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   OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13   

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https://dejure.org/2013,49657
OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13 (https://dejure.org/2013,49657)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2013 - 5 U 950/13 (https://dejure.org/2013,49657)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 5 U 950/13 (https://dejure.org/2013,49657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachweismaklerlohn bei behaupteter, aber nicht bewiesener Vermittlung; Abschluss des Maklervertrages mit einem noch nicht existenten Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Nachweismaklerlohn bei behaupteter, aber nicht bewiesener Vermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag kann auch nach Erbringung der Maklerleistung geschlossen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachweismakler

  • Jurion (Kurzinformation)

    Maklervertrag kann auch nach bereits erbrachter Maklerleistung geschlossen werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachweismaklerlohn bei Verlangen von Vermittlungsmaklerlohn

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Maklervertrag nachträglich geschlossen, Provision verweigert

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Maklervertrag nachträglich geschlossen, Provision verweigert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklervertrag auch nach Erbringung der Maklerleistung möglich! (IMR 2014, 353)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.1973 - IV ZR 6/72

    Auslösung einer Vermittlerprovision auf Grund der Gleichsetzung des Antrags einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
    Anders als die Berufung meint, stimmt der geschlossene Hauptvertrag auch im Wesentlichen mit der nachgewiesenen Vertragsgelegenheit überein (vgl. dazu BGH WM 1973, 814 und NJW-RR 1990, 1008 sowie die detaillierten Nachweise bei Scheibe BB 1988, 849, 852).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
    "Vermittlung" ist die bewusste, finale Herbeiführung der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des zukünftigen Hauptvertrages (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1976 - VII ZR 101/75 = NJW 1976, 1844 sowie Reuter in Staudinger, Neubearbeitung 2010, Randnummer 139 zu § 652 BGB m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
    Dass ein Maklervertrag auch nach bereits erbrachter Maklerleistung geschlossen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 820 und BGH NJW-RR 1991, 686 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
    Mit ihrer Rüge, das habe nicht einmal die Klägerin selbst so verstanden, geht die Berufung daran vorbei, dass in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass eine Partei (hier: die Klägerin) sich die bei einer Beweisaufnahme zu Tage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig (zumindest hilfsweise) zu eigen macht (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - VI ZR 325/08 m. w. N.).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
    Anders als die Berufung meint, stimmt der geschlossene Hauptvertrag auch im Wesentlichen mit der nachgewiesenen Vertragsgelegenheit überein (vgl. dazu BGH WM 1973, 814 und NJW-RR 1990, 1008 sowie die detaillierten Nachweise bei Scheibe BB 1988, 849, 852).
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW 2005, 753 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1991 - IV ZR 265/89

    Wirkungen eines neuen Tatsachenvortrags in der Revisionsinstanz - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2013 - 5 U 950/13
    Dass ein Maklervertrag auch nach bereits erbrachter Maklerleistung geschlossen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 820 und BGH NJW-RR 1991, 686 jeweils m.w.N.).
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