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   FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10   

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https://dejure.org/2010,23113
FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10 (https://dejure.org/2010,23113)
FG München, Entscheidung vom 25.03.2010 - 5 V 312/10 (https://dejure.org/2010,23113)
FG München, Entscheidung vom 25. März 2010 - 5 V 312/10 (https://dejure.org/2010,23113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einkommensteuerrechtliche Zuordnung von ins Ausland geflossenen Honoraren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Zurechnung und Behandlung von ins Ausland an einen zeitweise in Deutschland tätigen IT-Fachmann geflossenen Honoraren; Festsetzungsverjährungsfrist bei begangener Steuerhinterziehung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Zuordnung von ins Ausland geflossenen Honoraren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuerliche Zuordnung von ins Ausland geflossenen Honoraren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG München, 18.12.2009 - 1 V 3661/09

    Beweiswert schriftlicher Aussagen im AdV-Verfahren

    Auszug aus FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10
    Als Initiatoren eines - wie der ASt vorträgt - branchentypischen Modells (das muss dann folgerichtig heißen: Hinterziehungsmodells) ist eine schriftliche Aussage solcher Personen nicht verwertbar (vgl. Beschluss des Finanzgerichts München vom 18. Dezember 2009 1 V 3661/09).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 FGO an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof - BFH- Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 994, vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof - BFH- Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 994, vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof - BFH- Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 994, vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 26.07.2001 - X B 6/01

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Rechtsmittelbegründung - Divergenz

    Auszug aus FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10
    Für die nach § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 5 FGO von Amts wegen zu treffende Feststellung der Steuerhinterziehung ist kein höherer Grad von Gewissheit notwendig als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die das Finanzamt die Feststellungslast trägt (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2001 X B 6/01, BFH/NV 2002, 37, m.w.N.).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG München, 25.03.2010 - 5 V 312/10
    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist bereits dann begründet, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gegen den Verwaltungsakt eingelegte Rechtsbehelf Erfolg haben wird (Bundesfinanzhof - BFH- Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 141/89, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 756; BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 994, vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999 VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
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Rechtsprechung
   VG Bremen, 01.04.2010 - 5 V 312/10   

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VG Bremen, 01.04.2010 - 5 V 312/10 (https://dejure.org/2010,57894)
VG Bremen, Entscheidung vom 01.04.2010 - 5 V 312/10 (https://dejure.org/2010,57894)
VG Bremen, Entscheidung vom 01. April 2010 - 5 V 312/10 (https://dejure.org/2010,57894)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlust der Fahrerlaubnis: Alkoholauffälligkeit ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr reicht aus

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Bremen, 08.06.2011 - 5 V 456/11

    Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs

    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 11.05.2011 - 5 V 130/11; VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023).

    Selbst Ungenauigkeiten bei der Messung der Atemalkoholkonzentration unterstellt, bewegen sich diese Werte innerhalb einer Größenordnung, die nach obigen Ausführungen Ausgangspunkt der Vermutung sein kann, der Betroffene sei dem Missbrauch von Alkohol verfallen (vgl. dazu auch VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10).

    Wer in derartiger Weise unter Alkoholeinfluss die Kontrolle über das eigene Verhalten verliert bzw. unter Alkoholeinfluss zu sozial expansivem Verhalten neigt, bei dem besteht ggf. die Gefahr, dass er in diesem Zustand auch ein Kraftfahrzeug im Verkehr führt (VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10 m.w.N.).

  • VG Bremen, 12.05.2011 - 5 V 130/11

    Zur Anordnung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Es bestünden in der Fallgestaltung auch deutliche Unterschiede zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 01.04.2010 (5 V 312/10) zugrunde gelegen habe.

    Nur wenn die Gesamtumstände es nahe legen, dass der alkoholauffällige Fahrerlaubnisinhaber schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen wird, bestehen hinreichende Anhaltspunkte für ein fehlendes Trennvermögen (vgl. VG Bremen, B. v. 01.04.2010 - 5 V 312/10; vgl. außerdem OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07; Bayerischer VGH, B. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023; juris).

  • VG München, 16.02.2011 - M 1 S 11.317

    Privater Alkoholmissbrauch; Anhaltspunkte für einmalige Trunkenheitsfahrt mit 0,9

    Ein gesicherter genereller Erfahrungssatz dahingehend, dass Fahrerlaubnisinhaber, bei denen unter Alkoholeinfluss ein gewisses Aggressionspotential zutage tritt, generell nicht zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in Bezug auf den Straßenverkehr in der Lage sind, besteht nicht (a.A. wohl VGH Baden-Württemberg vom 24.6.2002, a.a.O.; VG Bremen vom 1.4.2010 Az. 5 V 312/10).
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