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   OLG Schleswig, 09.03.2017 - 5 U 87/13   

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https://dejure.org/2017,53344
OLG Schleswig, 09.03.2017 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2017,53344)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2017 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2017,53344)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2017 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2017,53344)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2017 - 5 U 87/13
    Diesen Beschluss hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 26. Januar 2016 (XI ZR 91/14) aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt, der Senat habe bei Prüfung der hierfür nach § 675j Abs. 1 BGB erforderlichen Autorisierung der streitgegenständlichen Überweisung durch die Beklagte die Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises im Falle der Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments nach § 675j Abs. 1 Satz 4 BGB im Online-Banking verkannt sowie die Anforderungen an eine Erschütterung des Anscheinsbeweises überspannt (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 13).

    Ist - wie hier - die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nach § 675w Satz 1 BGB zunächst die Authentifizierung sowie die ordnungsgemäße Aufzeichnung, Verbuchung und störungsfreie, keine Auffälligkeiten aufweisende technische Abwicklung des Zahlungsvorgangs nachzuweisen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 16).

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Nachweis einer Autorisierung mithilfe des betroffenen Zahlungsauthentifizierungsinstruments gescheitert (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 16; Sprau in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 675w Rn. 2; Casper in: MüKoBGB, 6. Aufl. 2016, § 675w Rn. 4; Maihold in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2011, § 55 Rn. 72 f.).

    Nach § 675w Satz 3 Nr. 1 BGB reicht die Authentifizierung und die Aufzeichnung der Nutzung des Zahlungsauthentifizierungsinstruments einschließlich der personalisierten Sicherheitsmerkmale indes nicht aus, den dem Zahlungsdienstleister - hier der Klägerin - obliegenden Nachweis einer Autorisierung des Zahlungsvorgangs zu führen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 18).

    Ein Zahlungsdienstleister kann den Vollbeweis der Autorisierung des Zahlungsvorgangs durch den Zahler führen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 81).

    Danach ist Voraussetzung eines Anscheinsbeweises bei Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ein Sicherheitssystem, das allgemein praktisch nicht zu überwinden war, im konkreten Einzelfall ordnungsgemäß angewendet worden ist und fehlerfrei funktioniert hat (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 19).

    Insoweit ist ein allgemein praktisch nicht zu überwindendes und im konkreten Einzelfall ordnungsgemäß angewendetes und fehlerfrei funktionierendes Sicherheitssystem Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 28, 78).

    Das steht aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2016 (XI ZR 91/14, Rn. 55) fest (§ 563 Abs. 2 ZPO).

    Das steht aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2016 (XI ZR 91/14, Rn. 66) fest (§ 563 Abs. 2 ZPO).

    Die anzuwendenden Grundsätze hat der Bundesgerichtshof im vielfach zitierten Urteil vom 26. Januar 2016 (XI ZR 91/14) festgelegt.

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08

    Satan der Rache

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2017 - 5 U 87/13
    Diese tatbestandliche Feststellung liefert Beweis für das mündliche Parteivorbringen (§ 314 ZPO); eine Unrichtigkeit dieser Feststellung kann grundsätzlich nur im Berichtigungsverfahren (§ 320 ZPO) geltend gemacht und gegebenenfalls behoben werden (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, Rn. 12 mwN).

    Diese tatbestandliche Feststellung liefert Beweis für das mündliche Parteivorbringen (§ 314 ZPO); eine Unrichtigkeit dieser Feststellung kann grundsätzlich nur im Berichtigungsverfahren (§ 320 ZPO) geltend gemacht und gegebenenfalls behoben werden (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, Rn. 12 mwN).

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   OLG Köln, 19.11.2014 - 5 U 87/13   

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https://dejure.org/2014,38081
OLG Köln, 19.11.2014 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2014,38081)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2014 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2014,38081)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2014 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2014,38081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage wegen schuldhafter Behandlungsfehler wegen nicht indizierter Durchführung einer Cholecystektomie, da nicht nachgewiesen ist, dass die Entfernung der Gallenblase medizinisch nicht indiziert war.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage wegen schuldhafter Behandlungsfehler wegen nicht indizierter Durchführung einer Cholecystektomie, da nicht nachgewiesen ist, dass die Entfernung der Gallenblase medizinisch nicht indiziert war.

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen schuldhafter Behandlungsfehler wegen nicht indizierter Durchführung einer Cholecystektomie, da nicht nachgewiesen ist, dass die Entfernung der Gallenblase medizinisch nicht indiziert war.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 26.06.2013 - 25 O 68/10
    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2014 - 5 U 87/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.06.2013 - 25 O 68/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97

    Arzthaftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2014 - 5 U 87/13
    Eine Haftung aufgrund eines Aufklärungsfehlers scheidet dann aus, wenn die unterlassene oder objektiv fehlerhafte Aufklärung auf einem Diagnoseirrtum beruht, der sich mangels Vorwerfbarkeit nicht als haftungsbegründender Behandlungsfehler darstellt (OLG Köln, Urteil vom 03.11.1997, Az. 5 U 98/97, VersR 1999, 98, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 21.10.2016 - 5 U 881/16

    Arzthaftung: Schmerzensgeld nach misslungener Operation mit Dauerfolgen

    Insoweit ist entscheidend, ob die konkret durchgeführte Operation aufgrund der Befundlage medizinisch indiziert war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. November 2014 - 5 U 87/13, juris).
  • OLG Koblenz, 12.04.2017 - 5 U 198/16

    Arzthaftungsprozess - Beweiswert Privatgutachten

    Für die Frage eines Behandlungsfehlers ist also lediglich entscheidend, ob die konkret durchgeführte Operation aufgrund der Befundlage medizinisch indiziert war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. November 2014 - 5 U 87/13, juris).
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   OLG Schleswig, 22.01.2014 - 5 U 87/13   

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https://dejure.org/2014,61302
OLG Schleswig, 22.01.2014 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2014,61302)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2014 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2014,61302)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2014,61302)
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   OLG Naumburg, 02.10.2013 - 5 U 87/13   

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OLG Naumburg, 02.10.2013 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2013,48836)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.10.2013 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2013,48836)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 5 U 87/13 (https://dejure.org/2013,48836)
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