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   OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20   

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https://dejure.org/2021,7785
OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20 (https://dejure.org/2021,7785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2021 - 5 UF 125/20 (https://dejure.org/2021,7785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2021 - 5 UF 125/20 (https://dejure.org/2021,7785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ehevertrag nach Heirat kann sittenwidrig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erst mehrere Monate nach der Heirat geschlossene Ehevertrag

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit eines nachträglich geschlossenen Ehevertrages

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Abschluss eines Ehevertrages erst mehrere Monate nach der Heirat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags auf Grund der Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit eines mehrere Monate nach der Eheschließung geschlossenen Ehevertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 654
  • FamRZ 2021, 1526
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Schon im Hinblick auf diese nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts wird ein Ausschluss dieses Güterstandes für sich genommen regelmäßig nicht sittenwidrig sein (BGH vom 09.07.2008 - XII ZR 6/07, juris Rn. 19).

    Andererseits fehlt die Wahrung der in dieser Vorschrift besonders geschützten Kindesbelange (vgl. BGH vom 09.07.2008 - XII ZR 6/07, juris Rn. 14; vgl. insgesamt BGH vom 31.10.2012 - XII ZR 129/10, juris Rn. 19).

    Solche Umstände sind dann zu bejahen, wenn sich die Ehegatten beim Vertragsschluss nicht als "gleich starke Verhandlungspartner" gegenüberstanden, der Ehevertrag vielmehr erkennbar auf einer gravierenden wirtschaftlichen wie sozialen Imparität der Ehegatten beruht (BGH vom 09.07.2008 - XII ZR 6/07, juris Rn. 22).

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 20/17

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Die Disponibilität der Scheidungsfolgen darf allerdings nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann (BGH vom 17.01.2018 - XII ZB 20/17, juris Rn. 12 f.).

    Subjektiv sind die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die sonstigen Beweggründe zu berücksichtigen, die den begünstigten Ehegatten zu seinem Verlangen nach der ehevertraglichen Gestaltung veranlasst und den benachteiligten Ehegatten bewogen haben, diesem Verlangen zu entsprechen (BGH vom 17.01.2018 - XII ZB 20/17, juris Rn. 12 f.).

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Das Verfahren ist deshalb, soweit es die weiteren Anträge des per Stufenantrag geltend gemachten Anspruchs auf Zugewinnausgleich anbelangt, auf Antrag der Antragsgegnerin in entsprechender Anwendung der §§ 117 Abs. 2 FamFG, 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (vgl. BGH vom 22.05.1981 - I ZR 34/79, Rn. 50, juris) an das Familiengericht zurückzuverweisen, dasselbe gilt zur Wahrung des Verbundes nach §§ 142, 137 FamFG hinsichtlich des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Auch die Eheschließungsfreiheit steht einer solchen Inhaltskontrolle nicht entgegen (BVerfG vom 06.02.2001 - 1 BvR 12/92, juris Rn. 32 ff.).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 447/19

    Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen; Zulässigkeit des Antrags auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Gleichwohl wird das Verdikt der Sittenwidrigkeit in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn sonst außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten (BGH vom 27. Mai 2020 - XII ZB 447/19, juris Rn. 29).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Andererseits fehlt die Wahrung der in dieser Vorschrift besonders geschützten Kindesbelange (vgl. BGH vom 09.07.2008 - XII ZR 6/07, juris Rn. 14; vgl. insgesamt BGH vom 31.10.2012 - XII ZR 129/10, juris Rn. 19).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 303/13

    Wirksamkeitsprüfung für einen Ehevertrag: Vollständiger Ausschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann daher nach § 138 Abs. 1 BGB schon für sich genommen unwirksam sein, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte kompensationslos aufgrund des bereits beim Vertragsschluss geplanten (oder zu diesem Zeitpunkt schon verwirklichten) Zuschnitts der Ehe über keine hinreichende Alterssicherung verfügt und dieses Ergebnis mit dem Gebot ehelicher Solidarität schlechthin unvereinbar erscheint (vgl. BGH vom 29.01.2014 - XII ZB 303/13, juris Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Dies entfaltet seine Wirkung auch nach Trennung und Scheidung (BVerfG vom 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97, juris Rn. 9; BVerfG vom 26.05.2020 - 1 BvL 5/18, juris Rn. 92).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    Dies entfaltet seine Wirkung auch nach Trennung und Scheidung (BVerfG vom 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97, juris Rn. 9; BVerfG vom 26.05.2020 - 1 BvL 5/18, juris Rn. 92).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 310/18

    Scheidungsfolgenvereinbarung durch Urkunde mit zwei gleichwertigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 5 UF 125/20
    2) Selbst wenn die ehevertraglichen Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen bei isolierter Betrachtungsweise den Vorwurf der Sittenwidrigkeit jeweils für sich genommen nicht zu rechtfertigen vermögen, kann sich ein Ehevertrag im Rahmen einer gebotenen Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das objektive Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (vgl. BGH vom 20.03.2019 - XII ZB 310/18, juris Rn. 35).
  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 80/11

    Familiensache in Übergangsfall nach Gesetzesänderung: Verfahrensfehlerhafte

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