Rechtsprechung
   KG, 17.12.2020 - 5 W 1038/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46262
KG, 17.12.2020 - 5 W 1038/20 (https://dejure.org/2020,46262)
KG, Entscheidung vom 17.12.2020 - 5 W 1038/20 (https://dejure.org/2020,46262)
KG, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 5 W 1038/20 (https://dejure.org/2020,46262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlicher Ordnungsmittelantrag im Wettbewerbsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlicher Ordnungsmittelantrag im Wettbewerbsrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtmissbräuchlicher Ordnungsmittelantrag im Wettbewerbsrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verzicht auf Ordnungsgeldverfahren gegen Zahlung rechtsmissbräuchlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus KG, 17.12.2020 - 5 W 1038/20
    Die Ausübung von Befugnissen, die nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient, ist nach § 242 BGB missbräuchlich (BGH GRUR 2018, 1166, Rn. 40 - Prozessfinanzierer I).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus KG, 17.12.2020 - 5 W 1038/20
    Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist auch die Ausübung prozessualer Befugnisse, wie im Vollstreckungsverfahren, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient (vgl. BGHZ 172, 218, Rn. 12).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus KG, 17.12.2020 - 5 W 1038/20
    Denn gerichtliche Ordnungsmittel werden im Rahmen des Erforderlichen verhängt, um weitere Verstöße zu unterbinden, eine Titelverletzung soll sich für den Schuldner nicht lohnen (BGHZ 156, 335 - Euro-Einführungsrabatt).
  • OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Auszug aus KG, 17.12.2020 - 5 W 1038/20
    Die Beschwerde erläutert diesen - kaum nachzuvollziehenden - Standpunkt auch nicht, sondern begnügt sich insoweit mit einem Verweis auf eine "Entscheidung des OLG Hamm I-4 W 106/18 und auch I-4 W 123/18", ohne eine diesbezügliche Fundstelle zu nennen oder die Entscheidung(en) zu überreichen.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2022 - 20 W 4/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss Zuwiderhandlung gegen ein

    Ein Ordnungsmittelantrag gemäß § 890 ZPO kann ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich sein (vgl. etwa KG, Beschluss vom 17. Dezember 2020, Az.: 5 W 1038/20, MDR 2021, 512 - 513; Gruber in: Münchner Kommentar, ZPO, 6. Auflage, § 890 Rn. 31 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht