Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 16.12.2022

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   KG, 20.12.2019 - 5 U 9/18   

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KG, 20.12.2019 - 5 U 9/18 (https://dejure.org/2019,48670)
KG, Entscheidung vom 20.12.2019 - 5 U 9/18 (https://dejure.org/2019,48670)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 5 U 9/18 (https://dejure.org/2019,48670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Facebook verstößt mit Voreinstellungen gegen Datenschutzrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Privatsphären-Voreinstellungen von Facebook zu weitgehend - voreingestellte Auswahl keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung

  • heise.de (Pressebericht, 24.01.2020)

    Facebook verstößt gegen Daten- und Verbraucherschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Facebook verstößt gegen Daten- und Verbraucherschutz

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Facebook verstößt gegen Datenschutzrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Facebook und Datenschutz - Voreinstellungen zur Privatsphäre der Teilnehmer ersetzen nicht deren bewusste Zustimmung zur Datennutzung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Facebook verstößt gegen Datenschutzrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Facebook verstößt mit Voreinstellungen zur Privatsphäre gegen Datenschutzrecht - Voreinstellungen zur Verwendung persönlicher Daten stellen keine informierte Einwilligung dar

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 239
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22

    Unterlassungsanspruch gegen Deutsche Telekom wegen Datenweitergabe an Google

    Soweit sich Datenschutzhinweise i. R. d. Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO halten, unterliegen sie nicht der AGB-rechtlichen Klauselkontrolle, da ihnen insoweit kein eigener Regelungsgehalt zukommt (OLG Hamburg MMR 2015, 740 m. Anm. Hansen/Struwe; KG MMR 2020, 239 m. Anm. Heldt, Ls. N03; Hacker, ZfPW 2019, 148 (184); Moos, in: Moos/Schefzig/Arning, Praxishdb.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Eine wirksame Einwilligung liegt insbesondere nicht vor, wenn die Speicherung oder der Zugriff durch Voreinstellungen erlaubt wird, die der Nutzer abwählen muss (also keine opt-out-Einwilligung; EuGH MMR 2019, 732 [735 Rn. 50 - 58] - Planet49; EuGH BeckRS 2020, 30027 Rn. 35; ebenso KG MMR 2020, 239 Rn. 41).

    Das zeigt sich insbesondere auch daran, dass sämtliche Voreinstellungen, um die es hier geht, ohne weiteres abgewählt werden können, ohne dass dies ersichtlich der weiteren Vertragsdurchführung entgegensteht, weil sie ansonsten nicht für eine Abwahl vorgesehen wären (ebenso KG BeckRS 2019, 35233 Rn. 39).

  • BGH, 27.01.2022 - III ZR 4/21

    BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen

    Die gegen das Urteil erhobene Berufung nahm die Beklagte insoweit mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2019 zurück (KG Berlin, BeckRS 2019, 35233 Rn. 17, 48).
  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Diese Verbindung rechtfertigt es - im Sinne der zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - von einem vergleichbaren Schutzbedürfnis des Verbrauchers auszugehen, das die Anwendung der §§ 305 ff. BGB erfordert (vgl. in diese Richtung auch LG Berlin, Urteil vom 16.01.2018, 16 O 341/15, BeckRS 2018, 1060 Rn. 67 f.; bestätigt durch KG MMR 2020, 239 - betreffend Facebook-Nutzungsbedingungen).
  • LG Stuttgart, 26.01.2023 - 53 O 95/22

    Immaterieller Schaden nach Scraping-Vorfall

    Das zeigt sich auch daran, dass sämtliche Voreinstellungen, um die es hier geht, ohne weiteres abgewählt werden können, ohne dass dies ersichtlich der weiteren Vertragsdurchführung entgegensteht (so ausdrücklich KG, Urteil vom 20.12.2019 - 5 U 9/18, BeckRS 2019, 35233 Rn. 39).
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   OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18   

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https://dejure.org/2022,53771
OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18 (https://dejure.org/2022,53771)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.12.2022 - 5 U 9/18 (https://dejure.org/2022,53771)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Dezember 2022 - 5 U 9/18 (https://dejure.org/2022,53771)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Steht fest, dass eine medizinisch erforderliche Befunderhebung unterlassen wurde, wird zugunsten des Patienten vermutet, dass der fragliche Befund ein aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, wenn letzteres hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97 - juris Rn. 16).

    Zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden zu Gunsten des Patienten kommt es nur dann, wenn die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08 -, juris Rn. 8 m.w.N.) oder wenn sich bei Durchführung der Untersuchung ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rn. 16).

    Denn bei Durchführung der erforderlichen Laboruntersuchungen hätte sich ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen muss (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rn. 16).

    Denn bei Durchführung der erforderlichen Laboruntersuchungen hätte sich ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rn. 16).

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Hat der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen - therapeutischen oder diagnostischen - Maßnahmen ergriffen, liegt ein Diagnoseirrtum vor (Anschluss an: BGH, Urteil vom 21.12.2010 - VI ZR 284/09, juris).

    Hat der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen - therapeutischen oder diagnostischen - Maßnahmen ergriffen, liegt ein Diagnoseirrtum vor (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - VI ZR 284/09 -, juris m.w.N.).

    Wegen der bei Stellung der Diagnose nicht seltenen Unsicherheiten und der nicht immer eindeutigen Symptome einer Erkrankung ist die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum grundsätzlich als fundamental (grober Behandlungsfehler) zu beurteilen ist, hoch angesetzt werden (a.a.O., Rn. D 21; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - VI ZR 284/09 -, juris Rn. 13).

    Allerdings wird ein Diagnosefehler nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - VI ZR 284/09 -, juris Rn. 13).

  • OLG Bremen, 19.07.1994 - 3 U 152/93

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines schuldhaften ärztlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Wenn ein Kinderarzt, dem ein erkranktes Kleinkind mit hohem Fieber, gerötetem Rachen und entzündeten/gereizten Augen im kinderärztlichen Notdienst vorgestellt wird, sich darauf beschränkt, die Gabe von Medikamenten anzuordnen und weder eine Einweisung in eine Kinderklinik veranlasst noch eine Blutwerteuntersuchung durchführt, so trifft ihn bereits dann der Vorwurf eines schweren Behandlungsfehlers, wenn er die begonnene ambulante Behandlung aus der Hand gibt, ohne zu überwachen, ob die getroffenen Behandlungsmaßnahmen nach angemessener Zeit auch greifen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 19. Juli 1994 - 3 U 152/93 - juris).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Dabei ist das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nicht gehindert, seine Überzeugungsbildung letztendlich auf die Aussage der lediglich informatorisch gehörten Partei zu stützen und einer solchen Parteierklärung den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - III ZR 384/02 -, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass im Hinblick auf eine Krankenhauseinweisung nur dann von einem groben Behandlungsfehler auszugehen wäre, wenn die Gefahr, die mit einem Abwarten des weiteren Krankheitsverlaufes verbunden ist, für die Beklagte zu 4) auf der Hand gelegen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 344/89

    Abgrenzung der Verantwortung von Operateur und Anästhesist

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Eine gegenseitige Überwachungspflicht besteht insoweit nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1991 - VI ZR 344/89 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Die sich aus dem Grundrecht auf rechtliches Gehör ergebende Pflicht zur Anhörung der "beweislosen" Partei besteht nur dann nicht, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit streitiger Behauptungen nicht allein auf die Bekundung des Zeugen der Gegenseite, sondern zusätzlich auf sonstige Beweismittel und Indizien stützen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04 -, juris Rn. 32 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Dies verlangt, dass aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - wenn auch nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall einer (erneuten) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 -, juris).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Der Senat verkennt nicht, dass im Hinblick auf die Zurechnung eines Schadens die Mitursächlichkeit genügt, um dem Schädiger den gesamten Schaden zuzurechnen, wenn nicht feststeht, dass sie nur zu einem abgrenzbaren Teil des Schadens geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1996 - VI ZR 10/96-, juris Rn. 11).
  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 9/18
    Zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden zu Gunsten des Patienten kommt es nur dann, wenn die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08 -, juris Rn. 8 m.w.N.) oder wenn sich bei Durchführung der Untersuchung ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1998 - VI ZR 253/97 -, juris Rn. 16).
  • OLG Rostock, 16.12.2022 - 5 U 8/18
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