Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96   

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https://dejure.org/1996,4444
OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wandlung eines Neuwagenkaufvertrages über ein "Lagerfahrzeug"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Lagerfahrzeug kein Neuwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459 462 467
    Begriff des fabrikneuen Pkw

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 430
  • MDR 1996, 1125
  • NZV 1997, 358
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Koblenz, 24.10.1991 - 5 U 215/91

    Nutzungsentschädigung; Mittelklassefahrzeug; Gesamtfahrleistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Gemäß der Rechtsprechung des Senats muss sich der Kläger insoweit je gefahrene Wegstrecke von 1.000 km einen Betrag in Höhe von 0, 67 % des Neuwagenpreises anrechnen lassen (Urteil vom 24. Oktober 1991 - 5 U 215/91).
  • OLG Hamm, 14.05.1985 - 28 U 210/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • LG Aachen, 11.11.1977 - 5 S 327/77
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Hamm, 20.03.1980 - 27 U 201/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04

    Kfz-Kauf: Maximale Lagerdauer für ein als Lagerfahrzeug bezeichnetes Neufahrzeug

    Bei der Beschreibung als "Lagerfahrzeug" handelt es sich um eine Beschaffenheitsangabe, da allgemein bekannt ist, dass ein Fahrzeug auch ohne Benutzung durch reine Standdauer in wesentlichen Bestandteilen altert und dadurch an Wert verliert (Für eine Beschaffenheitsangabe auch Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 434 Rn 71 unter Berufung auf OLG Koblenz NJW-RR 97, 430).

    Bei einem Lagerfahrzeug muss daher mit einer höheren Lagerdauer gerechnet werden, als dies bei einem Neufahrzeug der Fall sein würde (OLG Koblenz MDR 1996, 1125, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 208).

    Die Beschreibung als Lagerfahrzeug bedeutet aber nicht, dass der Käufer - ohne besonderen Hinweis auf das konkrete Produktionsdatum- nunmehr jede beliebige Lagerzeit des Fahrzeuges akzeptieren muss (OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430, Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 450).

    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).

  • OLG Braunschweig, 07.07.2005 - 2 U 128/04

    Geltendmachen von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag; Zulässige Länge

    Vielmehr ist der Vertrag nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so auch: OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430f für "neues Fahrzeug", Hinweis auf Lagerzeit, nicht mehr aktuelles Modell, Lagerzeit 29 Monate; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 505 "EU-Importwagen, Neuwagen", Hinweis auf fehlende Werksgarantie, aktuelles Modell, ca. 30 Monate Lagerzeit; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211f nicht mehr produzierte Modellreihe, erhebliche Preisvorteile, mehr als 3 Jahre Lagerzeit).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02

    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Das unterscheidet den hiesigen Sachverhalt von demjenigen, der dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des OLG Koblenz ( Urt . v. 27.06.1996 - 5 U 82/96, NZV 1997, 358) zugrunde lag.
  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 5 U 104/98

    Fehlen eines Beifahrerairbags bei fabrikneuem/neuem Fahrzeug

    Wie der Senat bereits entschieden hat (NVZ 1995, 399 sowie Urteil vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96), ist ein neues Kraftfahrzeug nicht allein dadurch gekennzeichnet, daß es aus neuen Materialien hergestellt und unbenutzt ist.
  • OLG Köln, 14.07.1998 - 15 U 155/97

    Anspruch auf Wandelung des Kaufvertrags und auf Rückzahlung eines für einen PKW

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur liegt ein "Neuwagen" grundsätzlich jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn der Modelltyp des verkauften Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der äußeren Formgebung, der Ausstattung oder in technischer Hinsicht gegenüber dem Vorgängermodell wesentlich verändert worden ist (BGH, NJW 80, 1097; OLG Köln, 13. Zivilsenat, DAR 90, 457; OLG Koblenz, NZV 95, 399; NJW-RR 97, 430; Reinking-Eggert, Rnr. 446, 459, 476 ff. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.09.1996 - 5 U 82/96   

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https://dejure.org/1996,2781
OLG Oldenburg, 17.09.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,2781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.09.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,2781)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. September 1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,2781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 156 KostO; § 767 ZPO; § 768 ZPO
    Zulässigkeit der Vollestreckungsgegenklage; Rechtsbehelf für die Geltenmachung von Einwendungen gegen Vollstreckungsklauseln; Zulässiger Rechtsbehelf für Einwendungen gegen Kostenberechnungen eines Notars; Möglichkeit des Wechsels in das Beschwerdeverfahren in der ...

