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   OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3728
OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 1/06 (https://dejure.org/2006,3728)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.01.2006 - 5 W 1/06 (https://dejure.org/2006,3728)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 5 W 1/06 (https://dejure.org/2006,3728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verwendung bekannter Marken auf Abi-T-Shirts in humorvoll-ironischer Weise; Voraussetzungen für das Entfallen einer Unlauterkeit der Aufmerksamkeitsausbeutung; Zunutzemachen des Wiedererkennungswerts einer Traditionsmarke

  • info-it-recht.de

    Boris Becker- AOL-Werbung auf Abishirt von Art. 5 GG gedeckt

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; GG Art. 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 14 § 15; GG Art. 5 Abs. 3, Art. 14
    Kennzeichenverletzung bei Benutzung des "AOL-Symbols" und der Bildmarke "Trabi" auf Abitur-T-Shirts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Satirische AOL-T-Shirts keine Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Satirische AOL-T-Shirts keine Markenverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 24.3.2006)

    Marken schützen nicht vor Ironie // Markenschutz kann durch Kunstfreiheit ausgehebelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 231
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 09.08.2010 - 5 W 84/10

    Gemeinschaftswortmarke: Unterlassung des Vertriebs von Eierbechern unter der

    In Anlehnung an den Fall "Lila Postkarte" hat der Senat in seiner Entscheidung "Bildmarke AOL" ( GRUR-RR 2006, 231 ) die Verwendung einer bekannten Bildmarke auf einem sog. Abi-T-Shirt als durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt angesehen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu

    Der angegriffene Aufdruck stelle eine eigenständige kreative Leistung dar, bei der zwar auch auf einen bekannten Werbeslogan der Klägerin zurückgegriffen werde, bei der das streitgegenständliche Kennzeichen jedoch nur eine untergeordnete Rolle spiele (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 231 - Bildmarke AOL).
  • LG Hamburg, 10.02.2009 - 312 O 394/08

    Die Klägerin stellt u.a. Sportkleidung und sog. Sport-Lifestyle-Produkte her....

    Dies hätte bei der wegen der Kollision zwischen Kunst- und Eigentumsfreiheit herbeizuführenden praktischen Konkordanz für einen Vorrang der Kunstfreiheit sprechen können (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 1/06 - Bildmarke AOL ; Beschluss vom 05.01.2006, Az. 5 W 2/06 - Trabi 03 ).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2016 - 2a O 26/15
    Danach darf die Marke zwar nicht nur als bloße Dekoration erscheinen, ihre Verwendung als Hinweis auf die Herkunft des angegriffenen Produkts ist demgegenüber nicht vorausgesetzt (EuGH GRUR 2004, 58, Rn. 29 ff. - Adidas/Fitnessworld; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 231, 232 - Bildmarke AOL; OLG Hamburg MarkenR 2009, 114, 117 - All-in-one).
  • LG Hamburg, 30.05.2014 - 312 O 219/12

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bzw. Markenverletzung:

    Es genügt bereits, wenn die beteiligten Verkehrskreise das Kollisionszeichen wegen der hochgradigen Ähnlichkeit mit der bekannten Marke gedanklich miteinander verknüpfen (vgl. EuGH, GRUR 2004, 58, Rdn. 39 - Adidas/Fitnessworld; BGH, GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte; OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 231, 232).
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