Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 W 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1688
OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,1688)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,1688)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,1688)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    § 357 Abs. 2 BGB; §§ 4 Nr. 11, 8, 3 UWG

  • openjur.de

    § 357 Abs. 2 BGB; §§ 3, 8, 4 Nr. 11 UWG
    Zur Unzulässigkeit einer vom dispositiven Gesetzeswortlaut abweichenden Kostentragungspflicht i.S.v. § 357 Abs. 2 BGB

  • Justiz Hamburg

    Belehrung in AGB

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 357 Abs 2 S 2 BGB
    Wettbewerbsverstoß bei Internetversandhandel via eBay: Inhaltsanforderung an die Information über die Kosten der Warenrücksendung im Falle des Widerrufs - Belehrung in AGB

  • webshoprecht.de

    Notwendigkeit einer gesonderten Vereinbarung der 40-Euro-Klausel für die Rücksendekosten

  • aufrecht.de

    Kostentragung für Rücksendung nur bei entsprechender Vereinbarung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hinweis zur Widerrufsmöglichkeit und Vereinbarung zur Kostentragungspflicht für Rücksendekosten trennen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Belehrung in AGB"; Formularmäßige Vereinbarung der Abwälzung die Rücksendekosten auf den Verbraucher

  • info-it-recht.de

    Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung) nur mit vertraglicher Auferlegung dieser Kostentragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Belehrung in AGB"; Formularmäßige Vereinbarung der Abwälzung die Rücksendekosten auf den Verbraucher

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 133; 157; 305 c; 307 Abs. 1 S. 2; 357 Abs. 2 S. 2 BGB
    40-EUR-Klausel in Widerrufsbelehrung nur bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rücksendekosten bei Online-Verträgen müssen ausdrücklich vereinbart werden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    40-Euro-Regelung muss doch vertraglich vereinbart werden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Handel: Rechtsprechung befürwortet zunehmend die doppelte Verwendung der 40-Euro-Regelung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtssicherheit für Amazon-Händler?

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorläufiges Ende im Streit um die 40,- Klausel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rücksendekosten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahngefahr "40-EURO-Klausel" // Rechtsunsicherheit durch unheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

Besprechungen u.ä. (4)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Bei Fernabsatzverträgen Klausel über Rücksendekosten nur bei expliziter Regelung wirksam

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vier Oberlandesgerichte verlangen doppelte 40-Euro-Klausel

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "40 - Belehrung" setzt vertragliche Vereinbarung voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 26.03.2009 - 16 O 46/09

    Die Information entsprechend der 40-Euroklausel in der Widerrufsbelehrung ist

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 W 10/10
    Diese zutreffende Auffassung (vgl. z. B. LG Dortmund, 16 O 46/09, Urt. vom 26.03.2009) teilt auch der Senat.
  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 4 U 196/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Batterien, Akkus und Elektronikgeräten

    Dem entspricht es, dass der Verbraucher in solchen Widerrufsbelehrungen, mit denen er die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet, auch kein einseitiges Vertragsangebot zu seinem Nachteil erwartet (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 1193 =Urteil vom 2. März 2010 -4 U 180/09; Senat, MMR 2010, 684 = Urteil vom 30. März 2010 -4 U 212/09; OLG Hamburg MMR 2010, 320).

    Das kann der Fall sein, wenn die Klausel einmal in einer separaten Widerrufsbelehrung und das andere Mal in einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt ist, die sich erneut mit den allgemeinen Widerrufsfolgen befasst und die der Verbraucher nur als eine gleichlautende Wiederholung der schon zuvor erfolgten Widerrufsbelehrung ansieht (vgl. OLG Hamburg, MMR 2010, 320).