  • Anwaltsblatt

    § 156 KostO, § 767 ZPO, § 768 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Vollestreckungsgegenklage; Rechtsbehelf für die Geltenmachung von Einwendungen gegen Vollstreckungsklauseln; Zulässiger Rechtsbehelf für Einwendungen gegen Kostenberechnungen eines Notars; Möglichkeit des Wechsels in das Beschwerdeverfahren in der ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KostO § 156; ZPO §§ 767, 768

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 72
  • NJW-RR 1998, 72 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1997, 394
  • MDR 1997, 394 (Volltext mit red. LS)
  • AnwBl 1998, 111
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.05.2022 - V ZB 9/21

    Notarkostenprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Einwands eines

    Das Verfahren nach § 127 GNotKG stellt gegenüber der Vollstreckungsgegenklage den spezielleren Rechtsbehelf dar (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - V ZB 196/13, NJW-RR 2015, 1207 Rn. 29; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1580).
  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13

    Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter

    Verfahrensrechtlich kommt zum Tragen, dass der Kostenschuldner Einwände gegen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung nicht im Wege der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), der Klauselgegenklage (§ 768 ZPO), der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO oder der Titelklage analog § 767 ZPO, sondern ausschließlich in dem Verfahren nach § 156 KostO geltend machen kann (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 415 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72).
  • KG, 12.01.2021 - 9 W 1093/20

    Notarieller Geschäftswert bei bebauten Grundstücken; Kostenniederschlagung wegen

    Von ihrem Standpunkt, wonach auch materiell-rechtliche Einwände in dem gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen geltend gemacht werden könnten, geht die bislang herrschende Auffassung folgerichtig davon aus, dass eine negative Feststellungsklage gegen die durch eine Notarkostenrechnung begründete Zahlungspflicht als unzulässig abzuweisen sei und gleiches für die im Allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen gelte (OLG Oldenburg, Urteil vom 17.September 1996 - 5 U 82/96 - juris Rn. 14 OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.Mai 2002 - 24 U 8/02 - juris Rn. 10 ff.; so auch Senat, Beschluss vom 26.November 2019 - 9W 105/18 - juris Rn. 3; K.Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 767 Rn. 34 Rebhan in: BeckOK KostR, 31. Edition 1. Juni 2020, § 89 GNotKG Rn.16 Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG 21. Aufl. 2020, § 89 Rn. 18; Diehn in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, 3. Aufl. 2019, GNotKG § 89 Rn.25f., s. aber auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2008 - I-24 U 186/06 - juris Rn. 29: Leistungsklage wegen Beitreibung von bereits befriedigten Gebührenansprüchen).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02

    Zur Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch Berufungsgericht - Rechtsweg

    Gleiches gilt für die im allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen (OLG Oldenburg MDR 1997, 394; MüKo/K.Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 767 Rn. 34; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 60. Aufl. Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02

    Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen freiwilliger Gerichtsbarkeit und

    Gleiches gilt für die im allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen (OLG Oldenburg MDR 1997, 394; MüKo/K.Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 767 Rn. 34; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 60. Aufl. Rn. 16).
  • KG, 26.11.2019 - 9 W 105/18

    Statthafter Rechtsbehelf bei Antrag auf Zwangsvollsteckungseinstellung aus

    Statthafter Rechtsbehelf hiergegen ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 Abs. 1 GNotKG (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 17. September 1996 - 5 U 82/96 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2002 - 24 U 8/02 - OLGR Düsseldorf 2002, 415 - 416, juris; Hartmann, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 4 U 139/03

    Notarkostenbeschwerde: Unzulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen die

    Der ordentliche Rechtsweg ist für alle Ansprüche nach der Kostenordnung ausgeschlossen, und die Einwendungen gegen Kostenrechnungen eines Notars sind allein im Verfahren des Rechtsbehelfs gemäß § 156 KostO zu verfolgen (vgl. OLG Oldenburg MDR 1997, 394).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 U 82/96   

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https://dejure.org/1997,13536
OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1997,13536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.1997 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1997,13536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1997,13536)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 241
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • AG Bonn, 28.01.2014 - 109 C 228/13

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Lichtbilder; Fotos; Naturschutz;

    Vor diesem Hintergrund der systematischen Gebietskontrolle ist in die Abwägung einzubeziehen, dass es sich nicht um die Verfolgung einer erheblichen Straftat handelt, die in ihrer Intensität der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes des Klägers mindestens gleich kommt (vgl. bei einer Körperverletzung bejahend, OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.1997 - 5 U 82/96, juris; OLG Karlsruhe, aaO), sondern es sich vielmehr um eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von maximal 50.000,00 EUR, §§ 70, 71 LG NRW, wobei der Beklagte zudem keinen Schutz von Individualrechtsgütern bezweckt, sondern ausschließlich im Allgemeininteresse tätig wird.
  • OLG Nürnberg, 10.08.2017 - 13 U 851/17

    Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im

    Für die Frage, ob dieses durch Bildaufzeichnungen verletzt wird und ob sich gegebenenfalls daraus im Einzelfall ein Verwertungsverbot ableitet, sind nach ständiger Rechtsprechung die jeweils schutzwürdigen Interessen beider Parteien gegeneinander abzuwägen (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 -, juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Mai 1997 - 5 U 82/96 -, juris Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., 2016, § 286 Rn. 15, 15a, 15c).
  • LG Bonn, 07.01.2015 - 5 S 47/14

    Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten

    Nichts anderes ergibt sich aus Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 05.05.1997, Az.: 5 U 82/96, zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 08.11.2001, Az.: 12 U 180/01).

