Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines Politikers - Saarländisches Oberlandesgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
Unterlassungsansprüche wegen der Behauptung des Vertretens rechtsradikaler Positionen - rechtsportal.de
GG Art. 5 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004
Unterlassungsansprüche wegen der Behauptung des Vertretens rechtsradikaler Positionen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsansprüche wegen der Behauptung des Vertretens rechtsradikaler Positionen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigt die Zulässigkeit der vom Vorstand des Freie Wähler Bürgerbündnisses Saarbrücken vertreten rechtsnationalen und rechtsradikalen Positionen
- saarland-olg.de
(Pressemitteilung)
Zulässigkeit der Äußerungen des Vorstandes des Freie "Wähler Bürgerbündnisses Saarbrücken", der Bundesvorsitzende der Partei "Freie Wähler Deutschland (FWD)" vertrete rechtsnationale und rechtsradikale Positionen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.10.2013 - 15 O 164/13
- OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
Wird zitiert von ... (8)
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18
Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede
Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (…BVerfG NJW 2016, 2870 [BVerfG 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15] Rn. 17 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44). - LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18
Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste
Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (…BVerfG NJW 2016, 2870 [BVerfG 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15] Rn. 17 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44). - OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit
Die Äußerung, jemand vertritt "rechtsnationale und/oder rechtsradikale Positionen", stellt ebenfalls eine Meinungsäußerung dar, weil jeweils von dem eigenen politischen Standpunkt abhängt und nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen ist, wann eine politische Grundhaltung als rechtsradikal oder rechtsnational einzuordnen ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, Rn. 49).Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich ausreichend, wenn die Bewertung auf objektive Anknüpfungstatsachen zurückgeführt werden kann (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.06.2014 - 5 U 81/13, Rn. 60).
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15
Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen …
Ob dagegen eine konkrete Äußerung oder Veröffentlichung als rassistisch, nationalistisch oder fremdenfeindlich anzusehen ist, unterliegt einer - nicht der Beweiserhebung zugänglichen - Bewertung, die auch vom eigenen politischen Standpunkt abhängig ist (BVerfG…, Beschluss vom 17.9.2012, aaO., für "rechtsextrem" und "rechtsradikal"; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 4.6.2014, 5 U 81/13, zitiert nach juris).Mitarbeiter des Klägers sind zugleich Autoren der Zeitschrift "Junge Freiheit", welche in der öffentlichen Diskussion in einem Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus angesiedelt wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 4.6.2014, aaO.).
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19
Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (…BVerfG NJW 2016, 2870 Rn. 17 f.; BVerfG NJW 1983, 1415 - Bezeichnung der CSU als "NPD Europas"; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44). - OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15
Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über …
Das Grundrecht des Äußernden auf Meinungsfreiheit muss in solchen Fällen grundsätzlich zurücktreten, ohne dass es einer weiteren Abwägung bedürfte (…BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580;… BGH, Urt. v. 29.01.2002 - VI ZR 20/01 - NJW 2002, 1192; Senat, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13 - juris). - LG Hamburg, 31.05.2019 - 305 O 117/18
Vertrag über die Nutzung eines sozialen Netzwerks: Anspruch auf Wiederherstellung …
Nur dann, wenn der abwertende Vorwurf auch vom Standpunkt des Äußernden aus völlig grundlos, d.h. willkürlich, nicht sachbezogen und von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes ist, kann dies auf dessen Absicht hindeuten, den Betroffenen zu diffamieren (…BVerfG NJW 2016, 2870 Rn. 17 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13, BeckRS 2015, 07789 Rn. 44). - OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16
Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines …
Der Persönlichkeitsschutz geht der Meinungsfreiheit regelmäßig erst dann vor, wenn sich die Äußerung - was im Streitfall fern liegt - als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass ehrverletzende Äußerungen nicht im Kontext sachlicher Auseinandersetzung stehen, sondern schlicht auf die Diffamierung einer Person abzielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266;… BGH, Urt. v. 22.09.2009 - VI ZR 19/08 - NJW 2009, 3580;… BGH, Urt. v. 29.01.2002 - VI ZR 20/01 - NJW 2002, 1192; Senat, Urt. v. 04.06.2014 - 5 U 81/13 - juris).