  • OLG Brandenburg, 22.02.2011 - 6 U 80/10

    Widerrufsrecht im Verbrauchervertrag: Wirksamkeit der Angabe der Rücksendekosten

    Das Oberlandesgericht Hamm hat das Erfordernis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bejaht, ebenso haben das Oberlandesgericht Stuttgart (MMR 2010, 284), das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 320) und das Oberlandesgericht Koblenz (K&R 2010, 353) entschieden.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13034
OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 246 Abs 2 S 2 AktG, § 249 AktG
    Nebeninterventionsfrist nach § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG

  • Wolters Kluwer

    Fristerfordernis für die Beteiligung eines Aktionärs als Nebenintervenient gem. § 246 Abs. 4 des Aktiengesetzes (AktG)

  • rechtsportal.de

    AktG § 246; AktG § 249
    Frist für die Beteiligung eines Aktionärs als Nebenintervenient

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1153
  • NZG 2010, 785
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2009 - II ZB 8/08

    Anfechtungsprozess - Kostenersatz für beigetretenen Aktionär

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Auch in der vom Streithelfer zu 7) zitierten Entscheidung des BGH (Beschluss vom 15.06.2009 - Az.: II ZB 8/08, AG 2009, 624 ) wird lediglich klargestellt, dass eine über den Wortlaut hinausgehende Anwendung des § 246 Abs. 4 Satz 2 AktG für den Beitritt auf Seiten der beklagten Gesellschaft ausscheide (BGH, a.a.O., Juris Rn. 9) und im Hinblick auf das unabdingbare rechtliche Gehör der Aktionäre die Regelung des § 246 Abs. 4 Satz.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 4 U 126/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Nachdem das Landgericht die Entscheidung über die Zurückweisung des Streithelfers zu 7) zulässigerweise im Endurteil getroffen hat, ist die zurückweisende Entscheidung auch in diesem Falle mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (§ 71 Abs. 2 ZPO; Zöller-Vollkommer, ZPO 28. Aufl., § 71 Rn. 5 m. N.; BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 606; KGR 2009, 584), die ebenso in der Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt wurde.
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Nachdem das Landgericht die Entscheidung über die Zurückweisung des Streithelfers zu 7) zulässigerweise im Endurteil getroffen hat, ist die zurückweisende Entscheidung auch in diesem Falle mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (§ 71 Abs. 2 ZPO; Zöller-Vollkommer, ZPO 28. Aufl., § 71 Rn. 5 m. N.; BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 606; KGR 2009, 584), die ebenso in der Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt wurde.
  • KG, 03.04.2009 - 14 W 70/08

    Nebenintervention: Entscheidung über die Nichtzulassung im Endurteil; Lauf einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Nachdem das Landgericht die Entscheidung über die Zurückweisung des Streithelfers zu 7) zulässigerweise im Endurteil getroffen hat, ist die zurückweisende Entscheidung auch in diesem Falle mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (§ 71 Abs. 2 ZPO; Zöller-Vollkommer, ZPO 28. Aufl., § 71 Rn. 5 m. N.; BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 606; KGR 2009, 584), die ebenso in der Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt wurde.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10

    Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Erwerb einer

    Den Beitritt des Streithelfers I hat das Landgericht zurückgewiesen, die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 22.03.2010 - 5 W 10/10 (Bl. 1050 bis 1055 d. A.) zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.2010 - I-5 W 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13172
OLG Köln, 05.05.2010 - I-5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13172)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2010 - I-5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13172)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - I-5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Krankenhausträger wegen Nichtanbringung eines Bettgitters

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1
    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für Schadensersatzansprüche gegen einen Krankenhausträger wegen Nichtanbringung eines Bettgitters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 23.09.2004 - 7 U 753/04

    Pflegevertrag; positive Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2010 - 5 W 10/10
    Das Anbringen eines Bettgitters gegen den Willen der Patienten bedeutet eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit, die nur im Falle einer konkreten, akuten und erheblichen Gesundheitsgefährdung gerechtfertigt sein kann (vgl. OLG Dresden, MDR 2005, 449).
  • OLG Bremen, 22.10.2009 - 5 U 25/09

