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   OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 85/03   

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https://dejure.org/2004,8481
OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 85/03 (https://dejure.org/2004,8481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2004 - 5 U 85/03 (https://dejure.org/2004,8481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 5 U 85/03 (https://dejure.org/2004,8481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • markenmagazin:recht

    TAE-BO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtlicher Schutz einer eine neue Fitnesstrainingform bezeichnenden Wortmarke ("TaeBo"); Aussetzung eines Markenrechtsstreits wegen eines Löschungsverfahrens; Freihaltebedürfnis für Bezeichnungen von Trendsportarten im Fitnessbereich; Entwicklung eines erfundenen ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 23; ; ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff der eingetragenen deutschen Wortmarke "Tae Bo"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 339/03

    TAE-BO

    Aus diesen Gründen habe auch das Oberlandesgericht Hamburg durch zu den Akten gereichtes Urteil vom 5. Mai 2005 (5 U 85/03) die Antragsteller verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Ausbildung und sportliche Aktivitäten die Zeichen "TaeBo" und/oder "European TaeBo" zu benutzen, insbesondere unter der Bezeichnung "Summercamp for TaeBo Exercises" sportliche Aktivitäten anzubieten oder zu erbringen und/oder dieses Zeichen in der Werbung zu benutzen.
  • BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 74/03
    Aus diesen Gründen habe auch das Oberlandesgericht Hamburg es durch zu den Akten gereichtes Urteil vom 5. Mai 2005 (5 U 85/03) abgelehnt, eine Unterlassungsklage der Antragsgegnerin hinsichtlich der Benutzung der Zeichen "TaeBo" und/oder "European TaeBo" im Hinblick auf das anhängige Löschungsverfahren des Antragstellers sowie ein paralleles Löschungsverfahren auszusetzen, weil es eine überwiegende Erfolgsaussicht für diese Löschungsanträge nicht habe feststellen können.
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