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Rechtsprechung
   KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11   

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https://dejure.org/2011,5802
KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,5802)
KG, Entscheidung vom 21.10.2011 - 5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,5802)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,5802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Soll ein Vertrag mittels PostIdent-Verfahren geschlossen werden, muss der Kunde zuvor darüber aufgeklärt werden

  • openjur.de

    §§ 312c Abs. 1, 312c Abs. 2 BGB; §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 5a Abs. 4, 12 Abs. 1 Satz 2, 4 Nr. 11, 5a Abs. 2 UWG
    Zur vertragskonstituierende Bedeutung der Unterschrift im Rahmen der Übersendung von Unterlagen im PostIdent-Special-Verfahren; Anforderungen an die Belehrung des Verbrauchers

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Einholung einer Unterschrift im "PostIdent-Special-Verfahren", PostIdent-Special-Verfahren

    § 312c Abs 1 BGB, § 312c Abs 2 BGB, § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG
    Fernabsatzvertrag: "Wesentliche Verbraucherinformation" über die vertragskonstituierende Bedeutung der Unterschrift im "PostIdent-Special-Verfahren"; Ausmaß und Anforderungen an eine telefonische Belehrung

  • R&W Online

    Vertragsschluss durch PostIdent-Unterschrift zur Empfangsbestätigung nur nach vorheriger Aufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Kundenfang durch "PostIdent-Sendung"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verknüpfung von Vertragsabschluss und Post-Ident-Verfahren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidriger Kundenfang durch "PostIdent-Sendung"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht bei Verknüpfung von Vertragsabschluss und Post-Ident-Verfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei Vertragsschluss mittels Post-Ident-Verfahren

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertragsschluss mittels Post-Ident-Verfahren löst Aufklärungspflicht aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertragsschluss mittels Post-Ident-Verfahren löst Aufklärungspflicht aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 537
  • GRUR-RR 2012, 167
  • MMR 2012, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 187/08

    Notwegrecht: Herstellung und Unterhaltung des Notwegs; Notwegrentenbemessung,

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Diese Sichtweise des Senats findet ihre Stütze in seiner bisherigen - den Parteien bekannten - Rechtsprechung (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 9) und auch derjenigen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 160, 393, 395 ff.).

    Ebenso wie es bei der Umsetzung von Pre-Selection-Aufträgen eine unlautere, gezielte Behinderung des Mitbewerbers darstellen kann, wenn pflichtwidrig und nicht nur fahrlässig im Einzelfall eine geschuldete Änderung der Voreinstellung nicht vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2007, 987, Tz. 25 - Änderung der Voreinstellung I) bzw. umgekehrt im Falle eines Auftragswiderrufs die vorgenommene Änderung nicht rückgängig gemacht wird (vgl. Senat MMR 2009, 694) oder eine Änderung entgegen dem erteilten Kundenauftrag vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2009, 876, Tz. 21 f. - Änderung der Voreinstellung II), kann es den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen, wenn eine Änderung der Voreinstellung (nicht nur versehentlich) trotz diesbezüglich fehlenden Kundenauftrags eingeleitet wird (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 8).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Ebenso wie es bei der Umsetzung von Pre-Selection-Aufträgen eine unlautere, gezielte Behinderung des Mitbewerbers darstellen kann, wenn pflichtwidrig und nicht nur fahrlässig im Einzelfall eine geschuldete Änderung der Voreinstellung nicht vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2007, 987, Tz. 25 - Änderung der Voreinstellung I) bzw. umgekehrt im Falle eines Auftragswiderrufs die vorgenommene Änderung nicht rückgängig gemacht wird (vgl. Senat MMR 2009, 694) oder eine Änderung entgegen dem erteilten Kundenauftrag vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2009, 876, Tz. 21 f. - Änderung der Voreinstellung II), kann es den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen, wenn eine Änderung der Voreinstellung (nicht nur versehentlich) trotz diesbezüglich fehlenden Kundenauftrags eingeleitet wird (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 8).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06

