Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04   

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https://dejure.org/2005,5538
OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2005,5538)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2005,5538)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2005,5538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer markenmäßigen Benutzung; Löschungsklage wegen Verfalls; Bedürfnis einer sachgerechten Beschränkung des Schutzes im Rahmen eines weiten Obergriffs des Warenverzeichnisses und Dienstleistungsverzeichnisses auf den tatsächlich verwirklichten ...

  • Glücksspiel & Recht

    Rechtserhaltende Markennutzung des Begriffs "LOTTO"

  • Judicialis

    MarkenG § 26 Abs. 1; ; MarkenG § 53 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 26 Abs. 1 § 53 Abs. 4
    Voraussetzungen einer rechtserhaltenden Makenverwendung - LOTTO-Card

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtserhaltende Markennutzung "LOTTO" durch LOTTO-Cards

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtserhaltende Markennutzung "LOTTO" durch LOTTO-Cards

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    Denn der Senat ist als Verletzungsgericht an die Eintragung einer Marke in dem Sinne gebunden, dass ihm versagt ist, der Marke jeglichen Schutz zu verweigern (BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH GRUR 98, 412, 413 - Analgin).

    Der Verletzungsrichter ist - wie bereits ausgeführt - an die Eintragung einer Marke in dem Sinne gebunden, dass ihm versagt ist, der Marke jeglichen Schutz zu versagen (BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH GRUR 98, 412, 413 - Analgin).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    Denn der Senat ist als Verletzungsgericht an die Eintragung einer Marke in dem Sinne gebunden, dass ihm versagt ist, der Marke jeglichen Schutz zu verweigern (BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH GRUR 98, 412, 413 - Analgin).

    Der Verletzungsrichter ist - wie bereits ausgeführt - an die Eintragung einer Marke in dem Sinne gebunden, dass ihm versagt ist, der Marke jeglichen Schutz zu versagen (BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH GRUR 98, 412, 413 - Analgin).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 305/01

    "LOTTO"

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    Allerdings lässt die Begründung des Beschlusses des BGH (I ZR 305/01) im Rechtsbeschwerdeverfahren (Anlage 2) vom 04.07.02 erkennen, dass eine Nichtigerklärung (nur) deshalb ausgesprochen worden ist, weil eine Verkehrsdurchsetzung der Wortmarke LOTTO für bestimmte Waren und Dienstleistungen zweifelhaft ist.
  • EuGH, 27.01.2004 - C-259/02

    La Mer Technology

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    Soweit sich die Klägerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung auf den Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 27.01.04 in der Rechtssache C-259/02 beruft, vermag ihr der Senat auch insoweit nicht zu folgen.
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    In diesem Rahmen ist anerkannt, dass es bei der Beurteilung des Ausmaßes der Zeichenverwendung darauf ankommt, ob unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verwenders bei objektiver Betrachtung die als Benutzung in Anspruch genommene Vertriebshandlung auch ohne Berücksichtigung des Zwecks, den Bestand der Marke zu erhalten, als wirtschaftlich sinnvoll zu beurteilen sind (BGH GRUR 02, 59, 63 - ISCO; BGH GRUR 86, 543, 544 - King II; BGH GRUR 85, 926 - topfit/topfitz; BGH GRUR 86, 168, 169 - Darcy).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 6/95

    "Cirkulin"; Rechtsfolgen der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    Der Benutzungszwang findet seine Rechtfertigung einmal in dem Zweck der Marke, der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen zu dienen und zum anderen in dem Interesse der Allgemeinheit daran, die Zeichenrolle von unbenutzten Zeichen freizumachen, um andere Gewerbetreibende in die Lage zu versetzen, diese oder ähnliche Zeichen selbst zu benutzen oder für sich eintragen zu lassen (BGH WRP 00, 743, 744 - IMMUNINE/IMUKIN; BGH GRUR 97, 747, 748- Cirkulin).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 151/83

    "Darcy"; Begriff der Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    In diesem Rahmen ist anerkannt, dass es bei der Beurteilung des Ausmaßes der Zeichenverwendung darauf ankommt, ob unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verwenders bei objektiver Betrachtung die als Benutzung in Anspruch genommene Vertriebshandlung auch ohne Berücksichtigung des Zwecks, den Bestand der Marke zu erhalten, als wirtschaftlich sinnvoll zu beurteilen sind (BGH GRUR 02, 59, 63 - ISCO; BGH GRUR 86, 543, 544 - King II; BGH GRUR 85, 926 - topfit/topfitz; BGH GRUR 86, 168, 169 - Darcy).
  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    Zweck dieser Gesetzesregelung ist es, die Geltendmachung bloß formaler Zeichenrechte zu verhindern (BGH GRUR 80, 52 - Contiflex).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    Der Benutzungszwang findet seine Rechtfertigung einmal in dem Zweck der Marke, der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen zu dienen und zum anderen in dem Interesse der Allgemeinheit daran, die Zeichenrolle von unbenutzten Zeichen freizumachen, um andere Gewerbetreibende in die Lage zu versetzen, diese oder ähnliche Zeichen selbst zu benutzen oder für sich eintragen zu lassen (BGH WRP 00, 743, 744 - IMMUNINE/IMUKIN; BGH GRUR 97, 747, 748- Cirkulin).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98

