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   SG Dresden, 30.06.2000 - S 5 U 89/99   

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SG Dresden, 30.06.2000 - S 5 U 89/99 (https://dejure.org/2000,24396)
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SG Dresden, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - S 5 U 89/99 (https://dejure.org/2000,24396)
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.06.2000 - 5 U 89/99 c   

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OLG Bremen, 26.06.2000 - 5 U 89/99 c (https://dejure.org/2000,60189)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.06.2000 - 5 U 89/99 c (https://dejure.org/2000,60189)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 30.03.2010 - VII R 22/09

    Anfechtbarkeit der Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen Grundstück

    a) Das FA kann mit diesem Vorrang von der Klägerin in der Zwangsvollstreckung das Nichtgebrauchmachen von dem zu ihren Gunsten eingetragenen Wohnrecht, ihre Einwilligung in die Auszahlung des auf das Wohnrecht entfallenden Versteigerungserlöses sowie --bei Bestehenbleiben des Wohnrechts im Rahmen der Zwangsversteigerung-- Wertersatz verlangen (vgl. z.B. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 26. Juni 2000  5 U 89/99, juris, Rz 70).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit

    Die Akte Ri..., A... u.a. ./. R... u.a. Az. 10 O 65/97 Landgericht Potsdam = 5 U 121/97 Brandenburgisches Oberlandesgericht sowie Ri..., K... u.a. ./. A... L... 10 O 3/98 Landgericht Potsdam = 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das einstweilige Verfügungsverfahren 10 O 65/97 Landgericht Potsdam = 5 U 121/97 Brandenburgisches Oberlandesgericht enthält keine Hinweise auf Herrn v. L. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren 10 O 3/98 Landgericht Potsdam = 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht findet sich der erste Hinweis auf eine Tätigkeit des Herrn v. L... für die Beklagte zu 3. unter dem 11. Juni 1998 (Bl. 101 d. A., 5 U 89/99 Brandenburgisches Oberlandesgericht).

    Dabei kann offen bleiben, ob die Eintragung dieses Widerspruchs wirksam oder mangels Einhaltung der Vollziehungsfrist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. November 1999 - 5 U 89/99 und Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 17. Februar 2000 in 5 U 89/99) unwirksam gewesen ist.

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 616/03

    Absichtsanfechtung bei inkongruentem Deckungsgeschäft

    Ist jedoch das angefochtene Geschäft ein sogenanntes inkongruentes Deckungsgeschäft, so liegt darin in aller Regel ein erhebliches Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners und die Kenntnis des anderen Teils davon, wenn dieser weiß - was freilich im allgemeinen nicht zweifelhaft sein wird - dass er eine inkongruente Deckung erhält (Huber, a.a.O. Rdnr. 12, 29, 33/34 ff m.w.N.; BGH NJW 1993, 1796; BGH, NJW 1999, S. 1395 = ZIP 1999, S. 196 ff; BGH, ZIP 2002, S. 85 ff, m.w.N.; OLG Bremen, Urteil vom 26.6.2000, Az. 5 U 89/99, m.w.N.; OLG Düsseldorf, WM 1993, S. 122 ff).Von inkongruenter Deckung spricht man, wenn der Gläubiger eine Sicherung oder Befriedigung erhält, die er nach dem ursprünglichen Schuldverhältnis nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte (vgl. § 30 Nr. 2 KO a.F.).
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