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   OLG Jena, 12.04.2005 - 5 U 804/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20429
OLG Jena, 12.04.2005 - 5 U 804/04 (https://dejure.org/2005,20429)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.04.2005 - 5 U 804/04 (https://dejure.org/2005,20429)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. April 2005 - 5 U 804/04 (https://dejure.org/2005,20429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398 § 134 § 203 Abs. 1 Nr. 3
    Zulässigkeit der Globalzession der Forderungen eines Steuerberaters an eine Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88

    Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen;

    Auszug aus OLG Jena, 12.04.2005 - 5 U 804/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes könnten inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Gegenstand einer gesonderten wirksamen Prüfung sein, wenn sie in einem äußeren sprachlichen Zusammenhang mit einer anderen unwirksamen Regelung stünden und den gleichen Sachkomplex beträfen (BGHZ 107, 185 ; 108, 1und 12).

    Zwar habe das Erstgericht zutreffend die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.03.1989 (BGHZ 107, 185 ) zitiert, wonach inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein könnten, wenn sie in einem äußeren sprachlichen Zusammenhang mit anderen, unwirksamen Regelungen stünden.

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 234/92

    Nichtige Abtretung einer Honorarforderung an Anwaltskollegen

    Auszug aus OLG Jena, 12.04.2005 - 5 U 804/04
    Eine stille Zession mit Einziehungsbefugnis des Zedenten sei weiterhin möglich, da hierdurch keine Geheimnisse des Mandanten an den Zessionar preisgegeben würden (BGH, NJW 1993, 1912 ).

    Der BGH führt in der vom Erstgericht zitierten Entscheidung vom 13.05.1993 (NJW 1993, 1912 ) eindeutig aus, dass eine ohne Zustimmung des Mandanten vorgenommene Abtretung der Honorarforderung eines Steuerberaters wegen der damit verbundenen umfassenden Informationspflicht nach § 402 BGB im Hinblick auf § 203 Abs. 1 Ziffer 3 StGB in der Regel nach § 134 BGB nichtig ist.

  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus OLG Jena, 12.04.2005 - 5 U 804/04
    Von einer ausschließlich stillen Zession, wie sie der BGH in seiner Entscheidung vom 13.05.1993 (WM 1993, 1252 ) vor Augen hatte, kann daher vorliegend keine Rede sein.
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