Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 18.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.01.2008 - 5 W 102/07   

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https://dejure.org/2008,3475
OLG Celle, 22.01.2008 - 5 W 102/07 (https://dejure.org/2008,3475)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.2008 - 5 W 102/07 (https://dejure.org/2008,3475)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 5 W 102/07 (https://dejure.org/2008,3475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kfz-expert.de

    Keine 6 Monatsfrist bei konkreter Abrechnung im 130 % Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 91a
    Anforderungen an den Nachweis des Integritätsinteresses nach Reparatur eines Unfallschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • captain-huk.de (Zusammenfassung)

    Keine 6 Monatsfrist bei konkreter Abrechnung im 130 % Fall

  • sv-zitzmann.de (Kurzinformation)

    Kein Nachweis des Integritätsinteresses durch eine 6-monatige Weiternutzung bei durchgeführter Reparatur erforderlich

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    6-monatige Weiternutzung in 130%-Faellen und nachgewiesener Reparatur

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Totalschaden: bei 130 %-Fällen Fälligkeit erst nach 6 Monaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 928
  • NZV 2008, 242
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2008 - 5 W 102/07
    Auch die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesem Problemkreis vom 27. November 2007 (Aktenzeichen VI ZR 56/07) besagt nichts anderes, denn auch dort hatte der Geschädigte als Schadensersatz die lediglich geschätzten, also fiktiven Reparaturkosten geltend gemacht, sein Fahrzeug jedoch in Eigenregie repariert.
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Wird das beschädigte Fahrzeug sechs Monate nach dem Unfall weiter benutzt, so ist dies im Regelfall ein ausreichendes Indiz, um das Integritätsinteresse des Geschädigten zu bejahen; eine weiter gehende Bedeutung hinsichtlich der Fälligkeit des Anspruchs kommt der Frist nicht zu (so auch im Ergebnis OLG Frankfurt, ZfS 2008, 505, 506; LG Bonn, Urteil vom 7. November 2007 - 1 O 214/07 - Juris Rn. 18 ff.; LG Duisburg, Urteil vom 7. November 2007 - 5 S 63/07 - juris Rn. 16 ff.; LG Hamburg, DAR 2007, 707 f.; LG Trier, Urteil vom 8. Juli 2008 - 1 S 76/08 - juris Rn. 9 ff.; AG Trier, NJW-RR 2008, 185, 186 f.; AG Witten, Urteil vom 16. August 2007 - 2 C 561/07 - juris Rn. 10 ff.; Elsner, jurisPR-VerkR 1/2007 Anm. 6; Poppe, jurisPR-VerkR 6/2008 Anm. 3; Wittschier, NJW 2008, 898, 900; vgl. auch OLG Celle, NJW 2008, 928).
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07

    Ersatz der Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert hinaus; Anforderungen

    Ist dies nicht - etwa durch eine Weiternutzung von sechs Monaten - nachgewiesen, kann der Geschädigte mithin im Regelfall nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen (vgl. Senatsurteil vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2008 - I-1 W 6/08 -, juris Rn. 21 f.; Heß/Burmann, NJW - Spezial 2007, 207 f. und 2008, 170 f.; Eggert/Ernst, Verkehrsrecht aktuell 2008, 28; Schneider, jurisPR-VerkR 2/2008 Anm. 2 und 3; Staab NZV 2007, 279, 280 f.; Praxishinweis, Verkehrsrecht aktuell 2008, 21; Wittschier, NJW 2008, 898 f.; a.A. OLG Celle, NJW 2008, 928).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 1 W 6/08

    Anspruch auf einen den Wiederbeschaffungswert eines unfallgeschädigten

    Vielmehr gelten hierzu die insoweit vom BGH (VersR 2008, 134; VersR 2008, 135) zum fiktiv abgerechneten Fahrzeugschaden innerhalb dieser Grenze aufgestellten Grundsätze gleichermaßen (a.A. OLG Celle B. v. 22.01.08, 5 W 102/07, wonach es an einer Vergleichbarkeit fehle).
  • KG, 16.10.2008 - 22 W 64/08

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Reparaturkosten

    Der abweichende Ansatz, dies gälte nur für die Abrechnung auf Gutachtenbasis, der den Entscheidungen des OLG Celle mit Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 W 102/07 - NJW 2008, 928 [zu § 91a ZPO] sowie des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 7. August 2007 - 2 W 1109/07 - DAR 2008, 27 [zu § 93 ZPO] zu Grunde lag, lässt sich daher nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kiel, 03.04.2008 - 10 S 65/07

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz und Fälligkeit von Reparaturkosten

    Die gegenteilige Entscheidung des OLG Celle (Beschl. v. 22. Januar 2008, Az. 5 W 102/07) verkennt, dass sich alleine dem Umstand der Durchführung der Reparatur nicht entnehmen lässt, zu welchem Zwecke sie erfolgt, insbesondere nicht, ob sie nicht lediglich zum Zwecke der besseren Veräußerung (dann unstreitig kein beachtenswertes Integritätsinteresse) erfolgt.
  • LG Essen, 14.04.2008 - 3 O 48/08

