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   VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20   

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VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20 (https://dejure.org/2020,24364)
VG Bremen, Entscheidung vom 27.08.2020 - 5 V 1672/20 (https://dejure.org/2020,24364)
VG Bremen, Entscheidung vom 27. August 2020 - 5 V 1672/20 (https://dejure.org/2020,24364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    VwGO § 43
    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie; nicht gerechtfertigte Pauschalierung im Hinblick auf die Begrenzung der zulässigen Personenanzahl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen - Anordnungsgrund verneint

  • RA Kotz

    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pauschales Verbot von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 Personen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschales Verbot von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgebot - Eilantrag bleibt mangels Darlegung unzumutbarer Nachteile im konkreten Fall dennoch erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

    In Fällen, in denen inzident die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit einer Rechtsverordnung zu prüfen ist, deren Regelung keines Vollzugsaktes bedarf (sog. self-executing-Norm), wird einerseits vertreten, der Rechtsbehelf sei gegen den Normgeber zu richten, wenn die Rechtsverordnung unmittelbar Rechte und Pflichten der Betroffenen begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Maßnahmen des Verwaltungsvollzuges vorgesehen oder möglich ist (so u.a. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 30 zur Postmindestlohnverordnung).

    geeignet, ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 34).

    Im Rahmen einer Feststellungsklage kann damit streitig sein, ob der Normgeber befugt war, die streitige Regelung in einer Rechtsverordnung zu erlassen und ob der Rechtsschutzsuchende nach wie vor berechtigt ist, abweichend davon zu handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Siebten Corona-Verordnung (Bremen) -

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    Nach dem am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab sind die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde weniger streng, auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20 -, juris Rn. 46 m.w.N.).

    Dem Verordnungsgeber ist im Hinblick auf das gewählte Mittel, solange eine epidemische Lage wie vorliegend durch erhebliche Ungewissheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägt ist, ein entsprechender Einschätzungsspielraum einzuräumen, soweit sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen; der Einschätzungsspielraum umfasst notwendigerweise auch Pauschalierungen, Verallgemeinerungen und Generalisierungen (OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20 -, juris Rn. 38 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 30.07.2020 - 1 B 221/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Zwölften Coronaverordnung - Coronaverordnung;

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    1 Satz 1 IfSG, siehe dazu OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 21 ff.) und auch das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale aus § 28 Abs. 1 IfSG weiterhin zu konstatieren ist (siehe dazu zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 22, 23), ist die pauschalierte Begrenzung gleichzeitig anwesender Personen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei gleichzeitig zugelassener Öffnung der Verkaufsstellen des Einzelhandels ohne derartige Einschränkungen nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar.

    Auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten kann berücksichtigt werden (NdsOVG, Beschl. v. 17.07.2020 - 13 MN 261/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 3.18

    Streit um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verschreibungspflicht für ein

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    Anders liegt es dagegen, wenn die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten, in der Wirklichkeit gegebenen Sachverhalt streitig ist, so dass die Rechtmäßigkeit der Norm lediglich als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird; die Prüfung der Gültigkeit der Norm erfolgt danach in inzidenter Weise (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 12.09.2019 - 3 C 3/18 -, juris Rn. 20 ff.; BVerwG, Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13/99 -, 8.

    Weder das Ordnungsamt Bremen noch andere Behörden im Land Bremen sind befugt, Veranstalter im Anwendungsbereich der Norm von der Einhaltung der Begrenzungen zu befreien (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.2019 - 3 C 3/18 -, juris Rn. 15 f. zur Klage gegen die Normgeberin der Arzneimittelverschreibungsverordnung).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; BVerfG, Beschl. v. 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65; BVerfG, Beschl. v. 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2020 - 13 MN 261/20

