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   FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12   

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https://dejure.org/2012,21823
FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12 (https://dejure.org/2012,21823)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2012 - 5 V 32/12 (https://dejure.org/2012,21823)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 5 V 32/12 (https://dejure.org/2012,21823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • Justiz Hamburg

    Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 6
    Finanzgerichtsordnung : Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Schleswig-Holstein, 10.01.2011 - 5 V 206/10

    Festsetzung des Streitwerts beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Mit Beschluss des Senats vom 18.01.2011 (5 V 206/10) setzte der Senat die Vollziehung des Bescheides vom 03.09.2008 über Umsatzsteuer für 2002 bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung teilweise in Höhe von 4.601,70 EUR aus, da der Ag nach Ansicht des Senats zu Unrecht für eine Rate einen Umsatzsteuersatz von 16 % statt des ermäßigten Satzes von 7 % angesetzt hatte.

    Für Einzelheiten wird auf den Beschluss vom 18.01.2011 5 V 206/10 verwiesen.

    Sodann hat sie den Ast auf § 69 Abs. 6 FGO hingewiesen und um Vortrag dazu gebeten, welche gegenüber der seinerzeitigen Sachlage zur Zeit der Entscheidung im Verfahren 5 V 206/10 neuen bzw. veränderten Umstände vorliegen, die ohne Verschulden in dem seinerzeitigen Verfahren nicht hätten geltend gemacht werden können.

    Zum Beleg für die Verwendung der Beträge als Verrechnungsgeld legt der Ast als Anlage K2 eine schriftliche Erklärung der in dem seinerzeitigen Verfahren 5 V 206/10 schon als Zeugen benannten Herren C und D vom ... 2011 vor (Anlage zum Schriftsatz vom ... 2012 und RbA AdV Bl. 29), auf deren Inhalt im Einzelnen verwiesen wird.

  • BFH, 13.10.1999 - I S 4/99

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (BFH Beschluss vom 13.10.1999, I S 4/99, BStBl II 2000, 86; Beschluss vom 24.08.2004, VIII S 1/04, n. v., juris).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII S 1/04

    Statthaftigkeit eines erneuten Antrags aus AdV

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (BFH Beschluss vom 13.10.1999, I S 4/99, BStBl II 2000, 86; Beschluss vom 24.08.2004, VIII S 1/04, n. v., juris).
  • BFH, 15.06.2005 - IV S 3/05

    Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Ebenso wie eine Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung seitens der Behörde nicht in jedem Verfahrensabschnitt erneut erforderlich ist (BFH Beschluss vom 15.06.2005 IV S 3/05, BFH/NV 2005, 2014), soll auch nicht das Finanzgericht in jedem neuen Verfahrensabschnitt erneut mit denselben Aussetzungsanträgen konfrontiert werden.
  • FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02

    Aufhebung oder Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Aussetzung der Vollziehung vom 01.03.2012 keine solchen Erwägungen ins Feld, die den Sachverhalt in einem "neuen Licht" erscheinen lassen (vgl. a. zu § 69 Abs. 6 FGO im Falle des Erlasses zwischenzeitlicher Änderungsbescheide bzw. einer teilweise stattgebenden Einspruchsentscheidung FG München Beschluss vom 01.08.2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198; FG Berlin Beschluss vom 29.07.2003 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563; FG Hamburg Beschluss vom 16.01.2007 2 V 250/06, juris).
  • FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Aussetzung der Vollziehung vom 01.03.2012 keine solchen Erwägungen ins Feld, die den Sachverhalt in einem "neuen Licht" erscheinen lassen (vgl. a. zu § 69 Abs. 6 FGO im Falle des Erlasses zwischenzeitlicher Änderungsbescheide bzw. einer teilweise stattgebenden Einspruchsentscheidung FG München Beschluss vom 01.08.2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198; FG Berlin Beschluss vom 29.07.2003 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563; FG Hamburg Beschluss vom 16.01.2007 2 V 250/06, juris).
  • FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00

    Wiederholender Aussetzungsantrag gegen Änderungsbescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Aussetzung der Vollziehung vom 01.03.2012 keine solchen Erwägungen ins Feld, die den Sachverhalt in einem "neuen Licht" erscheinen lassen (vgl. a. zu § 69 Abs. 6 FGO im Falle des Erlasses zwischenzeitlicher Änderungsbescheide bzw. einer teilweise stattgebenden Einspruchsentscheidung FG München Beschluss vom 01.08.2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198; FG Berlin Beschluss vom 29.07.2003 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563; FG Hamburg Beschluss vom 16.01.2007 2 V 250/06, juris).
  • FG Saarland, 05.07.2005 - 1 V 133/05

    Glaubhaftmachung neuer Tatsachen beim Änderungsantrag nach § 69 Abs. 6 FGO

    Auszug aus FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12
    Daher kann unentschieden bleiben, ob die Berücksichtigung im Rahmen des § 69 Abs. 6 FGO schon deshalb unterbleiben muss, weil es insoweit - mangels des Charakters der Erklärung als Versicherung an Eides statt i. S. v. § 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung i. V. m. § 155 FGO - an einer Glaubhaftmachung fehlt (s. dazu FG Saarland Beschluss vom 05.07.2005 1 V 133/05, n. v. juris; Seer in: Tipke/Kruse § 69 FGO Lfg. Mai 2010 Tz. 166).
  • FG München, 17.09.2015 - 7 V 2071/15

    Die Voraussetzungen für einen neuen AdV-Antrag nach § 69 Abs. 6 FGO liegen nicht

    Ebenso wie eine Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung seitens der Behörde nicht in jedem Verfahrensabschnitt erneut erforderlich ist (BFH Beschluss vom 15.06.2005 IV S 3/05, BFH/NV 2005, 2014), soll auch nicht das Finanzgericht in jedem neuen Verfahrensabschnitt erneut mit denselben Aussetzungsanträgen konfrontiert werden (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 12.06.2012, 5 V 32/12 - juris - ).
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