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   OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14   

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https://dejure.org/2015,11822
OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14 (https://dejure.org/2015,11822)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.2015 - 5 UF 270/14 (https://dejure.org/2015,11822)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 2015 - 5 UF 270/14 (https://dejure.org/2015,11822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1684 BGB
    Ausschluss des Umgangsrechts mit dem Vater wegen Kindeswohlgefährdung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Umgangsrechts mit dem Vater wegen Kindeswohlgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anordnung begleiteten Umgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1730
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14
    Das Umgangsrecht ist dabei gemäß Art. 6 Abs. 2 GG ebenso geschützt, wie das Elternrecht des betreuenden Elternteils (BVerfG FamRZ 1971, 421).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2013 - 4 UF 45/13

    Rechte des Umgangspflegers und Durchführung des begleiteten Umgangs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14
    Auch der Kindesvater, dem insoweit eine Mitwirkungsobliegenheit trifft (OLG Frankfurt am Main FamRB 2013, 319), hat einen geeigneten Dritten zur Begleitung der von ihm gewünschten Umgangskontakte nicht benannt, obwohl das Jugendamt ... bereits im ersten Rechtszug zu verstehen gegeben hat, dass es entsprechende Hilfen nicht bewilligen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 12 B 579/14

    Sicherstellung des begleiteten Umgangs eines Vaters mit seinem Kind durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14
    Bei dieser Sachlage ist der Beschwerdeführer hinsichtlich der Bewilligung von Kinder- und Jugendhilfe rechtlicher Maßnahmen zur Begleitung von Umgangskontakten nach § 18 Abs. 3 SGB VIII auf den Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO zu verweisen, soweit man aus § 18 Abs. 3 SGB VIII ein einklagbares subjektives Recht gegen den staatlichen Träger der Jugendhilfe ableitet (vgl. OVG Saarland ZKJ 2014, 488; OVG Nordrhein-Westfalen NJW 2014, 3593).
  • OLG Frankfurt, 14.01.1999 - 3 UF 309/98

    Persönliche Anhörung im Verfahren betreffen das Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14
    Die Frage einer Anordnungskompetenz der Familiengerichte gegenüber dem Jugendamt stellt sich im Rahmen von § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB nicht, da begleiteter Umgang schon nach dem Wortlaut von § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB ausnahmslos die Bereitschaft der Begleitperson an seiner Durchführung voraussetzt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.10.2014, 6 UF 110/14 -juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 617; Palandt/Götz § 1684 BGB Rn. 35).
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14
    Im Hinblick auf die Bedeutung des elterlichen Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist eine Versagung des Umgangs nur dann zulässig, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden kann (BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2007, 105).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14
    Im Hinblick auf die Bedeutung des elterlichen Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist eine Versagung des Umgangs nur dann zulässig, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden kann (BVerfG FamRZ 2006, 1005; 2007, 105).
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2015 - 5 UF 270/14
    Die Frage einer Anordnungskompetenz der Familiengerichte gegenüber dem Jugendamt stellt sich im Rahmen von § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB nicht, da begleiteter Umgang schon nach dem Wortlaut von § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB ausnahmslos die Bereitschaft der Begleitperson an seiner Durchführung voraussetzt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.10.2014, 6 UF 110/14 -juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 617; Palandt/Götz § 1684 BGB Rn. 35).
  • BVerfG, 29.07.2015 - 1 BvR 1468/15

    Die Annahme, dem Familiengericht stehe bei Entscheidungen gemäß § 1684 Abs. 4

    Das Amtsgericht hat in vertretbarer Weise angenommen, dass die Anordnung eines begleiteten Umgangs - als mildere Maßnahme gegenüber einem vollständigen Umgangsausschluss - einen mitwirkungsbereiten Dritten voraussetzt (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 UF 270/14 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2015 - 10 UF 6/15 -, juris, Rn. 28, 34; Palandt/Götz, BGB, 74. Aufl. 2015, § 1684 Rn. 35; Rauscher, in: Staudinger, BGB, 2014, § 1684 Rn. 319) und dass dem Familiengericht weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zukommt (ebenso jüngst OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 UF 270/14 -, juris, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2015 - 10 UF 6/15 -, juris, Rn. 34).
  • OLG Koblenz, 30.09.2016 - 11 UF 418/16

