Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 15.02.2004

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   OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03 - 72   

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https://dejure.org/2004,3783
OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03 - 72 (https://dejure.org/2004,3783)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.12.2004 - 5 U 752/03 - 72 (https://dejure.org/2004,3783)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 5 U 752/03 - 72 (https://dejure.org/2004,3783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Privaten Unfallversicherung: Versicherungsschutz für die Meniskusverletzung eines Bergmanns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Versicherungsschutz aus dem Versicherungsvertrag nach einem Arbeitsunfall im Bergwerk ; Vorliegen eines versicherten Unfalls in Folge einer zu einer Knieschädigung führenden unwillkürlichen Bewegung des Versicherten nach einem Gebirgsschlag unter Tage; ...

  • Judicialis

    AUB 88 § 1 Abs. 3; ; AUB 88 § 1 Abs. 4; ; AUB 88 § 1 Abs. 4 (2); ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VVG § 179 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § IV Nr. 2
    Knieverletzung wegen einer unwillkürlichen Schreckreaktion als versicherter Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Versicherungsschutz einer Unfallversicherung bei einem Korbhenkelriss des Meniskus durch erhöhte Kraftanstrengung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bergmann verletzt sich unter Tage am Knie - Fluchtbewegung als unwillkürliche Reaktion auf einen Schreck: Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1271
  • VersR 2005, 1276
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 50/71

    Ersatz von Folge(Schock)schäden in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03
    Dem folgend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon immer einen "Zusammenstoß" des Körpers des Versicherten mit einer Sache oder einer Person zwar für die regelmäßige Erscheinungsform eines Unfalls, nicht aber für seine zwingende Voraussetzung gehalten (BGH VersR 1962, 341, 342 - Verhängen eines Seils beim Bergsteigen und nachfolgendes Erfrieren; VersR 1972, 582 - Steinschlag auf eine Windschutzscheibe und Herztod).
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 246/96

    Begriff des Unfalls

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03
    Für die Fälle von Meniskusverletzungen in der Folge des Aufrichtens aus der Hocke macht die obergerichtliche Rechtsprechung darauf aufmerksam, dass eine solche Verletzung dann nicht durch einen Unfall verursacht ist, wenn die Bewegung willensgesteuert - gewissermaßen regulär (Grimm, a.a.O. Rdn. 30) gewesen ist (OLG Hamm OLGR 1997, 305).
  • BGH, 15.02.1962 - II ZR 95/60
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03
    Dem folgend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon immer einen "Zusammenstoß" des Körpers des Versicherten mit einer Sache oder einer Person zwar für die regelmäßige Erscheinungsform eines Unfalls, nicht aber für seine zwingende Voraussetzung gehalten (BGH VersR 1962, 341, 342 - Verhängen eines Seils beim Bergsteigen und nachfolgendes Erfrieren; VersR 1972, 582 - Steinschlag auf eine Windschutzscheibe und Herztod).
  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09

    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf

    c) Ob auch eine Eigenbewegung des Versicherten im Zusammenspiel mit äußeren Einflüssen als ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis im Sinne dieses Unfallbegriffs angesehen werden kann (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1995, 1181; OLG Saarbrücken VersR 2005, 1276, 1277; Rüffer in HK-VVG aaO), ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nur zu prüfen, wenn schon diese Eigenbewegung - und nicht erst eine durch sie verursachte Kollision - zur Gesundheitsbeschädigung führt (Knappmann, VersR 2009, 1652).
  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    So kann ein Unfall etwa dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit einem PKW vom Fahrrad abspringt und mit dem Kopf aufprallt (OLG Hamm VersR 1995, 1181), ein Gebirgsschlag unter Tage zu einer reaktionsschnellen Ausweichbewegung des Versicherten führt und er hierdurch einen Riss des Meniskus erleidet (OLG Saarbrücken VersR 2005, 1276) oder der Geschädigte brennende Ballen aus einem Stall in der Sorge um das Leben der darin befindlichen Pferde herausrollt und durch die Wahrnehmung des Brandes und den Schock einen Hirninfarkt erleidet (Urteil des Senats vom 20. November 2003 - 8 U 120/01 , OLGR 2004, 302).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 12 U 106/18

    Private Unfallversicherung: Abgrenzung zwischen versichertem Unfallereignis und

    Hinzu kommt, dass Meniskusverletzungen von der Erweiterung des Unfallbegriffs nicht umfasst werden, da es sich hierbei um Knorpelschäden und nicht um eine Verletzung der aufgeführten Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln handelt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.12.2004, 5 U 752/03, Rn. 21; Prölss/Martin/Knappmann, 30. Aufl., AUB 2010, Ziff. 1 Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12

    Private Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung eines Kfz-Fahrers durch

    Soweit der Senat einen Unfall für eine besondere Konstellation einer Kausalkette zwischen Sinneseindruck, Eigenbewegung und Gesundheitsschaden mit Urteil vom 15.12.2004 (5 U 752/03, VersR 2005, 1276) bejaht hat, ist der vom Kläger behauptete Sachverhalt ihr nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 14.10.2011 - 20 U 92/10

    Bindungswirkung des Stichentscheids des Rechtsanwalts in der

    Ebenso hat das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung vom 15.12.2004 (5 U 752/03 - 72, zitiert nach juris) eine äußere Einwirkung bejaht, wenn jemand unter Tage bei drohendem Steinschlag eine Ausweichbewegung vorgenommen hat.
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2013 - 5 U 69/12

    Zum Unfallbegriff - Unfall bei reflexhafter Eigenbewegung

    Gesundheitsschädigungen aufgrund reiner Eigenbewegungen sind vom Versicherungsschutz nicht erfasst (Senat, Urt. v. 15.12.2004 - 5 U 752/03-72 - VersR 2005, 1276; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2012, AUB 2010 Ziffer 1, Rdn. 32).

    Ein Körperkontakt ist nicht erforderlich (Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28.Aufl., 8 178 VVG Rn. 4; Senat, Urt. v. 15.12.2004 - 5 U 752/03-72 - VersR 2005, 1276; BGH, Urt. v. 19.04.1972 - IV ZR 50/71 - VersR 1972, 582).

    Deshalb fallen auch Schäden, die sich bei Reaktionen auf äußere Ereignisse, z.B. Ausweichbewegungen, ereignen dann unter den Unfallbegriff, wenn der Ablauf der willentlich gesteuerten Bewegung von außen gestört wird und nicht programmgemäß verläuft (Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28.Aufl., 8 178 VVG Rn. 4 und 5; Senat, Urt. v. 15.12.2004 - 5 U 752/03-72 - VersR 2005, 1276).

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OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Februar 2004 - 5 U 752/03 (https://dejure.org/2004,28133)
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