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   FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09   

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https://dejure.org/2009,11597
FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09 (https://dejure.org/2009,11597)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2009 - 5 V 122/09 (https://dejure.org/2009,11597)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2009 - 5 V 122/09 (https://dejure.org/2009,11597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Gewinns für Freiberufler nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ; Anwendung der Neuregelung zu den Investitionsabzugsbeträgen in § 7 g EStG i.V.m. § 52 Abs. 23 EStG i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007 bereits ab Gewinnermittlungszeitraum 2007

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 52 Abs. 23; ; EStG § 7g; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansparabschreibung gem § 7 g EStG für Freiberufler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparabschreibung gem § 7 g EStG für Freiberufler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1826
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hessen, 04.05.2009 - 11 V 582/09

    Anwendung des § 7g EStG i.d.F. vom 14.8.2007 auf Freiberufler im

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09
    Den hiergegen eingelegten Einspruch der Antragsteller, mit dem diese ergänzend auf den Beschluss des Finanzgerichts Kassel vom 4. Mai 2009 (11 V 582/09) hinwiesen, wies das Finanzamt mit Einspruchsentscheidung vom 3. Juli 2009 als unbegründet zurück.

    Sie wiederholen im Wesentlichen ihr Vorbringen aus dem bisherigen Verwaltungsverfahren und zitieren zur Begründung ihres Aussetzungsbegehrens passagenweise aus dem Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 4. Mai 2009, 11 V 582/09 ([...]).

    Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen hat das Hessische Finanzgericht in seinem Beschluss vom 4. Mai 2009 (11 V 582/09, [...]) - auf den sich die Antragsteller stützen - einem Antrag auf AdV stattgegeben hat.

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99

    Auslaufmodell Ansparabschreibung - Ab 2007 auch bei Freiberuflern nur noch kleine

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09
    Damit sei der Ermittlungszeitraum für die Einkünfte immer das Kalenderjahr (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. Mai 2000, IV R 26/99).

    Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit - wie vorliegend - fallen danach nicht unter den Anwendungsbereich des § 4 a EStG (allgemeine Auffassung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. Mai 2000, IV R 26/99, BStBl II 2000, 498; Fink in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, Kommentar, § 4 a EStG Anm. 1, 6; Jahndorf in Kirchhof/Söhn, EStG, § 4 a Rn. A9).

    Für die Ermittlung des Gewinns bleibt es bei dem Grundsatz des § 2 Abs. 7 EStG, d.h., dass abgesehen von der Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres in Fällen des Erwerbs, der Aufgabe oder der Veräußerung des freiberuflichen Betriebes der Gewinn nach dem Kalenderjahr zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 18. Mai 2000, IV R 26/99, a.a.O.; vgl. auch Frotscher, EStG, Kommentar, § 4 a Rz. 23).

  • FG Münster, 26.02.2009 - 13 V 215/09
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Münster in seinem Beschluss vom 26. Februar 2009 (13 V 215/09 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1108 f., gegen den Beschwerde eingelegt wurde, Az. des BFH: VIII B 62/09) an.

    Dementsprechend ist es nur folgerichtig, dass in § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG n.F., in dem die Anwendung des § 7 g EStG n.F. geregelt ist, mit dem Begriff des Wirtschaftsjahres ebenfalls der jeweilige Gewinnermittlungszeitraum gemeint ist (vgl. Finanzgericht Münster , Beschluss vom 26. Februar 2009, 13 V 215/09 E, [...]).

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH/NV 1990, 279, 280; 670 m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2002 - V B 60/02

    USt; Sale-and-lease-back-Geschäft

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09
    Zwar kann es angemessen sein, in Fällen, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist, über die zu klärende Frage im summarischen Beschlussverfahren nicht abschließend zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2002, V B 60/02, BFH/NV 2003, 87).
  • BFH, 13.10.2009 - VIII B 62/09

    Wirtschaftsjahr für Steuerberatungs-KG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09
    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Münster in seinem Beschluss vom 26. Februar 2009 (13 V 215/09 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1108 f., gegen den Beschwerde eingelegt wurde, Az. des BFH: VIII B 62/09) an.
  • BFH, 13.10.2009 - VIII B 62/09

    Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007 - Kein

    Während die Vorinstanz und das Schleswig-Holsteinische FG (Beschluss vom 17. August 2009 5 V 122/09, [...]) derselben Auffassung sind wie die Finanzverwaltung, ist das Hessische FG der Meinung, die Anwendung des § 7g EStG n.F. auf Freiberufler im Veranlagungszeitraum 2007 sei ernstlich zweifelhaft (Beschluss vom 4. Mai 2009 11 V 582/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1366).
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