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   FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12   

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https://dejure.org/2012,44279
FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12 (https://dejure.org/2012,44279)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.11.2012 - 5 V 3277/12 (https://dejure.org/2012,44279)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 2012 - 5 V 3277/12 (https://dejure.org/2012,44279)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzungsverfahren in sog. "Goldfällen": Anwendbarkeit von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf Edelmetallhandel - Steuerstundungsmodell und Progressionsvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Negativer Progressionsvorbehalt für nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfreie Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung Berücksichtigung von Verlusten aus dem An- und Verkauf von Edelmetallen im Rahmen des Progeressionsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung - Berücksichtigung von Verlusten aus dem An- und Verkauf von Edelmetallen im Rahmen des Progeressionsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung in "Goldfällen"

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.12.2010 - I R 49/09

    Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht; Zinseinkünfte einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12
    Hierfür reiche eine gewerbliche Prägung nicht aus, weil die Umqualifizierung von Einkünften einer gewerblich geprägten Personengesellschaft nicht auf das Abkommensrecht durchschlage (BFH-Urt. v. 9. Dezember 2010 I R 49/09, BStBl II 2011, 482 und Dornheim, DStR 2012, 1589).

    Über die von der Antragstellerin im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts geltend gemachten Verluste aus ihrer Beteiligung an der X ist - wovon Antragstellerin und Antragsgegner zu Recht übereinstimmend ausgehen - im vorliegenden, die Antragstellerin selbst betreffenden Feststellungsverfahren und nicht in einem eigenständigen, die X als Untergesellschaft betreffenden Feststellungsverfahren zu entscheiden, weil an den Einkünften der X bei summarischer Prüfung keine weiteren im Inland steuerpflichtigen Personen beteiligt sind (BFH-Urt. v. 9. Dezember 2010 I R 49/10, BStBl II 2011, 482).

    Die vom Antragsgegner angeführte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 9. Dezember 2010 (I R 49/09 a.a.O.) betrifft einen anderen Sachverhalt, weil dort eine englische YX selbst lediglich Einkünfte erzielte, die der Bundesfinanzhof bei abkommensautonomer Auslegung als nicht gewerblich angesehen hat.

  • FG Hessen, 29.10.2010 - 11 V 252/10

    Gewinnermittlungsart - Wahlrecht der inländischen Gesellschafter auch bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12
    Vor diesem Hintergrund spricht Einiges dafür, dass die Antragstellerin, von deren Verpflichtung zur Buchführung auch der Antragsgegner im vorliegenden Verfahren nicht ausgeht (vgl. hierzu auch den Beschluss d. Hess. FG v. 29. Oktober 2010 11 V 252/10, IStR 2011, 116), ihre Einkünfte für die Zwecke der deutschen Besteuerung im Rahmen des Progressionsvorbehalts durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln konnte, soweit dem nicht die Vorschriften zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen oder die Vorschrift des § 15b EStG entgegenstehen.

    In der Rechtsprechung des BFH ist bislang allerdings - soweit ersichtlich - nicht geklärt, ob § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auch den Handel mit Edelmetallen umfasst (der Beschluss des Hess. FG vom 29. Oktober 2010 (a.a.O.) geht allerdings im Ergebnis - ohne dies näher zu vertiefen - davon aus, dass § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG nicht eingreift).

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2704/12

    Treppen in Mehrfamilienhäusern dürfen nach Einbau eines Treppenlifts nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12
    Die Antragstellerin hat am 9. August 2012 beim Antragsgegner die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung in Form der vorläufigen Anerkennung der erklärten negativen ausländischen Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts beantragt und zugleich beim Finanzgericht Sprungklage erhoben, der der Antragsgegner am 3. September 2012 zugestimmt hat (Az. 5 K 2704/12).

    Dem Senat liegen die Feststellungsakten, die Allgemeinen Akten und die Betriebsprüfungsakte des Antragsgegners (je 1 Heft) sowie die Finanzgerichtsakte 5 K 2704/12 vor.

  • BFH, 06.08.1986 - II B 67/86

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründetheit - Vollziehung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12
    Denn die im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden schwierigen Rechtsfragen haben im Aussetzungsverfahren schon deshalb keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie im Hauptsacheverfahren und nicht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zu klären sind (BFH Beschl. v. 6. August 1986 II B 67/86, BStBl II 1986, 859), zumal auch in tatsächlicher Hinsicht eine Reihe von Fragen (z.B. der genaue Umfang des physischen Handels der X mit Edelmetallen) der Aufklärung im Hauptsacheverfahren bedarf.
  • BFH, 12.01.1995 - VIII B 43/94

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Beteiligung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des Bescheides anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Januar 1995 VIII B 43/94, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1995, 759).
  • BFH, 12.01.2011 - I R 49/10

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.11.2012 - 5 V 3277/12
    Über die von der Antragstellerin im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts geltend gemachten Verluste aus ihrer Beteiligung an der X ist - wovon Antragstellerin und Antragsgegner zu Recht übereinstimmend ausgehen - im vorliegenden, die Antragstellerin selbst betreffenden Feststellungsverfahren und nicht in einem eigenständigen, die X als Untergesellschaft betreffenden Feststellungsverfahren zu entscheiden, weil an den Einkünften der X bei summarischer Prüfung keine weiteren im Inland steuerpflichtigen Personen beteiligt sind (BFH-Urt. v. 9. Dezember 2010 I R 49/10, BStBl II 2011, 482).
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