    Änderung der Voreinstellung II

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Ebenso wie es bei der Umsetzung von Pre-Selection-Aufträgen eine unlautere, gezielte Behinderung des Mitbewerbers darstellen kann, wenn pflichtwidrig und nicht nur fahrlässig im Einzelfall eine geschuldete Änderung der Voreinstellung nicht vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2007, 987, Tz. 25 - Änderung der Voreinstellung I) bzw. umgekehrt im Falle eines Auftragswiderrufs die vorgenommene Änderung nicht rückgängig gemacht wird (vgl. Senat MMR 2009, 694) oder eine Änderung entgegen dem erteilten Kundenauftrag vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2009, 876, Tz. 21 f. - Änderung der Voreinstellung II), kann es den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen, wenn eine Änderung der Voreinstellung (nicht nur versehentlich) trotz diesbezüglich fehlenden Kundenauftrags eingeleitet wird (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 8).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Diese Sichtweise des Senats findet ihre Stütze in seiner bisherigen - den Parteien bekannten - Rechtsprechung (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 9) und auch derjenigen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 160, 393, 395 ff.).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Die Beschwer eines zu einer Unterlassung verurteilten Beklagten bemisst sich nach seinem Interesse an einer Beseitigung dieser Verurteilung, welches zwar nicht zwangsläufig, aber doch regelmäßig dem Interesse des Klägers an dieser Verurteilung entspricht (BGH AfP 2011, 261, Tz. 2, 5), das aber wiederum übereinstimmend von der Klägerin, vom Landgericht, vom Senat und auch unbeanstandet von der Beklagten mit 100.000 ? bewertet wird.
  • KG, 26.06.2009 - 5 W 59/09

    Systematischer Behinderungswettbewerb: Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Ebenso wie es bei der Umsetzung von Pre-Selection-Aufträgen eine unlautere, gezielte Behinderung des Mitbewerbers darstellen kann, wenn pflichtwidrig und nicht nur fahrlässig im Einzelfall eine geschuldete Änderung der Voreinstellung nicht vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2007, 987, Tz. 25 - Änderung der Voreinstellung I) bzw. umgekehrt im Falle eines Auftragswiderrufs die vorgenommene Änderung nicht rückgängig gemacht wird (vgl. Senat MMR 2009, 694) oder eine Änderung entgegen dem erteilten Kundenauftrag vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2009, 876, Tz. 21 f. - Änderung der Voreinstellung II), kann es den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen, wenn eine Änderung der Voreinstellung (nicht nur versehentlich) trotz diesbezüglich fehlenden Kundenauftrags eingeleitet wird (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 8).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 61/04

    Einholung von Erklärungen von Kunden mit Hilfe des "POST-IDENT"-Verfahrens ohne

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Dem ist - worüber zwischen den Parteien auf dieser rechtlichen Ebene kein Streit besteht - der Fall gleichzustellen, dass die in vorstehender Weise zwar formal zustande gekommenen, aber angreifbaren Verträge an die Klägerin, welche an die im PostIdent-Special-Verfahren (nur) formal ordnungsgemäß dokumentierten Verbrauchererklärungen zunächst einmal gebunden ist, weiter geleitet werden (vgl. auch schon OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2004 - I-20 U 61/04 = Anlage K 10).
  • KG, 12.08.2011 - 5 U 71/11

    Beschwerdewert bei Berufung gegen Unterlassungsverurteilung

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11
    Eine ausnahmsweise niedrigere Bemessung der Beschwer, wie sie der Senat in jüngerer Zeit in einigen sonstigen Berufungsverfahren der Streitparteien (bzw. konzernverbundener Unternehmen) vorgenommen hat (z.B. Beschl. v. 12.08.2011 - 5 U 71/11 ), ist im Streitfall nicht veranlasst.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.09.2011 - I-5 U 93/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15111
OLG Hamm, 22.09.2011 - I-5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,15111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2011 - I-5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,15111)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2011 - I-5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,15111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des unterbliebenen Eintritts in den Sicherungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 768
    Geltendmachung des unterbliebenen Eintritts in den Sicherungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2011 - 5 U 93/11
    Der Kläger hat gemeint, die Zwangsvollstreckung sei unzulässig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) am 30.03.2010 in dem Verfahren, Az.: XI ZR 200/09, entschieden habe, dass die Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer Sicherungsgrundschuld nur zulässig sei, wenn er in der Form des § 727 ZPO den Eintritt in den Sicherungsvertrag nachgewiesen habe.

    Eine solche Rechtsposition habe ein Grundschuldgläubiger, der den Verpflichtungen aus dem Sicherungsvertrag nicht beigetreten sei, nicht erworben, so dass er nicht Rechtsnachfolger hinsichtlich des titulierten Anspruchs im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO geworden sei (vgl. Urteil des BGH v. 30.03.2010, Az.: XI ZR 200/09, NJW 2010, 2041, recherchiert über beckonline, Tz. 23 ff.).

    Die in dem Aufsatz von Knops (WM 2010, 1022) geäußerten Bedenken hiergegen teilt der Senat nicht.

  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.2011 - 5 U 93/11
    Sie verweist im Übrigen auf den Beschluss des BGH vom 29.06.2011, Az.: VII ZR 89/10, und entnimmt dem Beschluss, dass der Nachweis des Eintritts in den Sicherungsvertrag nur dann erforderlich sei, wenn eine Vollstreckungsbedingung vorliege.

