Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Arztes zur Aufklärung über unterschiedliche Operationstechniken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Aufklärungspflicht über Operationstechniken mit nahezu identischen Chancen und Risiken
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Aufklärungspflicht über Operationstechniken mit nahezu identischen Chancen und Risiken
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflichten bei unterschiedlichen Operationstechniken
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht auch bei ähnlichen Operationsmethoden?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine Aufklärungspflicht über Operationstechniken mit nahezu identischen Chancen und Risiken
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.06.2014 - 10 O 84/12
- OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 1183
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.10.2014 - VI ZR 125/13
Krankenhaushaftung bei Geburtsschaden: Reichweite und Zeitpunkt ärztlicher …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Anders ist es lediglich dann, wenn mehrere Wege zur Verfügung stehen, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden; dann ist der Patient davon in Kenntnis zu setzen, damit er selbst prüfen kann, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist und worauf er sich einlassen will (BGH VersR 1988, 190 ; BGH GesR 2015, 160; OLGR Hamburg 2000, 250; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ). - BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Im Hinblick darauf entfiele eine hypothetische Einwilligung des Klägers nur dann, wenn er deutlich gemacht hätte, dass er sich bei der gebotenen Unterrichtung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte, aus dem heraus die Ablehnung der Operation verständlich erscheinen würde (BGH NJW 1991, 1543 ;… Weidenkaff in Palandt, BGB , 74. Aufl., § 630 h Rn. 5). - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 185/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Pflicht des Arztes zur …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Damit fehlte es an den für eine Aufklärungspflicht vorauszusetzenden wesentlichen Unterschieden (vgl. den Beschluss BGH VI ZR 185/08 vom 18.11.2008 zur Entscheidung des OLG Frankfurt 8 U 294/06 vom 10.06.2008 - hallux rigidus).
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94
Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Allerdings ist, wenn zunächst existente Unterlagen später infolge ärztlichen Verschuldens nicht mehr zur Verfügung stehen, darüber hinaus die Annahme gestattet, dass Behauptungen des Patienten zu ihrem Inhalt zutreffen, wenn sie wahrscheinlich gemacht worden sind (BGHZ 132, 47 ). - BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Ein Arzt muss dem Patienten im Allgemeinen nicht ungefragt erläutern, welche verschiedenen Behandlungsmaßnahmen in Betracht kommen, solange er zu einer Therapie greift, die dem Standard genügt (BGHZ 102, 17 ). - BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78
Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Es ist anerkannt, dass ein Aufklärungsdefizit ausgeräumt wird, wenn der Patient im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung seine Zustimmung zu dem streitigen Eingriff erteilt hätte (BGH NJW 1980, 1333; BGH NJW 1994, 2414 ). - BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87
Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Anders ist es lediglich dann, wenn mehrere Wege zur Verfügung stehen, die sich in ihren Belastungen, Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden; dann ist der Patient davon in Kenntnis zu setzen, damit er selbst prüfen kann, was in seiner persönlichen Situation sinnvoll ist und worauf er sich einlassen will (BGH VersR 1988, 190 ; BGH GesR 2015, 160; OLGR Hamburg 2000, 250; OLG Naumburg VersR 2004, 1460 ). - BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90
Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Dazu muss freilich von Seiten des Arztes dargelegt werden, dass es wichtige Gründe für eine solche Entschließung gab (BGH NJW 1991, 2342 ). - BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Es ist anerkannt, dass ein Aufklärungsdefizit ausgeräumt wird, wenn der Patient im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung seine Zustimmung zu dem streitigen Eingriff erteilt hätte (BGH NJW 1980, 1333; BGH NJW 1994, 2414 ). - OLG Koblenz, 15.10.2014 - 5 U 976/13
Pflicht des Arztes zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.2015 - 5 U 758/14
Über unterschiedliche Operationstechniken (hier: zur Behandlung einer zervikalen Spinalkanalstenose) muss der Arzt den Patient nicht aufklären, falls die Chancen und Risiken sämtlicher Operationsmethoden nahezu identisch sind (hier: Vertebrektomie versus Laminoplastie oder Laminektomie - Abgrenzung zum Senatsurteil 5 U 976/13 vom 15.10.2014). - OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 8 U 294/06
Arzthaftung: Aufklärung über Behandlungsalternativen
- OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03
Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht …
- BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R
Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines …
Ist der Eingriff hingegen eilig, kann die Bedenkfrist im Einzelfall verkürzt sein, um einen Eingriff noch am gleichen Tage zuzulassen."; BGH Urteil vom 25.3.2003 - VI ZR 131/02 - NJW 2003, 2012, 2013 = Juris RdNr 18; zu einem längeren Vorlauf bei - anders als vorliegend - elektivem Eingriff vgl BGH Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - NJW 2007, 217; Glanzmann in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl 2014, § 630h BGB RdNr 82 ff; siehe im Übrigen zB die Rspr-Übersicht in Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl 2014, RdNr A 1634 ff, A 1656 ff; zu Ausnahmen bzgl Zweitmeinungen bei dramatischen Befunden vgl zB OLG Dresden Urteil vom 18.10.2016 - 4 U 86/16 - Juris RdNr 24; OLG Koblenz Urteil vom 22.7.2015 - 5 U 758/14 - Juris RdNr 19).