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OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 85/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
TAE-BO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenrechtlicher Schutz einer eine neue Fitnesstrainingform bezeichnenden Wortmarke ("TaeBo"); Aussetzung eines Markenrechtsstreits wegen eines Löschungsverfahrens; Freihaltebedürfnis für Bezeichnungen von Trendsportarten im Fitnessbereich; Entwicklung eines erfundenen ...
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 23; ; ZPO § 148
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Begriff der eingetragenen deutschen Wortmarke "Tae Bo"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 296
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03
TAE-BO
Aus diesen Gründen habe auch das Oberlandesgericht Hamburg durch zu den Akten gereichtes Urteil vom 5. Mai 2005 (5 U 85/03) die Antragsteller verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Ausbildung und sportliche Aktivitäten die Zeichen "TaeBo" und/oder "European TaeBo" zu benutzen, insbesondere unter der Bezeichnung "Summercamp for TaeBo Exercises" sportliche Aktivitäten anzubieten oder zu erbringen und/oder dieses Zeichen in der Werbung zu benutzen. - BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 74/03 Aus diesen Gründen habe auch das Oberlandesgericht Hamburg es durch zu den Akten gereichtes Urteil vom 5. Mai 2005 (5 U 85/03) abgelehnt, eine Unterlassungsklage der Antragsgegnerin hinsichtlich der Benutzung der Zeichen "TaeBo" und/oder "European TaeBo" im Hinblick auf das anhängige Löschungsverfahren des Antragstellers sowie ein paralleles Löschungsverfahren auszusetzen, weil es eine überwiegende Erfolgsaussicht für diese Löschungsanträge nicht habe feststellen können.