    Die Unterwerfungserklärung unter die sofortige Zwangsvollstreckung selbst bedürfe keiner (rechtsgeschäftlichen) Überleitung auf den neuen Gläubiger, sie gehe kraft gesetzlicher Anordnung auf den Rechtsnachfolger hinsichtlich des titulierten Anspruchs über (vgl. Beschluss des BGH v. 29.06.2011, Az.: VII ZB 89/10, BeckRS 2011, 19002, recherchiert über beckonline, Tz. 16).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.08.2011 - I-5 U 93/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21069
OLG Hamm, 01.08.2011 - I-5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,21069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2011 - I-5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,21069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2011 - I-5 U 93/11 (https://dejure.org/2011,21069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2011 - 5 U 93/11
    Die Beklagte hat auch einen Nachweis zur Rechtsfolge des Notars Dr. L vom 15.06.2010 zur Gerichtsakte gereicht, in dem es unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 30.03.2010, Az.: XI ZR 200/09, heißt, dass der Erwerber in die Verpflichtungen aus dem Sicherungsvertrag in Ziffer 3 des - beiderseits unterschriftsbeglaubigten - Abtretungs- und Übertragungsvertrages vom 31.03.2006 eingetreten sei (vgl. Anl. B 1, Bl. 97 ff. GA).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 03.03.2010, Az.: XI ZR 200/09, abgedruckt in NJW 2010, 2041, ausgesprochen, dass der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen könne, wenn er in den Sicherungsvertrag eingetreten sei.

    Die in dem Aufsatz von Knops (WM 2010, 1022) geäußerten Bedenken hiergegen teilt der Senat nicht.

  • AG Bad Segeberg, 14.10.2011 - 17 C 88/11

    Einwendung des Schuldner bzgl. der Nichterbringung des Nachweises des Eintritts

    Es ist ferner nicht erforderlich, dass der Gläubiger sich auch dem ursprünglichen Sicherungsnehmer des Schuldners gegenüber zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Sicherungsvertrag verpflichtet (Anschluss an OLG Hamm, Beschl v. 01.08.2011 - 5 U 93/11, [...] Rn. 11; entgegen LG Kiel, Beschl. v. 24.11.2010 - 13 T 150/10 u. 13 T 151/10, S. 8 f.).

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass ein Schuldner, der von seinem Zurückweisungsrecht gemäß § 333 BGB Gebrauch macht, treuwidrig handelt (zutreffend OLG Hamm, Beschl v. 01.08.2011 - 5 U 93/11, [...] Rn. 10, allerdings für den Fall einer durch den Schuldner verweigerten Annahme eines unwiderruflichen Angebots des Neugläubigers zum Beitritt des Sicherungsvertrages; Lehleiter/Hoppe, BKR 2010, 238, 240; Herrler, BB 2010, 1931, 1938).

    Soweit das Landgericht Kiel in den von den Erinnerungsführern vorgelegten Beschlüssen vom 24.11.2010 eine abweichende Auffassung vertritt (LG Kiel, Beschl. v. 24.11.2010 - 13 T 150/10 u. 13 T 151/10, S. 8 f.), vermag das Gericht dem nicht zu folgen (ebenso OLG Hamm, Beschl v. 01.08.2011 - 5 U 93/11, [...] Rn. 11).

    Da nach dem Gesagten die Gläubigerin vorliegend den Eintritt in den Sicherungsvertrag hinreichend nachgewiesen hat, kann ferner dahinstehen, ob die Abgabe eines unwiderruflichen Angebots durch den Neugläubiger zum Beitritt des Sicherungsvertrages gegenüber dem Schuldner ausreicht, um den Anforderungen gerecht zu werden, die der XI. Zivilsenat in seiner Entscheidung vom 30.03.2010 aufgestellt hat (so OLG Hamm, Beschl v. 01.08.2011 - 5 U 93/11, [...] Rn. 10; Herrler, BB 2010, 1931, 1938 f.; Lehleiter/Hoppe, BKR 2010, 238, 240; Sikora, DNotZ 2010, 585 ff.).

  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 42/09

    Anforderungen an den Beitritt des Grundschuldgläubigers zum Sicherungsvertrag

    Soweit man den Eintritt in den Sicherungsvertrag als Vollstreckungsbedingung ansieht, gilt die Bedingung dann gem. § 162 Abs. 1 BGB als eingetreten (vgl. OLG Hamm, Urteil des 5. Zivilsenats vom 22.09.2011 mit dem Az.: 5 U 93/11, BeckRS 2011, 22784).
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