Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Keine endgültige Verweigerung der Nacherfüllung bei Abstreiten eines Mangels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages; Bestehen eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Pferdekauf - Rücktritt vom Kaufvertrag
- beck.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich eines Pferdes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nachbesserung bei störrischem Pferd
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nachbesserung bei "mangelhaftem" Pferd
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Lammfromme" Stute wirft Kind ab - Der Käufer kann sie nicht zurückgeben, wenn er vom Verkäufer keine "Nacherfüllung" verlangt hat
- pferdekenner.de (Kurzinformation)
Stute "lammfrom"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückabwicklung des Pferdekaufvertrages - Gewährleistungsanspruch beim Pferdekauf
- 123recht.net (Kurzinformation)
Störrisches Pferd- Pflicht zur Nacherfüllung
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 11.06.2008 - 3 O 153/07
- OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1067
- MDR 2009, 440
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84
Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08
An eine solche Deutung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1986, 661 ). - BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08
Deshalb kann sowohl dahinstehen, inwieweit dem Kläger diesbezüglich die Vermutung des § 476 BGB zugute kommt (vgl. dazu BGH NJW 2006, 2250, 2252 f.), als auch offen bleiben, welche Abreden die Parteien zur Beschaffenheit des Tiers getroffen haben. - BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01
Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08
Denn unabhängig davon lässt sich die für eine Vertragsnichtigkeit erforderliche verwerfliche Gesinnung (vgl. BGH NJW 2003, 283, 284) des Beklagten nicht feststellen: Es ist unwiderlegt, dass der Beklagte - entsprechend dem Eindruck, den der Kläger und seine Ehefrau nach Proberitten auch selbst hatten - bei Vertragsschluss davon ausging, das Pferd sei problemlos zu handhaben. - BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91
Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08
Ihnen ist regelmäßig noch nicht genügt, wenn der Schuldner - wie es der Beklagte hier getan hat - eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung seinerseits einwendet, indem er den vom Gläubiger behaupteten Vertragsinhalt oder vorgetragene Mängel leugnet (BGH NJW-RR 1993, 882, 883;… Heinrichs in Palandt, BGB , 67. Aufl., § 281 Rn. 14).
- OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13
Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!
Dies gilt jedenfalls solange, wie seine Verteidigung - unter Berücksichtigung des versprochenen Werkerfolgs bzw. des konkreten Mangeleinwandes - nicht "aus der Luft gegriffen" ist bzw. dem Auftragnehmer deren Haltlosigkeit - etwa mit Hilfe eines Sachverständigen - einsichtig gemacht worden ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13.11.2008, 5 U 900/08, NJW-RR 2009, 1067). - BGH, 24.11.2009 - VIII ZR 124/09
Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Pferdekauf
Die Aussage des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 2. März 2007 (11 U 43/04, juris), dass eine Nachlieferung nicht in Betracht komme, ist nicht allgemeiner Natur, sondern auf den konkreten Fall bezogen und steht damit entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 163, 234 ff.) und des Oberlandesgerichts Koblenz (OLGR 2009, 123). - OLG Zweibrücken, 30.04.2009 - 4 U 103/08
Tierkauf: (Un)Zumutbarkeit einer Fristsetzung zur Lieferung eines Ersatzponies
Bejaht wird dies etwa vom Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2852, der im dortigen Fall eine Ersatzlieferung wegen der vom Tatgericht unangegriffen festgestellten emotionalen Bindung des Käufers an das Tier als nicht möglich angesehen hat), in Bezug auf ein Reitpferd vom OLG Koblenz (OLGReport 2009, 123, 124 = MDR 2009, 440), vom LG Hildesheim (Urteil vom 27.04.2007 - 7 S 21/07 -, in juris) und etwa von Eichelberger/Zentner (JuS 2009, 201, 206), während - jeweils in Bezug auf Reitpferde - die gegenteilige Auffassung vom OLG Hamm (RDL 2008, 37, Urteil vom 2. März 2007 - 11 U 43/04 -, in juris) und dem LG Münster (NJOZ 2008, 434) vertreten wird (zweifelnd auch Westermann ZGS 2005, 342, 345).An eine solche Deutung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH MDR 1986, 225; OLG Koblenz OLGR 2009, 123, 124).
- OLG Frankfurt, 01.02.2011 - 16 U 119/10
Zur Frage der Nacherfüllung beim Pferdekauf
Die Einzelrichterin des Senats weicht nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab; soweit andere Obergerichte bei einem Pferdekauf die Möglichkeit der Ersatzlieferung angenommen haben (OLG Koblenz, Urteil vom 13.11.2008, 5 U 900/08 = NJW-RR 2009, 1067;… Urteil vom 23.4.2009, 5 U 1124/08 = NJW-RR 2009, 985, OLG Zweibrücken, a.a.O.), handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. - LG Frankfurt/Main, 15.05.2013 - 20 O 263/10 Das Leugnen eines Mangels kann einen Hinweis auf eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der mangelfreien Leistung sein, lässt aber nicht zwingend diesen Schluss zu (…BGH Urt. v. 12.1.1993, X ZR 63/91 = NJW-RR 1993, 882, Rn. 13 ff. zitiert nach Juris; OLG Koblenz Urt. v. 13.11.2008, 5 U 900/08 = NJW-RR 2009, 1067, Rn. 11 zitiert nach Juris).
- LG Krefeld, 26.10.2017 - 3 O 256/16
Schadensersatzanspruch wegen einer baurechtlich nicht genehmigten Nutzung eines …
Das Leugnen eines Mangels kann einen Hinweis auf eine ernsthafte und endgültige Verweigerung sein, lässt aber nicht zwingend diesen Schluss zu (…vgl. BGH Urt. v. 12.1.1993, X ZR 63/91; OLG Koblenz Urt. v. 13.11.2008, 5 U 900/08,- beide zitiert nach Juris).