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   KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99   

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KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99 (https://dejure.org/2001,1760)
KG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 5 U 9427/99 (https://dejure.org/2001,1760)
KG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 5 U 9427/99 (https://dejure.org/2001,1760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    UrhG §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1, 34 Abs. 1, 72
    Nutzungsrechte an Pressefotos für das Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberschutz; Nutzungsrechte Foto; Bilderrechte; Tageszeitung; Freier Pressefotograf; Bildveröffentlichung; Homepage Tageszeitung; Mantellieferung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Mantellieferung

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 16, 17, 34, 72, 97 UrhG a.F.

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UrhG § 97 Abs. 1, Satz 1; ; UrhG § 16 Abs. 1; ; UrhG § 17 Abs. 1; ; UrhG § 34 Abs. 1; ; UrhG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein Nutzungsrecht für Internet und Mantellieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 16 O 98/99
  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 252
  • K&R 2002, 148
  • afp 2001, 406
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Qualitative Verbesserungen und quantitative Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten sprechen für eine selbständige Nutzungsart (Katzenberger, a.a.O., S. 83; Nordemann/Vinck/Hertin. a.a.O., §§ 31, 32 Rdnr. 6), ebenso die Erschließung neuer oder bestimmter, wenn auch begrenzter Nutzerkreise (vgl. BGH, GRUR 1959, 200, 202 - Heiligenhof; 1986, 62, 65; GEMA-Vermutung l; 1991, 133, 136 - Videozweitauswertung l; Katzenberger, a.a.O., S. 83).

    Auch eine zeitliche Befristung ab der ersten festgestellten Verletzungshandlung (vgl. BGH, GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; Köhler in Köhler/Piper, a.a.O., vor § 13 Rdnr. 26 m.w.N.) kommt nach den vorliegenden Umständen des Falles bei einer nicht fernliegenden fortlaufenden Verletzung (vgl. BGHZ 95, 274, 280 - GEMA-Vermutung I) und der fortlaufenden Geschäftsbeziehung nicht in Betracht.

    Die Interessenabwägung ist auch vom Ausmaß der (festgestellten oder doch sehr wahrscheinlichen) Verletzung (BGHZ 95, 274, 281 - GEMA-Vermutung I) und von der Schwere des Verschuldens sowie vom sonstigen Verhalten des Schuldners abhängig (BGH, GRUR 1982, 723, 726 - Dampffrisierstab I).

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Einer solchen stillschweigenden Rechtseinräumung steht nicht der zugunsten des Urhebers entwickelte Grundsatz entgegen, dass die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nur angenommen werden kann, wenn ein dahingehender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist; denn ein solcher Parteiwille kann sich auch aus dem Vertragszweck, aus den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Parteien ergeben (BGH, a.a.O., Bestellvertrag und Vorentwurf; NJW 2000, 140, 142 - Comic-Übersetzungen II).

    Allerdings kann als maßgeblicher Umstand das Verhältnis der erbrachten Leistungen aus der Sicht der damaligen Branchenübung zu berücksichtigen sein (BGH, GRUR 1986, 885, 886 - Metaxa; NJW 2000, 140, 142 - Comic-Übersetzungen II m.w.N.).

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Der Kläger wird als Lichtbildner jedenfalls gemäß § 72 Abs. 1 und 2 UrhG wie ein Urheber hinsichtlich der von ihm aufgenommenen und der Beklagten zu 1. überlassenen Fotos geschützt (vgl. BGH, GRUR 1990, 669, 673 - Bibelreproduktion; OLG Hamburg, AfP 1987, 691 - Künstlerfoto).

    Sie muss nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbar, wirtschaftlich / technisch als einheitlich und selbständig erscheinen (BGH, a.a.O., Taschenbuch-Lizenz, S. 311 m.w.N.; GRUR 1990, 669, 671 - Bibelreproduktion m.w.N.).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Dazu gehört auch das Speichern eines Programms auf einem Datenträger (Festplatte, Diskette u. ä.), jedenfalls wenn dies dauerhaft erfolgt (offen bezüglich eines Arbeitsspeichers: BGH, GRUR 1999, 325, 327 - Elektronische Pressearchive; ablehnend insoweit NordemarmA/Vinck/Hertin, a.a.O., § 16 Rdnr. 2 m.w.N.).

