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   FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10 A(H(U))   

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FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10 A(H(U)) (https://dejure.org/2011,80730)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2011 - 5 V 3555/10 A(H(U)) (https://dejure.org/2011,80730)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 5 V 3555/10 A(H(U)) (https://dejure.org/2011,80730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Umsatzsteuerkarussell - "Briefkastenfirma" bzw. "Strohfirma" als Rechnungsaussteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Daraus folge, dass den beteiligten Firmen der Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen nicht zustehe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19.04.2007 V R 48/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 315).

    Dabei trifft den Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehrt und damit einen Anspruch auf Minderung seiner Umsatzsteuerzahlast geltend macht, für das Vorliegen der den Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen die Darlegungs- und Feststellungslast (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BFH, Beschluss vom 06.12.2007 V R 61/05, BStBl II 2008, 695; Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O.).

    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Scheinsitzes liegen z. B. dann vor, wenn am Ort des eingetragenen Firmensitzes keinerlei Geschäftsleitungs- und Arbeitgeberfunktion, Behördenkontakte und Zahlungsverkehr stattfinden (BFH, Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, a. a. O.; Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BStBl II 2004, 622; Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O.).

    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf folgende Entscheidungen des BFH, in denen er einen Scheinsitz angenommen hat: Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O., dort unter C. 1.; Urteil vom 06.12.2007 V R 61/05, a. a. O; Beschluss vom 26.03.2009 V S 8/07 (PKH), BFH-NV 2009, 1467; Beschluss vom 05.11.2009 V B 5/09, BFH-NV 2010, 478.

    Das gilt grundsätzlich auch für das Wissen oder Wissen-Können vom Tatplan eines Vor- oder Nachlieferanten." (Urteil des BFH vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O.).

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Nach den Umständen des Einzelfalls kann zwar auch ein "Briefkastensitz" mit postalischer Erreichbarkeit der Gesellschaft ausreichen; es bedarf deshalb besonderer, detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines "Scheinsitzes" zu rechtfertigen (BFH, Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl II 1996, 620; Beschluss vom 04.02.2003 V B 81/02, BFH-NV 2003, 670).

    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Scheinsitzes liegen z. B. dann vor, wenn am Ort des eingetragenen Firmensitzes keinerlei Geschäftsleitungs- und Arbeitgeberfunktion, Behördenkontakte und Zahlungsverkehr stattfinden (BFH, Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, a. a. O.; Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01, BStBl II 2004, 622; Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O.).

    Denn es besteht eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der in einer Rechnung angegebenen Geschäftsdaten (Anschrift, Firma, Rechtsform usw.) zu vergewissern (BFH, Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, a. a. O.).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Dabei trifft den Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehrt und damit einen Anspruch auf Minderung seiner Umsatzsteuerzahlast geltend macht, für das Vorliegen der den Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen die Darlegungs- und Feststellungslast (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BFH, Beschluss vom 06.12.2007 V R 61/05, BStBl II 2008, 695; Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O.).

    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf folgende Entscheidungen des BFH, in denen er einen Scheinsitz angenommen hat: Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O., dort unter C. 1.; Urteil vom 06.12.2007 V R 61/05, a. a. O; Beschluss vom 26.03.2009 V S 8/07 (PKH), BFH-NV 2009, 1467; Beschluss vom 05.11.2009 V B 5/09, BFH-NV 2010, 478.

    Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn es sich um einen weit entfernten Geschäftssitz des leistenden Unternehmers handelt (BFH, Beschluss vom 01.08.2008 V B 25/08, nicht veröffentlicht, JURIS Dokumentation, vgl. auch Urteil vom 06.12.2007 V R 61/05, a. a. O.; Beschluss vom 26.03.2009 V S 8/07 (PKH), a. a. O.).

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Der Vorsteuerabzug ist zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (Urteil des BFH vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

    Allein die Mehrfachdurchläufe der Zertifikate können dem Antragsteller nicht verborgen geblieben sein und hätten einen ordentlichen Kaufmann misstrauisch gemacht (vgl. insoweit BFH, Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07, a. a. O.).

  • BFH, 26.03.2009 - V S 8/07

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf folgende Entscheidungen des BFH, in denen er einen Scheinsitz angenommen hat: Urteil vom 19.04.2007 V R 48/04, a. a. O., dort unter C. 1.; Urteil vom 06.12.2007 V R 61/05, a. a. O; Beschluss vom 26.03.2009 V S 8/07 (PKH), BFH-NV 2009, 1467; Beschluss vom 05.11.2009 V B 5/09, BFH-NV 2010, 478.

    Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn es sich um einen weit entfernten Geschäftssitz des leistenden Unternehmers handelt (BFH, Beschluss vom 01.08.2008 V B 25/08, nicht veröffentlicht, JURIS Dokumentation, vgl. auch Urteil vom 06.12.2007 V R 61/05, a. a. O.; Beschluss vom 26.03.2009 V S 8/07 (PKH), a. a. O.).

  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Eine fiktive Ansiedlung in der Form, wie sie für eine "Briefkastenfirma" oder für eine "Strohfirma" charakteristisch ist, ist nicht als Sitz einer wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. von Art. 1 Nr. 1 der 13. Richtlinie 86/560/EWG anzusehen (Anschluss an EuGH-Urteil vom 28.06.2007 C-73/06).

    Unabhängig davon, dass danach besondere und detaillierte Feststellungen die Annahme eines Scheinsitzes rechtfertigen, folgt der Senat auch den Grundsätzen der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes - EuGH -, wonach eine fiktive Ansiedlung in der Form, wie sie für eine "Briefkastenfirma" oder für eine "Strohfirma" charakteristisch ist, nicht als Sitz einer wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. von Art. 1 Nr. 1 der 13. Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige (Richtlinie 86/560/EWG) anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 28.06.2007 C - 73/06, Planzer Luxembourg SARL, Umsatzsteuerrundschau - UR - 2007, 654 Rdnr. 62).

  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Sind Zweifel - wie hier - fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH, Beschluss vom 31.08.1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174).
  • BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93

    Haftung des alleinigen Kommanditisten einer inzwischen im Handelsregister

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Dies gilt insbesondere auch für die weitere zur Begründung herangezogene Haftungsnorm des § 69 AO (BFH, Urteil vom 08.11.1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657 m. w. N.).
  • BFH, 08.08.2001 - I B 40/01

    Eingetragener Verein - Freistellungsbescheid - Gemeinnützige Zwecke verfolgende

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 25.07.1994, I B 241/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 334; vom 08.08.2001, I B 40/01, BFH/NV, 2001, 1536).
  • BFH, 04.02.2003 - V B 81/02

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10
    Nach den Umständen des Einzelfalls kann zwar auch ein "Briefkastensitz" mit postalischer Erreichbarkeit der Gesellschaft ausreichen; es bedarf deshalb besonderer, detaillierter Feststellungen, um die Annahme eines "Scheinsitzes" zu rechtfertigen (BFH, Urteil vom 27.06.1996 V R 51/93, BStBl II 1996, 620; Beschluss vom 04.02.2003 V B 81/02, BFH-NV 2003, 670).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

  • BFH, 25.07.1994 - I B 241/93

    Minderung des vom Organträger zu versteuernden Gewerbeertrags durch

  • BFH, 05.11.2009 - V B 5/09

    Rechnungsangaben

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

  • BFH, 01.08.2008 - V B 25/08

    Vorsteuerabzug: Pflicht des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der

  • BFH, 16.07.2003 - IX B 60/03

    Sonderabschreibungen auf Anzahlungen

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2014 - 7 V 7295/14

    Zweifel an der Versagung des Vorsteuerabzugs für den Buffer II

    Auch aus der finanzgerichtlichen Judikatur sind insoweit allein das o.g. Senatsurteil vom 24.11.2010 7 K 2356/06 (EFG 2011, 918) und der Beschluss des FG Düsseldorf vom 10.06.2011 5 V 3555/10 A(H(U)), juris ersichtlich.

    Denn im Fall des BFH (Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07 BFH/NV 2010, 2132; ebenso: FG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2011 5 V 3555/10 A (H(U)), juris) hatte die Steuerpflichtige Kenntnis von Mehrfachdurchläufen von Ware.

  • FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen

    Bei der Einbindung in einen Mehrwertsteuerbetrug ist von der Rechtsprechung die Bösgläubigkeit eines Steuerpflichtigen dann angenommen worden, wenn er Kenntnis von Mehrfachdurchläufen von Ware hatte (vgl. BFH-Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07 BFH/NV 2010, 2132; ebenso: FG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2011 5 V 3555/10 A(H(U)), juris).
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