    ISCO; Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Marke vor Abschluß des

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
    In diesem Rahmen ist anerkannt, dass es bei der Beurteilung des Ausmaßes der Zeichenverwendung darauf ankommt, ob unter Zugrundelegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verwenders bei objektiver Betrachtung die als Benutzung in Anspruch genommene Vertriebshandlung auch ohne Berücksichtigung des Zwecks, den Bestand der Marke zu erhalten, als wirtschaftlich sinnvoll zu beurteilen sind (BGH GRUR 02, 59, 63 - ISCO; BGH GRUR 86, 543, 544 - King II; BGH GRUR 85, 926 - topfit/topfitz; BGH GRUR 86, 168, 169 - Darcy).
  • OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 192/01
  • OLG München, 31.01.2008 - 29 U 4070/07

    Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wort-/Bildmarke mit dem

    Letzteres gilt auch im Hinblick auf die vom Beklagten herangezogenen Urteile des OLG Hamburg vom 31.07.2003 - 3 U 145/02 = GRURR-RR 2004, 104 - Eltern und vom 25.08.2005 - 5 U 94/04 = MD 2006, 282 - LOTTO-Card.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.11.2004 - 5 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11984
OLG Bamberg, 25.11.2004 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2004,11984)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.11.2004 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2004,11984)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. November 2004 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2004,11984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2005 - 5 U 94/04   

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https://dejure.org/2005,17283
OLG Köln, 10.01.2005 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2005,17283)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2005 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2005,17283)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2005,17283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 5 U 94/04
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.02.1998 (BVerfGE 97, 271 ff.; NJW 1998, 3109 ff.), wonach Ansprüche von Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Versorgung ihrer Hinterbliebenen nicht Art. 14 GG unterliegen, betrifft die anders gelagerte Konstellation des noch nicht eingetretenen Versicherungsfalls.
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 5 U 94/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 48, 35 f.; VersR 1999, 1390) handelt es sich bei Satzungen der Zusatzversorgungskassen um AGB in Form von AVB.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 5 U 94/04
    Sie ist daher allen Regelungen des Grundgesetzes unterworfen, nicht nur allen Grundrechten, sondern auch dem Rechtsstaatsprinzip, und zwar nicht nur mittelbar über § 242 BGB, sondern unmittelbar (BGHZ 103, 370, 383; Schantl, Die Besitzstandsrente der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, Versicherungsrecht 2004, 126, 128).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 5 U 94/04
    Sie ist daher allen Regelungen des Grundgesetzes unterworfen, nicht nur allen Grundrechten, sondern auch dem Rechtsstaatsprinzip, und zwar nicht nur mittelbar über § 242 BGB, sondern unmittelbar (BGHZ 103, 370, 383; Schantl, Die Besitzstandsrente der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, Versicherungsrecht 2004, 126, 128).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2005 - 5 U 94/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 48, 35 f.; VersR 1999, 1390) handelt es sich bei Satzungen der Zusatzversorgungskassen um AGB in Form von AVB.
  • BGH, 06.10.2021 - IV ZR 96/19

    Die im Satzungsergänzenden Beschluss des Verwaltungsrats der Versorgungsanstalt

    Hiervon erfasst wird auch das Gebot des Vertrauensschutzes, das das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG als Rückwirkungsverbot ausprägt (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 2010 aaO Rn. 26 f.; OLG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 5 U 94/04, juris Rn. 2).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 499/12

    Rückzahlung des sog. Sanierungsgelds und Beitragszuschusses Ost durch die

    Die Norm - hier die als allgemeine Versicherungsbedingungen zu betrachtende Satzung der Beklagten - wurde erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln existent (vgl. OLG Köln 5 U 94/04).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 501/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Die Norm - hier die als allgemeine Versicherungsbedingungen zu betrachtende Satzung der Beklagten - wurde erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln existent (vgl. OLG Köln 5 U 94/04).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 495/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Die Norm - hier die als allgemeine Versicherungsbedingungen zu betrachtende Satzung der Beklagten - wurde erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln existent (vgl. OLG Köln 5 U 94/04).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 503/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Die Norm - hier die als allgemeine Versicherungsbedingungen zu betrachtende Satzung der Beklagten - wurde erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln existent (vgl. OLG Köln 5 U 94/04).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 504/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Die Norm - hier die als allgemeine Versicherungsbedingungen zu betrachtende Satzung der Beklagten - wurde erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln existent (vgl. OLG Köln 5 U 94/04).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 496/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Die Norm - hier die als allgemeine Versicherungsbedingungen zu betrachtende Satzung der Beklagten - wurde erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln existent (vgl. OLG Köln 5 U 94/04).
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 498/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

    Die Norm - hier die als allgemeine Versicherungsbedingungen zu betrachtende Satzung der Beklagten - wurde erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln existent (vgl. OLG Köln 5 U 94/04).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 07.10.2004 - 5 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27512
OLG Bamberg, 07.10.2004 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2004,27512)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.10.2004 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2004,27512)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 5 U 94/04 (https://dejure.org/2004,27512)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Erhebliches Interesse des Investors zur Wahrnehmung kritischer Stimmen; Übertragung der stillen Beteiligungen

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 09.10.2006 - S 5 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,63794
SG Augsburg, 09.10.2006 - S 5 U 94/04 (https://dejure.org/2006,63794)
SG Augsburg, Entscheidung vom 09.10.2006 - S 5 U 94/04 (https://dejure.org/2006,63794)
SG Augsburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - S 5 U 94/04 (https://dejure.org/2006,63794)
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Verfahrensgang

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