    Die Drucklegung ist - ungeachtet der sachlich nicht zwingenden Auslagerung zur Druckerei - letztlich ein bloßer interner Gebrauch (vgl. dazu BGH, GRUR 1999, 325, 327 - elektronische Pressearchive).

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Kommt allenfalls ein sehr beschränkter Schadensersatz in Betracht, kann die Auskunftspflicht wegen Unverhältnismäßigkeit entfallen (BGH, GRUR 1991, 921, 924 - Sahne-Syphon).
  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Die Unmöglichkeit der Erfüllung hat nach § 282 BGB aber der Schuldner darzulegen und zu beweisen (KG, 1. ZS, MDR 1973, 145, 146; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Nach Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarerweise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d. h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (BGHZ 81, 21, 24; 274, 279 - GEMA-Vermutung II; Köhler in Köhler/Piper, a.a.O., vor § 13 Rdnr. 114 m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Auch eine zeitliche Befristung ab der ersten festgestellten Verletzungshandlung (vgl. BGH, GRUR 1988, 307, 308 - Gaby; Köhler in Köhler/Piper, a.a.O., vor § 13 Rdnr. 26 m.w.N.) kommt nach den vorliegenden Umständen des Falles bei einer nicht fernliegenden fortlaufenden Verletzung (vgl. BGHZ 95, 274, 280 - GEMA-Vermutung I) und der fortlaufenden Geschäftsbeziehung nicht in Betracht.
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 75/93

    Schwarze Liste - Anschwärzung

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    Dies erfordert eine Interessenabwägung (BGH, WRP 1995, 493, 495 - schwarze Liste).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99
    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit als möglich bei dem Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Ertragnissen seines Werkes beteiligt wird (BGH, GRUR 1996, 121, 122; pauschale Rechtseinräumung).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 179/83

    "METAXA"; Umfang der Nutzungsrechtseinräumung

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86

    "Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks

  • KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 59/89

    Videozweitauswertung

  • OLG Hamburg, 08.01.1987 - 3 U 79/86

    Mikis Theodorakis / Künstlerphoto

  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 269/98

    Zeitung im Internet

  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 218/81

    Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag

  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2014 - 4 U 208/12

    Urheberrechtsverletzung: Stillschweigende Einräumung des Nutzungsrechts an

    a) Allerdings war die Nutzung der Fotografien des Klägers in der "E-Paper"-Ausgabe grundsätzlich nicht von vornherein - entsprechend den Regeln der Zweckübertragungstheorie (§ 31 Abs. 5 UrhG) - von der der Beklagten unstreitig erteilten Erlaubnis zur Printnutzung umfasst (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11. Mai 2000 - 3 U 269/98 - KG Urteil vom 24. Juli 2001 - 5 U 9427/99 - Senat Hinweisbeschluss vom 3. April 2003 - 4 U 175/02 - Schricker/Löwenheim a.a.O., § 31 UrhG, Rdnr. 96 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 73/10 - zu dahinlautenden AGB).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappen; Bindung des Erben

    Der dafür erforderliche Parteiwille kann sich auch aus dem Vertragszweck, aus den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Parteien ergeben (BGH GRUR 1984, 528 - Bestellvertrag; NJW 2000, 140 - Comic-Übersetzungen II; KG, Urteil v. 24.7.2001, 5 U 9427/99).
  • LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03

    Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz

    d) Die Wiederholungsgefahr ist bereits durch die begangene Rechtsverletzung indiziert (st. Rechtsprechung, statt aller BGHZ 14, 163, 167 - Constanze II; KG, GRUR 2002, 252, 257 - Mantellieferung), folgt aber auch daraus, dass die Beklagten sich im Prozess auf rechtmäßiges Verhalten berufen (Möhring/Nicolini/Lütje, § 97 Rdn. 123) und außergerichtlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgelehnt haben (vgl. Wandtke/Bullinger/v. Wolff; § 97 Rdn. 34).
  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36A C 181/05

    Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage

    aa) Die veröffentlichten Fotografien genießen als Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG urheberrechtlichen Schutz, wovon das Gericht aufgrund der Art und Gestaltung der Fotos im vorliegenden Rechtsstreit sowie im Hinblick auf die von der Rechtsprechung gestellten geringen Anforderungen an die Schutzfähigkeit eines Werkes überzeugt ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1968, 321, 323 f. - Haselnuss; BGH GRUR 1971, 266, 268 - Magdalenenarie; BGH. GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy, BGH GRUR 1988, 812, 814 - Ein bisschen Frieden; vgl. Anm. Schricker, GRUR 1988, 815 f.; s.a. Rehbinder, Urheberrecht. 12. Auflage, Rn. 51 und 142 zum Schutz der so genannten "kleinen Münze"), sie wären aber auch sonst jedenfalls als verwandte Schutzrechte nach § 72 UrhG (Lichtbilder) geschützt, da diese Vorschrift - jedenfalls was von der Klägerin geltend gemachte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche angeht - ein dem Lichtbildwerk entsprechenden Schutz gewährt (vgl. beispielsweise KG, AfP 2001, 406 (408)).

    An die Sorgfaltspflichten sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl KG AfP 2001, 406, 412), so dass der Beklagte verpflichtet war, vor der Veröffentlichung sich über an den Fotografien bestehenden Rechten zu informieren.

  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36 A 181/05

    Boxenluder

    aa) Die veröffentlichten Fotografien genießen als Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG urheberrechtlichen Schutz, wovon das Gericht aufgrund der Art und Gestaltung der Fotos im vorliegenden Rechtsstreit sowie im Hinblick auf die von der Rechtsprechung gestellten geringen Anforderungen an die Schutzfähigkeit eines Werkes überzeugt ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1968, 321, 323 f. - Haselnuss; BGH GRUR 1971, 266, 268 - Magdalenenarie; BGH. GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy, BGH GRUR 1988, 812, 814 - Ein bisschen Frieden; vgl. Anm. Schricker, GRUR 1988, 815 f.; .a. Rehbinder, Urheberrecht. 12. Auflage, Rn. 51 und 142 zum Schutz der so genannten »kleinen Münze«), sie wären aber auch sonst jedenfalls als verwandte Schutzrechte nach § 72 UrhG (Lichtbilder) geschützt, da diese Vorschrift - jedenfalls was von der Klägerin geltend gemachte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche angeht - ein dem Lichtbildwerk entsprechenden Schutz gewährt (vgl. beispielsweise KG, AfP 2001, 406 (408)).

    An die Sorgfaltspflichten sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl KG AfP 2001, 406, 412), so dass der Beklagte verpflichtet war, vor der Veröffentlichung sich über an den Fotografien bestehenden Rechten zu informieren.

  • LG Frankenthal, 13.11.2012 - 6 O 258/10

    Veröffentlichung von Bildern in Zeitung und E-Paper

    Dass es sich bei einer ePaper-Veröffentlichung um eine gesonderte Nutzungsart handelt, ist inzwischen obergerichtlich geklärt (vgl. hierzu KG, AfP 2001, 406 ff. [KG Berlin 24.07.2001 - 5 U 9427/99] ; OLG Düsseldorf, AfP 2010, 502 f. [OLG Düsseldorf 13.07.2010 - I-20 U 235/08] ).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2006 - 12 O 134/05

    Umfang und Zweck eines eingeräumten einfachen Nutzungsrechts bei der Bestellung

    Eine solche Nutzung ist keine unselbständige, mitumfasste Nutzungsform der Printmediennutzung, die der Beklagten eingeräumt war, sondern eine eigenständige Nutzungsart (vgl. KG, AfP 2001, 406, 409; Fromm/Nordemann, a.a.O., §§ 31/32, Rdz. 11).
  • KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01

    Online-Nutzung von Filmausschnitten als ein Eingriff in das

    Die beanstandete Online-Nutzung der Filmausschnitte stellt sich als ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Filmherstellers bzw. seines Rechtsnachfolgers dar (vgl. Senat GRUR 2002, 252/253 f - "Mantellieferung").
  • LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10

    Schadensersatzanspruch wegen der öffentlichen Wiedergabe der urheberrechtlich

    Dass es sich bei einer ePaper-Veröffentlichung um eine gesonderte Nutzungsart handelt, ist inzwischen obergerichtlich geklärt (vgl. hierzu KG, AfP 2001, 406 ff.; OLG Düsseldorf, AfP 2010, 502 f.).
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