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 05.05.1997, Az.: 5 U 82/96, zitiert nach juris) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 08.11.2001, Az.: 12 U 180/01) entschieden haben, dass auch das verdeckte Anfertigen und Verwerten von Videomaterial zum Zwecke der Aufklärung einer Straftat rechtmäßig sein kann, besteht zu der Sichtweise der Kammer kein Unterschied.

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01

    Heimliche Videoüberwachung

    Diese Belange sind bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Klägers gegeneinander abzuwägen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 241).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1998, 241) bejahte grundsätzlich den Ansatz der BGH-Entscheidung, wonach im Einzelfall eine Abwägung der beteiligten Interessen vorzunehmen sei.
  • LG Frankenthal, 30.12.2015 - 4 O 358/15

    Zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch Dashcam-Aufnahmen

    Nach ständiger Rechtsprechung hängt jedoch die Verwertbarkeit mittels solcher Kameras gewonnenen Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (BVerfG NJW 2002, 3619; BGH NJW 1995, 1955; BAG NJW 2003, 3436; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 241; KG NJW 2002, 2799; Greger in: Zoller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 286 Rn. 15, 15a, 15c).
  • AG Nürnberg, 08.05.2015 - 18 C 8938/14

    Dash-Cam-Aufzeichnungen als Beweismittel im zivilrechtlichen

    Ist ein starker Eingriff nicht zu bejahen, kann das Interesse des Aufzeichnenden überwiegen, vgl. MüKo, ZPO, 4. A., § 284 Rn. 70. Dementsprechend wurden z. B. ohne Wissen der Betroffenen angefertigt Videoaufnahmen bei einer Körperverletzung zur Aufklärung und Beweissicherung ohne Weiteres im Rahmen einer Güterabwägung für verwertbar gehalten, s. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 241.
  • VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923

    Antrag auf Gewährung von Unfallausgleich, Entscheidung zu Lasten des Klägers nach

    Die zivilrechtliche Rechtsprechung habe die Verwertungsmöglichkeit einer heimlichen Videoaufnahme im Einzelfall ausdrücklich bejaht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.5.1997, NJW-RR 1998, 241).

    Damit ist eine Güter- und Interessenabwägung zwischen der Rechtsgutbeeinträchtigung des Klägers und den Interessen der Beklagten zulässig, die diese zur Beauftragung der Detektei bewogen haben (vgl. Münchner Kommentar, ZPO, Rn. 69 zu § 284; Musielak, a.a.O., Rn. 8 zu § 288; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rn. 113 ff. zu § 86; BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 9 UF 73/10, FamRZ 2011, 985; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.5.1997 - 5 U 82/96, NJW-RR 1998, 241).

  • LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23

    Beleidigungen und Bedrohungen führen zur fristlosen Kündigung

    Diese können aber - soweit nicht der unantastbare Intimbereich betroffen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.1997, Az. 5 U 82/96, NJW-RR 98, 241) - im Einzelfall gerechtfertigt und damit ausnahmsweise verwertbar sein, wenn das Interesse an der Verwertung der Aufnahmen das Interesse des Beweisgegners an Privatsphäre überwiegt (vgl. EGMR, Urt. v. 27.05.2014, Az. 10724/09, NJW 2015, 1079 [1080]; Saenger, in Ders., ZPO, 9. Aufl., 2021, § 286 Rdnr. 27).
  • LG Berlin, 07.06.2005 - 65 S 364/04
    Ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Eigentümers des Grundstückes erforderlich ist und drohende Rechtsverletzungen auf andere Weise nicht zu verhindern sind (vgl. BGH, NJW 1995, 1955; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 241; OLG Karlsruhe, WM 2000, 128; KG, NJW 2002, 2799).
  • OLG Nürnberg, 28.03.2017 - 3 U 2083/16

    Verkehrsunfall auf Autobahn - Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.09.1997 - 5 U 82/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21908
OLG Schleswig, 25.09.1997 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1997,21908)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.09.1997 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1997,21908)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. September 1997 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1997,21908)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fortführungsprognose, GmbHG § 64 Satz 1, Handelsbilanz, Liquidationswert, rechnerische Überschuldung, Überschuldung, Überschuldungsbilanz, Zahlungen nach Insolvenzreife

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Potsdam, 11.06.2002 - 5 T 164/02

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen aussenstehender

    Für eine positive Fortführungsprognose bedürfte es einer auf Tatsachen gestützten mittelfristigen Liquiditäts- und Ertragsplanung (vgl. OLG Schleswig GmbHR 1998, 536 [OLG Schleswig 25.09.1997 - 5 U 82/96] ).
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