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   OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80   

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https://dejure.org/1981,1600
OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80 (https://dejure.org/1981,1600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.02.1981 - 5 UH 12/80 (https://dejure.org/1981,1600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Februar 1981 - 5 UH 12/80 (https://dejure.org/1981,1600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Treu und Glauben bei vorzeitiger Vertragsentlassung; Vertragsbeendigung, vorzeitige; Nachmieter; Treu und Glauben

  • rabüro.de

    Zur Ablehnung eines Nachmieters bei vorzeitigem Auszug des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1963 - VIII ZR 219/61
    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.02.1981 - 5 UH 12/80
    Falls die Kammer bei ihrer Fragestellung davon ausgegangen sein sollte, daß der von der Beklagten genannte Interessent nur bereit gewesen wäre, einen über die restliche Mietdauer von 7 Monaten hinauslaufenden Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen abzuschließen, wäre die Frage des Landgerichts möglicherweise schon deshalb zu verneinen gewesen, weil es dem Vermieter grundsätzlich freistehen muß, nach der Beendigung des Mietverhältnisses einen Nachfolger frei auszuwählen und neue Vertragsbedingungen auszuhandeln (vgl. schon BGH NJW 1963, 1299: kein "Mitspracherecht" des alten Mieters bei der Auswahl eines Nachfolgers).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Die Vorlagefrage ist durch den Rechtsentscheid des OLG Oldenburg vom 19.02.1981 - 5 UH 12/80 - nicht beantwortet.

    Auch die Einbeziehung der berechtigten Interessen des Vermieters und des Mieters in die Abwägung führt jedoch zu dem Ergebnis, daß der Vermieter allein durch das Festhalten am Vertrag nicht gegen Treu und Glauben verstößt (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, Beschluß v. 19.02.1981 - 5 UH 12/80).

  • AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem

    " Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist es erforderlich, dass " das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrags ganz erheblich überragt "(so ausdrücklich OLG Karlsruhe, NJW 1981, S. 1741; ähnlich OLG Hamm, WuM 1995, S. 577; OLG Oldenburg, WuM 1981, S. 125).
  • ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12

    Abmahnung auch bei Eigenkündigung erforderlich

    hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

    ... Der Ausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag daher, die Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter auf einheitlich drei Monate unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses festzulegen".S. hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

    73) S. hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

  • ArbG Berlin, 04.01.2013 - 28 Ca 16836/12 28 Ca 19455/12

    Abmahnung auch bei Eigenkündigung erforderlich

    hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

    ... Der Ausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag daher, die Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter auf einheitlich drei Monate unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses festzulegen".S. hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

    73) S. hierzu statt vieler bereits OLG Oldenburg 19.2.1981 - 5 UH 12/80 - OLGZ 1981, 315 = WuM 1981, 125 [Leitsatz 1.]: "Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, auch wenn der Mieter dem Vermieter einen Ersatzmieter benennt.

  • OLG Hamburg, 17.12.1981 - 4 U 130/81
    Nach seiner Ansicht muß im Vertragsrecht der Grundsatz pacta sunt servanda als grundlegende Verhaltensregel der Kontrahenten gewertet werden, wie dies sowohl das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Rechtsentscheid vom 19. Februar 1981 (WuM 1981, Seite 125 f., 126) als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe im Rechtsentscheid vom 25. März 1981 (NJW 1981, Seite 1741 ff., 1742) hervorgehoben haben (hierzu Gather, GrdE 1981, Seite 930 f.).
  • LG Bremen, 01.02.2001 - 2 S 405/00

    Vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten

    Das ergibt sich daraus, dass ein Mieter nach der Rechtsprechung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus einem Mietverhältnis hat (vgl. OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 25.3. 1981, WuM 1981 S. 173, OLG Oldenburg Rechtsentscheid v. 19.2. 1981 WuM 81 S. 125).
  • OLG Koblenz, 07.01.1986 - 4 W-RE 720/85
    Die Vorlagefragen der Kammer, die neu zu fassen der Senat grundsätzlich berechtigt ist, wenn diese dadurch nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert werden (Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 5. Aufl., 1984 Rdn.G 16: OLG Oldenburg Rechtsentscheid vom 19. Februar 1981 - 5 UH 12/80 -: OLG Schleswig Rechtsentscheid vom 24. März 1981 - 6 -RE - Miet 1/80 - OLG Hamburg Rechtsentscheid vom 25. März 1981 - 4 U 201/80 - OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 20. Juli 1982 - 3 -RE- Miet 2/82 -), präzisieren sich mithin auf folgende Rechtsfrage:.
  • OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88

    Begriff der "laufenden Aufwendungen" des Vermieters gemäß § 5 Abs. 1 S. 3

    Diese Rechtsfrage ist klar abgegrenzt und bedarf zu ihrer Beantwortung keiner Ergänzung (vgl. OLG Oldenburg WuM 1981, 125 ).
  • OLG Koblenz, 07.01.1986 - 4 W RE 720/85

    Mietvertragsverhältnis über Wohnraum; Zahlung von weiteren Nebenkosten über die

    Die Vorlagefragen der Kammer, die neu zu fassen der Senat grundsätzlich berechtigt ist, wenn diese dadurch nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert werden (Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 5. Aufl., 1984 Rdn.G 16: OLG Oldenburg Rechtsentscheid vom 19. Februar 1981 - 5 UH 12/80 -: OLG Schleswig Rechtsentscheid vom 24. März 1981 - 6 -RE - Miet 1/80 - OLG Hamburg Rechtsentscheid vom 25. März 1981 - 4 U 201/80 - OLG Karlsruhe Rechtsentscheid vom 20. Juli 1982 - 3 -RE- Miet 2/82 -), präzisieren sich mithin auf folgende Rechtsfrage:.
  • OLG Oldenburg, 23.11.1983 - 5 UH 1/83
    Daß eine Vorlagefrage, wenn es geboten ist, eingegrenzt, klargestellt oder berichtigt werden kann, entspricht schon der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Rechtsentscheid v. 19.2.1981, 5 UH 12/80; ebenso u.a. KG 8 WReMiet 99/83; BayObLG, Rechtsentscheid vom 30.11.1971 - Allg. ReG 31/71, BayObLGZ 1971, 363, 367).
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