Möglichkeit eines weiteren Vertriebs für die Zukunft offen halten will (er nur im Prozess obsiegen will), sondern es wird auch die Bereitschaft erkennbar, unmittelbar oder in naher Zukunft den Vertrieb durchzuführen (vgl. BGH, WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    aa) Die beiderseitigen Waren (Leistungen) müssen sich in ihrer Art so gleichen oder nahe stehen, dass der Absatz der Ware des einen Mitbewerbers durch ein wettbewerbswidriges Handeln des anderen beeinträchtigt werden kann (BGH, WRP 1998, 42, 45 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, WRP 2000, 389, 391 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Köhler/Piper. a. a. O., § 13 Rdnr. 1).

    Die Wiederholung des Wortlauts eines gesetzlichen Verbotstatbestandes genügt grundsätzlich nicht für die Bestimmtheit des Unterlassungsantrages (BGH, WRP 2000, 389, 391 f. - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    Das bedeutet, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht kommt (BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; Köhler/Piper. a. a. O,, m. w. N.).

    Erforderlich und ausreichend ist, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche dem Verband nach Anzahl und/oder Gewicht und Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen ist (BGH, WRP 1996, 1102, 1103 - Großraumimporteur; Köhler/Piper. § 13 Rdnr. 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter nach der Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, ZLR 2000, 375, 378 f. - L-Carnitin 500; 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln; NJW 1998, 836, 837; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).

    Im Übrigen wäre selbst eine falsche Kennzeichnung wegen der im Vordergrund stehenden Wirkungserwartungen unerheblich (BGH, a. a. O., L-Carnitin 500, S. 380 unter Hinweis auf BVerwGE 97, 132, 137).

  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 25 CS 96.3855
    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter nach der Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (vgl. BGH, ZLR 2000, 375, 378 f. - L-Carnitin 500; 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln; NJW 1998, 836, 837; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).

    Bei einem gleichwertigen Zweck bleibt der Stoff ein Lebensmittel (VGH München, NJW 1998, 845); im Zweifel ist also von einem Lebensmittel auszugehen (BGH, NJW 1976, 1154 - Fencheltee; KG, 25. ZS, MD 1995, 1065, 1069 f.; MD 1997, 334).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    aa) Die beiderseitigen Waren (Leistungen) müssen sich in ihrer Art so gleichen oder nahe stehen, dass der Absatz der Ware des einen Mitbewerbers durch ein wettbewerbswidriges Handeln des anderen beeinträchtigt werden kann (BGH, WRP 1998, 42, 45 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, WRP 2000, 389, 391 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Köhler/Piper. a. a. O., § 13 Rdnr. 1).

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 1992, 561, 562 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II m. w. N.; WRP 1998, 42, 43 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    Die sukzessive Erteilung von Anzeigenaufträgen (vgl. BGH, WRP 1993, 240 -Fortsetzungszusammenhang) und die jeweilige Übersendung von Werbematerial an Verbraucher (vgl. BGH, GRUR 1974, 99, 100 - Brünova) sind jeweils mit dem Zugang beim Verbraucher abgeschlossene Einzelhandlungen, denn der Verletzer muss bei jedem Anzeigenauftrag und bei jeder Werbeversendung jeweils wieder neu aktiv werden (Köhler/Piper. a. a. O., § 21 Rdnr. 23) und er verliert in der Regel nach dem Zugang beim Verbraucher seine Einflussmöglichkeit auf die Fortwirkungen aus der Verletzungshandlung.

    Aber auch dann läuft für jeden Teilakt eine gesonderte Verjährung (BGH, GRUR 1974, 99, 100 - Brünova; GRUR 1999, 751, 754 - Güllepumpen; Köhler/Piper. a. a. O., § 21 Rdnr. 22).

  • LG Berlin, 06.02.2001 - 15 O 382/99
    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. Februar 2001 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 382/99 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Versäumnisurteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 14. März 2000 - 15 O 382/99 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 17.11.1983 - I ZR 5/81

    Heilpraktikerwerbung

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    a) Dieses Verbot erfasst Indikationsstellungen wie Herz-Kreislauf (BGH, GRUR 1984, 291, 292 - Heilpraktikerwerbung), "Herzinfarkt, Herzschwäche" (Doepner, HWG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 63) und "Schlaganfall" (Doepner, a. a. O., § 12 Rdnr. 64).
  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01
    Dazu zählen auch Wettbewerbsverstöße (BGH, GRUR 1988, 483,485 - AGIAV).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 52/84

    Angstwerbung

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 164/82

    Begriff der Werbung für ein Arzneimittel

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 125/74

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung für Fencheltee -

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97

    Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95

    Lebertran I - HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

  • KG, 06.07.1990 - 5 U 74/89

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen wettbewerbswidriger Werbung;

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 159/96

    Vitalkost - LMBG - Angstwerbung

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis - Mandat eines Anwalts zur Verfolgung

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • KG, 22.06.2001 - 5 U 9646/00
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 11/93

    Beschädigte Verpackung II - Verjährung

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59

    Krankenwagen II

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86

    Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03

    Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis

    b) das Urteil des Kammergerichts vom 28. Mai 2002 - 5 U 74/01 -,.
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