    Abstandsgebot; Abstandsregelung; allgemeiner Gleichheitssatz; allgemeiner

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    Auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten kann berücksichtigt werden (NdsOVG, Beschl. v. 17.07.2020 - 13 MN 261/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 35).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; BVerfG, Beschl. v. 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65; BVerfG, Beschl. v. 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    Wenngleich Art. 12 Abs. 1 GG ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit enthält und neben der Berufsausübung zugleich die Berufs- und Arbeitsplatzwahl garantiert (siehe dazu BVerfG, Urt. v. 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 -, juris Rn. 60), hat der Verordnungsgeber den Begriff der "Berufsausübung" und nicht den 13.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    (1) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn.40; BVerfG, Beschl. v. 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20
    1 Satz 1 IfSG, siehe dazu OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 21 ff.) und auch das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale aus § 28 Abs. 1 IfSG weiterhin zu konstatieren ist (siehe dazu zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 22, 23), ist die pauschalierte Begrenzung gleichzeitig anwesender Personen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei gleichzeitig zugelassener Öffnung der Verkaufsstellen des Einzelhandels ohne derartige Einschränkungen nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar.
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

  • VerfGH Bayern, 03.07.2020 - 34-VII-20

    Popularklageverfahren gegen Infektionsschutzregelungen (Corona)

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

  • VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20

    Infektionsschutz - Beschränkung der Verkaufsfläche eines dezentral gelegenen

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • EuGH, 07.12.2006 - C-13/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • VGH Bayern, 26.03.2001 - 9 B 96.1129
  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 74.66

    Berücksichtigung einer Klageänderung im Revisionsverfahren zur Feststellung des

  • VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20

    Durch Coronaverordnung untersagter Betrieb eines Kosmetikstudios - Corona;

    Sie ist auch dann statthaft, wenn dies nicht in Abrede gestellt wird, wegen Zweifeln an der Vereinbarkeit der untergesetzlichen Norm mit höherrangigem Recht aber von dem Nichtbestehen eines durch die Regelung der Rechtsverordnung begründeten Rechtsverhältnisses ausgegangen wird (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 27.08.2020 - 5 V 1672/20 -, juris Rn. 26).

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass es dem Rechtsschutzsuchenden dem Grunde nach freisteht, selbst zu entscheiden, wem gegenüber er das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt wissen möchte (VG Bremen, Beschl. v. 27.08.2020 - 5 V 1672/20 -, juris Rn. 32).

  • VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21

    Eilrechtsschutz bei einer sogenannten "self-executing-Norm"; richtiger

    Zwar ergibt sich das feststellungsfähige Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten nach Auffassung der Kammer noch nicht daraus, dass die Antragstellerin beabsichtigt, ihre Filiale in Kaiserslautern wieder zu öffnen und die Antragsgegnerin nach § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes - IfSGDV - im Falle eines Verstoßes der Antragstellerin gegen das Öffnungsverbot für ein Einschreiten örtlich und sachlich zuständig wäre (anders VG Braunschweig, Beschluss vom 03. September 2020 - 4 B 294/20 - VG Bremen, Beschluss vom 27. August 2020 - 5 V 1672/20 -, juris Rn. 32 f.).

    Dem Rechtsschutzsuchenden steht es prinzipiell nicht frei, selbst zu entscheiden, wem gegenüber er das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt wissen möchte (so aber VG Bremen, Beschluss vom 27. August 2020 - 5 V 1672/20 -, juris und Beschluss vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 -, juris).

  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

    Das mit dieser nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung bewirkte Ergebnis in Gestalt der Unzulässigkeit der Öffnung der Außenbereiche von Freilichtmuseen erwiese sich - ohne die von der Kammer vorgenommene verfassungskonforme Auslegung - in seiner Pauschalität als zu undifferenziert (vgl. zu Differenzierungsgeboten in diesem Zusammenhang Poscher, in: Huster/Kingreen, Handbuch Infektionsschutzrecht, Kap. 4, Rn. 118 - 120; OVG Saarland, Beschluss vom 06.08.2020 - 2 B 258/20 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 27.08.2020 - 5 V 1672/20 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 22.07.2020 - 14 L 163/20 -, juris); die dem Gesetzgeber insoweit zustehende Einschätzungsprärogative und seine unbestrittene Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis, als deren Folge unter Umständen auch Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders ausgestalteten Einzelfällen hinzunehmen sein können, würden dies nicht mehr tragen.
  • VG Münster, 10.03.2022 - 5 L 145/22

    Anspruch auf Ausstellung (neuer) Genesenennachweise? - Corona-Virus

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 -, juris, Rn. 30; VG Bremen, Beschluss vom 27. August 2020 - 5 V 1672/20 -, juris, Rn. 31 f.; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 43 VwGO, Rn. 15.
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