    Dauerhafte Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie: Ausgestaltung

    Findet sich keine ehrenamtlich tätige Person zur Umgangsbegleitung und ist auch der Umgangsberechtigte nicht dazu in der Lage eine solche zu benennen, ist der Umgang mit dem betreffenden Elternteil auszuschließen, wenn unbegleiteter Umgang das Wohl des Kindes gefährden würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2015 - 5 UF 270/14 -, juris, Leitsatz 3 und Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 5 WF 107/20

    Kein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt bei Aussetzung der Umgangsbegleitung

    Für das Jugendamt gilt dies insbesondere schon deshalb, weil dieses im Hinblick auf das Erfordernis der Mitwirkungsbereitschaft in § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB auch nicht zur Begleitung des Umgangs durch das Familiengericht gegen seinen Willen verpflichtet werden kann (BVerfG FamRZ 2015, 1686; OLG Frankfurt ZKJ 2015, 240; ZKJ 2013, 167; Dürbeck ZKJ 2015, 457, 459).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2020 - 4 WF 188/20

    Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis eines 16-Jährigen bei Maßnahmen nach §

    Das Familiengericht kann das Jugendamt nicht anweisen, bestimmte Jugendhilfeleistungen zu gewähren (vgl. LPK-SGB VIII/Berneiser/ Diehl, 7. Aufl. 2018, SGB VIII § 50 Rn. 9, 14 unter Hinweis auf BVerfG ZKJ 2015, 463; OLG Frankfurt FamRZ 2015, 1730) oder dem Jugendamt Maßnahmen untersagen, die dieses innerhalb der gesetzlich zugewiesenen Befugnisse wahrnimmt.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2020 - 8 WF 45/20

    Gegenstand einer Beschleunigungsbeschwerde gemäß § 155c FamFG ist nicht die

    Wenn aus der Sicht des Amtsgerichts ein begleiteter Umgang vorliegend geboten erscheint, ist das Amtsgericht gehalten, zeitnah - unter Mitwirkung der Kindeseltern gemäß § 27 Abs. 1 FamFG - selbst beim Jugendamt und fachlich geeigneten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nachzuforschen, ob bzw. welche Möglichkeiten der Umgangsbegleitung für den konkreten Fall dort vorhanden sind (zu den gebotenen Ermittlungen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2015 - 5 UF 270/14 , FamRZ 2015, 1730, Rn. 9).
  • VG Köln, 23.03.2021 - 26 L 402/21
    OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2006 - 12 B 2077/06 -, juris Rn. 10 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. August 2005 - 1 BvR 776/05 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 12 B 1336/16 -, juris Rn. 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 UF 270/14 -, juris Rn. 6.
  • VG Cottbus, 22.04.2016 - 1 L 169/16

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Diese setzte vielmehr voraus, dass das zu einer Entscheidung berufene Familiengericht die Anordnung eines begleiteten Umganges für geboten erachtet, sich hieran aber mangels entsprechender Anordnungsbefugnis gegenüber dem zur Mitwirkung nicht bereiten Jugendhilfeträger außer Stande sieht (vgl. hierzu auch Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 24. März 2015 - 5 UF 270/14 -, juris Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2015 - 10 UF 6/15 -, juris Rn. 28; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 4. August 2014 - 1 B 283/14 -, juris Rn. 47).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2023 - 6 UF 119/23

    Unzulässige Teilentscheidung bezüglich Umgangsregelung

    Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann der Umgang erst nach erfolgloser Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf der Suche nach einem mitwirkungsbereiten Dritten ausgeschlossen werden, sofern unbegleiteter Umgang das Wohl des Kindes gefährden würde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2015 - 5 UF 270/14 = FamRZ 2015, 1730).
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