    Erforderlichkeit einer sechsmonatigen Weiternutzung eines reparierten Pkw für

    Einer zusätzlichen Weiternutzung über sechs Monate hinaus bedarf es nicht (so auch OLG Celle, Beschluss vom 22.01.08, 5 W 102/07, zitiert in Juris Praxisreport 8/08).
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 17 U 109/09

    Anforderungen an die Bezeichnung der abgelehnten Richter

    Die pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers als solchen ist unzulässig (BVerfGE 46, 200; BGH NJW 1974, 55; NJW-RR 2002, 789; OLG Köln NJW-RR 1992, 894; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 230; OLG Bremen OLGR 2008, 395; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 42 Rdnr. 3 m. w. N.).
  • AG Dresden, 09.10.2008 - 116 C 8275/07
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG Frankfurt ( Beschluss vom 02.06.2008, Az.: 12 W 24/08 ) und des OLG Celle (Beschluss vom 22.01.2008, Az.: 5 W 102/07) an, wonach es keiner weiteren Bestätigung des Integritätsinteresse des Geschädigten durch eine sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeuges bedarf, wenn dieses in einer Fachwerkstatt repariert wird und die Reparaturkosten tatsächlich anfallen.
  • LG Bayreuth, 29.09.2008 - 21 O 514/08

    Verhältnismäßigkeit der Erstattung von Reparaturkosten im Hinblick auf den

    Bestätigt wird diese Rechtsauffassung durch den Beschluss des OLG Celle vom 22.01.2008 (5 W 102/07).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 102/07   

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https://dejure.org/2007,4853
OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 102/07 (https://dejure.org/2007,4853)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2007 - 5 W 102/07 (https://dejure.org/2007,4853)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2007 - 5 W 102/07 (https://dejure.org/2007,4853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    M.gmail.com - Zum Verstoß gegen einen markenrechtlichen Unterlassungstitel wegenVerwendung des geschützten Zeichens in einer als Domain-Weiterleitung genutztenSub-Level-Domain.

  • JurPC

    §§ 14 Abs. 2, Abs. 5 MarkenG, 890 ZPO
    Forwarding-URL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verwendung einer Sub Level Domain zum Zweck einer Weiterleitung eingehenden Mail-Verkehrs beim Verbot der Verwendung eines geschützten Uniform Resource Locator (URL); Möglichkeit des Erwerbs eines Unternehmenskennzeichens durch eine Benutzung eines ...

  • kanzlei.biz

    M.domain.de - eine Sub-Level-Domain?

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; ZPO § 890

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen Verbot der Nutzung einer markenrechtsverletzenden Internet-Domain bei Verwendung einer Sub-Level-Domain mit vorangestelltem Buchstaben ["Forwarding-URL"]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Markenrechtsverletzung auch bei geringfügiger Abänderung der Domain (URL)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 087
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 102/07
    Eine solche Annahme liegt dann nahe, wenn der Verkehr in der als Domain-Namen gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt (BGH WRP 05, 1164, 1166 - seicom).

    Nur dann, wenn der Domain-Name, der an sich geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft und die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens hinzuweisen, ausschließlich als Adressbezeichnung verwendet wird, wird der Verkehr annehmen, es handele sich dabei um eine Angabe, die - ähnlich wie eine Telefonnummer - den Zugang zu dem Adressaten eröffnen, ihn aber nicht in seiner geschäftlichen Tätigkeit namentlich bezeichnen soll (BGH WRP 05, 1164, 1166 - seicom; BGH GRUR 05, 262, 263 - soco.de).

  • OLG Hamburg, 04.07.2007 - 5 U 87/06

    G-Mail

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 102/07
    Mit der von der Schuldnerin im Rahmen der Beschwerde erörterten Frage, ob URLs, die den Bestandteil "gmail.com" enthalten, kennzeichenrechtliche Herkunftsfunktion besitzen, hat sich der Senat bereits in dem - zeitlich nach dem Ordnungsmittelbeschluss ergangenen - Urteil zur Hauptsache zwischen den Parteien vom 04.07.07 (5 U 87/06) unter Ziff. 2.c. auseinander gesetzt.
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2007 - 5 W 102/07
    Nur dann, wenn der Domain-Name, der an sich geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft und die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens hinzuweisen, ausschließlich als Adressbezeichnung verwendet wird, wird der Verkehr annehmen, es handele sich dabei um eine Angabe, die - ähnlich wie eine Telefonnummer - den Zugang zu dem Adressaten eröffnen, ihn aber nicht in seiner geschäftlichen Tätigkeit namentlich bezeichnen soll (BGH WRP 05, 1164, 1166 - seicom; BGH GRUR 05, 262, 263 - soco.de).
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