Rechtsprechung
OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 786/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf; Offenbarungspflicht hinsichtlich eines Vorschadens ; Beweislastverteilung
- Judicialis
BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 463; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 288; BGB § 291; BGB § 463
Arglistige Täuschung bei Kauf eines gebrauchen Kraftfahrzeugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn ein Unfallschaden bagatellisiert wurde
- RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
Gebrauchwagenverkäufer muss auf schwere Unfallschäden hinweisen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Der Verkäufer eines gebrauchten Pkw's handelt arglistig, wenn er dem Käufer gegenüber lediglich angibt, ein Kotflügel sei ersetzt worden, obwohl das Fahrzeug schwer unfallbeschädigt war
- 123recht.net (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht eines Autoverkäufers // Arglist bei Verschweigen eines Unfallschadens
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 08.04.2002 - 4 O 242/01
- OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 786/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 43/76
Mitteilungspflicht von Unfallschäden; Haftung des als Abschlußvertreter …
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 786/02
Es kann nicht dem Ermessen des Verkäufers überlassen bleiben, den erlittenen Schaden für unerheblich, für den Käufer nicht wesentlich und deshalb nicht der Mitteilung für wert zu erachten (BGH NJW 1977, 1914/1915). - BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 786/02
Die Beweislast für außerhalb der Urkunde liegende Umstände trifft die Partei, die sich darauf beruft (BGH NJW 1999, 1702/1703). - BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85
Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 786/02
Sie ist die typisch bagatellisierende Antwort, die darauf angelegt ist, den Käufer im unklaren zu lassen, um zu vermeiden, dass dieser bei wahrheitsgemäßen Angaben vom Kauf Abstand nimmt oder den Preis herunterhandelt (…vgl. im Einzelnen Rheinking/Eggert Rn. 1881 ff m.w.N. bei Rn. 1884; BGH NJW-RR 1987, 436/437). - BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87
Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit
Auszug aus OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 786/02
Dabei ist es unerheblich, welche der Parteien die handschriftliche Erklärung eingefügt hat, da es nur darauf ankommt, dass die über der Unterschrift befindliche Schrift mit dem Willen des Ausstellers dort steht (BGH MDR 1988, 770).
- OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03
Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung
Bagatellisierendes Verhalten ist, jedenfalls objektiv, ein irreführendes Verhalten (OLG Koblenz VRS 104, 164; VRS 103, 163; OLG Schleswig OLGR 2002, 113).