    Haftung des Krankenhauses bei Sturz eines Patienten aus dem Bett

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2010 - 5 W 10/10
    Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie zum Wohl des Patienten erforderlich sind und nicht durch andere pflegerische Maßnahmen verhindert werden können (vgl. OLG Bremen, MDR 2010, 212 f.).
  • LG Itzehoe, 20.10.1999 - 7 O 57/95
    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2010 - 5 W 10/10
    Diese Pflicht besteht jedoch nur bei gegebener Veranlassung und nur in den Grenzen des Erforderlichen und des für das Krankenhauspersonal und den Patienten Zumutbaren (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 20.10.1999 - 7 O 57/95 -).
  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
    Dies zunächst vor allem aber zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner, welche so vor Schädigungen geschützt werden sollen ( BGH , Urteil vom 28.04.2005, Az.: III ZR 399/04, u. a. in: NJW 2005, Seiten 1937 ff.; OLG Koblenz , Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 3 U 240/13, u. a. in: NJW-RR 2014, Seiten 458 ff.; OLG Jena , Urteil vom 05.06.2012, Az.: 4 U 488/11, u. a. in: NJW-RR 2012, Seiten 1419 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 17.01.2012, Az.: I-24 U 78/11, u. a. in: NJW-RR 2012, Seiten 716 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 04.11.2011, Az.: I-19 U 86/11, u. a. in: MDR 2012, Seiten 153 f.; OLG Köln , Beschluss vom 05.05.2010, Az.: I-5 W 10/10, u. a. in: MedR 2011, Seiten 290 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 16.02.2010, Az.: I-24 U 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 1533 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 20.03.2008, Az.: I-24 U 166/07, u. a. in: VersR 2008, Seiten 1079 f.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 02.03.2006, I-8 U 163/04, u. a. in: GesR 2006, Seiten 214 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 18.10.2005, Az.: 24 U 13/05, u. a. in: OLG-Report 2006, Seiten 569 ff.; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seiten 867 ff. ).

    Insofern war es zu diesem Zeitpunkt für die Pflegekräfte der Belklagten also noch nicht ersichtlich, dass die Streitverkündete versuchen würde mit ihrem Rollstuhl wegzurollen und sich somit selbst bzw. Dritte in Gefahr bringen könnte ( OLG Köln , Beschluss vom 05.05.2010, Az.: I-5 W 10/10, u. a. in: MedR 2011, Seiten 290 f. ).

  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 3 U 140/11

    Anforderungen an die Schlüssigkeit von Parteivorbringen im Arzthaftungsprozess

    Für die Art von Sicherungsmaßnahmen ist insoweit entscheidend, ob im Einzelfall wegen der Verfassung des Patienten aus der Sicht ex ante ernsthaft damit gerechnet werden musste, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 362; OLG Köln, GesR 2010, 691; s. auch OLG Bremen, GesR 2010, 25 zur Anbringung von Bettgittern).
  • LG Augsburg, 03.12.2013 - 42 O 598/11

    Krankenhausvertrag: Schadensersatzansprüche nach einem Sturzereignis im

    Was die rechtlichen Grundlagen der Sturzprophylaxe und die in diesem Zusammenhang einzuhaltenden Sorgfaltspflichten betrifft, geht die Kammer mit dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2005, 1937 ff.) sowie den Oberlandesgerichten Köln (vgl. OLG Köln GesR 2010, 691) und Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf GesR 2010, 6890 ff.) von folgendem aus:.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.02.2010 - I-5 W 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15484
OLG Hamm, 17.02.2010 - I-5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,15484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2010 - I-5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,15484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - I-5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,15484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    40-Euro-Klausel ist sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch in den AGB aufzuführen

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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 1 L 128.12

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsabwehrklage; einstweilige Einstellung

    Dass die Instanzgerichte dem vorstehenden Beschluss des Bundesgerichtshofs mehrheitlich nicht gefolgt seien, wie die Vollstreckungsgläubigerin schließlich behauptet, trifft nicht zu (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 14 W 410/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 5 W 10/10 u.a. - vgl. zuvor bereits Brandenburgisches OLG - Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 23. Februar 2004 - 10 WF 32/04 - OLG Karlsruhe - Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 20 {16} WF 74/02 - alle veröffentlicht in juris; weitere Nachweise u.a. bei Herget in: Zöller, a.a.O.).
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