Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- autokaufrecht.info
(Kein) gutgläubiger Erwerb eines Wohnmobils nach niederländischem Recht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- RA Kotz
Gutgläubiger Fahrzeug Kauf nach niederländischem Recht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Wohnmobil nach niederländischem Recht gutgläubig erworben?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der gutgläubige Erwerb eines Wohnmobils
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wohnmobil nach niederländischem Recht gutgläubig erworben?
- Jurion (Kurzinformation)
Wohnmobil nach niederländischem Recht gutgläubig erworben?
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.06.2016 - 19 O 260/15
- OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach …
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16
Die Beurteilung dieser Frage hängt von der in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage ab, ob ein Kaufinteressent, dem vom Verkäufer ein Kraftfahrzeug für eine Probefahrt überlassen wird, lediglich Besitzdiener des Verkäufers wird mit der Folge, dass der Verkäufer den unmittelbaren Besitz an dem Fahrzeug behält (so etwa OLG Köln, MDR 2006, 90;… Joost, Münchner Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 855 Rn. 14 m. w. N.) oder ob mit der Überlassung des Fahrzeugs an den Kaufinteressenten diesem der unmittelbare Besitz übertragen wird (so OLG Düsseldorf OLGR 1992, 180 f.;… Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 8. Auflage, § 9 Rn. 14; ausdrücklich offen gelassen vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.3.2017 (MDR 2017, 700 f.). - BGH, 08.07.1954 - IV ZR 31/54
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16
Auch der BGH geht davon aus, dass sich der Besitzer gegenüber dem dinglichen Herausgabeanspruch noch nicht einmal darauf berufen kann, dass der Eigentümer bei der Weggabe des Besitzes fahrlässig gehandelt habe und verpflichtet sei, dem Besitzer das für den Erwerb der Sache Geleistete zu ersetzen (BGH, Urteil vom 08. Juli 1954 - IV ZR 31/54 m.w.N.). - BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16
Diese Rechtskrafterstreckung zwingt zu einer einheitlichen Entscheidung, wenn gleichzeitig mehrere Prozesse anhängig sind oder wenn in einem Prozess auf der klagenden oder beklagten Seite mehrere Personen beteiligt sind (BGHZ 30, 195-203, Rz. 25). - OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05
Kein gutgläubiger Erwerb nach Unterschlagung eines Autos durch Kaufinteressenten …
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16
Die Beurteilung dieser Frage hängt von der in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage ab, ob ein Kaufinteressent, dem vom Verkäufer ein Kraftfahrzeug für eine Probefahrt überlassen wird, lediglich Besitzdiener des Verkäufers wird mit der Folge, dass der Verkäufer den unmittelbaren Besitz an dem Fahrzeug behält (so etwa OLG Köln, MDR 2006, 90;… Joost, Münchner Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 855 Rn. 14 m. w. N.) oder ob mit der Überlassung des Fahrzeugs an den Kaufinteressenten diesem der unmittelbare Besitz übertragen wird (so OLG Düsseldorf OLGR 1992, 180 f.;… Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 8. Auflage, § 9 Rn. 14; ausdrücklich offen gelassen vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 17.3.2017 (MDR 2017, 700 f.). - BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84
Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2018 - 5 U 99/16
Ob der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB selbständig abtretbar ist, kann dahinstehen, denn davon ist die Prozessführungsbefugnis nach der Rechtsprechung des BGH nicht abhängig, weil der Eigentümer jedenfalls einen Dritten ermächtigen kann, diesen Anspruch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1985 - V ZR 56/84 -, Rz. 11 m.w.N).