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   OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 139/11, 5 UF 139/11 eA   

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https://dejure.org/2013,44573
OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 139/11, 5 UF 139/11 eA (https://dejure.org/2013,44573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.2013 - 5 UF 139/11, 5 UF 139/11 eA (https://dejure.org/2013,44573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 2013 - 5 UF 139/11, 5 UF 139/11 eA (https://dejure.org/2013,44573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen in Kindschaftssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einstweilige Maßnahmen in Kindschaftssachen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 20 Abs 1 EGV 2201/2003, § 50 FamFG, § 15 IntFamRVG, Art 11 Abs 1 KSÜ
    Internationale Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen in Kindschaftssachen: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Kindesherausgabe nach einem Auslandsumzug eines Elternteils mit dem Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSÜ Art. 11 Abs. 1; EuEheVO Art. 20 Abs. 1
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für einstweilige Maßnahmen in Kindschaftssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internationale Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen in Kindschaftssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1565
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 140/11

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 139/11
    Im parallelen Hauptsacheverfahren (Az. 2 F 34/11 - 5 UF 140/11) hat der Kindesvater mit Anwaltsschriftsatz, datiert auf den 01.03.2011, eingegangen beim Amtsgericht am 07.03.2011, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Alleinsorge gestellt.

    Zu den Einzelheiten wird auf die Gründe im Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 5 UF 140/11 verwiesen.

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 139/11
    Abgesehen von den Fällen des Art. 11 Abs. 1 KSÜ bzw. Art. 20 Abs. 1 EuEheVO kann die internationale Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen lediglich aus der für das Hauptsacheverfahren abgeleitet werden (in diese Richtung vgl. EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - Rs. C-256/09 - FamRZ 2010, 1521, 1522, Rn. 76).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Unterhaltfestsetzung im vereinfachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 139/11
    Eine internationale Zuständigkeit für die beantragte Einstweilige Anordnung besteht auch nicht gem. § 15 IntFamRVG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 KSÜ einerseits bzw. Art. 20 Abs. 1 EuEheVO, § 99 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 FamFG andererseits (Art. 20 Abs. 1 EuEheVO regelt nicht selbst die Zuständigkeit für einstweilige Maßnahmen, vgl. dazu EuGH, Urteil vom 02.04.2009 - Rs. C-523/07 - FamRZ 2009, 843, 846, Rn. 49 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 140/11

    Internationale Zuständigkeit in Familiensache: Zulässigkeit eines vor einem

    Dies ist Gegenstand des Parallelverfahrens (Az. 2 F 36/11 - 5 UF 139/11).
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 4/21
    a) Die vom Senat im Beschluss vom heutigen Tag zu Az.: 15 W 10/21 erörterten Fragen der internationalen Zuständigkeit für eine Anordnung nach § 14 Abs. 4 TMG stellen sich dabei hier zunächst nicht in voller Schärfe: Selbst wenn man annehmen würde, dass bei einem - wie hier - tatsächlich bereits anhängigen Hauptsacheverfahren die internationale Zuständigkeit nicht ohnehin schon über § 50 Abs. 1 2 FamFG begründet werden kann, sondern - wofür einiges spricht - stets jeweils nochmals gesondert zu prüfen ist (so etwa OLG Karlsruhe v. 12.11.2013 - 5 UF 139/11, FamRZ 2014, 1565; Giers , in: Keidel, a.a.O., § 50 Rn. 4), kann richtigerweise bei der internationalen Zuständigkeit (nur) für eine derartige reine "Sicherungsmaßnahme" jedenfalls auf Art. 35 Brüssel-Ia-VO i.V.m. § 14 Abs. 4 S. 3 TMG abgestellt werden.
  • OLG Frankfurt, 03.06.2015 - 6 WF 87/15

    Unzulässigkeit einer Beschwerde nach § 256 Satz 2 FamFG

    Die dem Oberlandesgericht als Beschwerde vorgelegte Eingabe ist als Erinnerung weiter zu behandeln (§ 11 Abs. 2 S. 1 RPflG), weil im vereinfachten Verfahren eine Beschwerde, die sich erstmals und ausschließlich mit der Berufung auf angeblich mangelnde Leistungsfähigkeit gegen die Unterhaltsfestsetzung richtet, nach § 256 Satz 2 FamFG i. V. m. § 252 Abs. 2 Satz 3 FamFG nicht zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2008, 1433, Rn. 6 ff.; FamRZ 2008, 1428, Rn. 10 jeweils zu § 652 ZPO a. F.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.06.2011, 5 UF 139/11; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 465; Bumiller/Harders/Schwamb FamFG, § 256 Rn. 2, 3).
  • OLG Köln, 02.04.2012 - 26 UFH 3/12

    Unbeachtlichkeit des Einwandes der Leistungsunfähigkeit im Beschwerdeverfahren

    Da die erhobene Beschwerde deshalb unzulässig ist, findet gegen den angefochtenen Beschluss die Rechtspflegererinnerung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG statt (vgl. BGH, a.a.O. ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.6.2011 - 5 UF 139/11, und Beschluss vom 1.9.2011 - 3 UF 217/11, abrufbar bei juris; Keidel, FamFG, 17. Auflage 2011, § 256 FamFG Rn 13).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2011 - 3 UF 217/11
    11 Da die erhobene Beschwerde unzulässig ist, findet gegen den angefochtenen Beschluss die Rechtspflegererinnerung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG statt (BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 104/06; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.06.2011, 5 UF 139/11; Keidel, FamFG, § 256 Rz. 13).
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