Rechtsprechung
KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02, 5 W 124/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
ZPO § 3
Streitwert bei Unterlassungsverfügung gegen E-Mail-Werbung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert bei der Abwehr unerlaubter Zusendung von Werbe-Email an einen Journalisten; Streitwert nach freiem Ermessen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
E-Mail-Spamming - Unterlassungsansprüche und Streitwert
- online-und-recht.de
- Judicialis
ZPO § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.10.2001 - 16 O 619/01
- KG, 23.09.2002 - 5 W 106/02, 5 W 124/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1505
- MMR 2003, 110
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04
Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
Die festgesetzten Streitwerte bewegen sich vielmehr in einer Bandbreite zwischen 2.000,00 DM (OLGR Celle 2002, 48) und 15.000,00 DM (KG MMR 2003, 110). - KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20
Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung …
Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris). - KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20
Curveball - Titelschutz nach dem Markengesetz: Historische Begebenheiten …
Es hängt unter anderem von dem Wert des verletzten Rechts, den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. Senat, Beschluss vom 23.09.2002 - 5 W 106/02 - NJW-RR 2003, 1505, Rdnr. 3 nach juris zum Wettbewerbsrecht; Senat, Beschluss vom 02.02.2021 - 5 W 14/21 - S. 2 zum Markenrecht).
- OLG Braunschweig, 10.02.2014 - 2 W 11/14
E-Mail-Spam durch Xing-Einladung
Während einige Gerichte, insbesondere soweit es den privaten Bereich betrifft, für die Zusendung von Emails lediglich dreistellige Werte ansetzen (…vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17. Oktober 2013, I-6U 65/13, m. w. N. (Rn. 19)), werden im gewerblichen Bereich teilweise mehrere tausend Euro für angemessen erachtet (vgl. BGH, Beschl. v. 20.05.2009, I ZR 218/07, 6.000,00 EUR Rechtsanwaltskanzlei für Newsletter mit 15 Seiten Information für Kapitalanleger; OLG Koblenz, Beschl. v. 29. September 2006, 14 W 590/06: 10.000,00 EUR Spam-Email mit 421 KB; KG, Beschl. v. 23. September 2002, 5 W 106/02 und 124/02, 15.000,00 DM u. a. unter Hinweis auf den großen Nachahmungseffekt,). - KG, 08.09.2020 - 5 W 1023/20
Follower-Anzahl - Zur Streitwertbestimmung bei einem wettbewerbsrechtlichen …
Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris). - OLG Bremen, 15.03.2004 - 2 W 24/04
Streitwert für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf …
Der Wert von EUR 7.500,00 bewegt sich durchaus im Rahmen des für diese Art der Belästigung festzusetzenden Streitwerts (vgl. KG NJW-RR 2003, 1505). - KG, 18.02.2022 - 5 U 1007/20
Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen …
Es hängt insbesondere von den Unternehmensverhältnissen bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung, Perspektiven), der Intensität des Wettbewerbs zum Verletzten (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris). - KG, 26.02.2007 - 12 W 16/07
Streitwert: Unterlassungsanspruch eines durch unerwünschte e-mail-Werbung eines …
Die vom Landgericht im Nichtabhilfebeschluss vom 16. Februar zitierten Beschlüsse des Kammergerichts vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 - und - 5 W 124/02 - , wonach in - dem Streitfall entsprechenden - Fällen unerwünschter e-mail-Werbung der Streitwert auf 15.000 DM (etwa 7.700 EURO) festgesetzt werden kann, sind abgedruckt in MMR 2003, 110; JB 2003, 142; KGR 2003, 329 und NJW-RR 2003, 1505 (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. September 2005 - 4 W 52/05 - JB 2006, 81 = AnwBl 2005, 796 = OLGR Zweibrücken 2006, 41: 6.000 EUR sind nicht zu niedrig). - KG, 23.09.2002 - 5 W 124/02
Streitwert bei unerlaubter Zusendung von Werbe-eMail
5 W 106/02 5 W 124/02 . - KG, 10.01.2022 - 5 U 1113/20
Ansprüche wegen Verletzung einer Unionsmarke; Werbung und Angebote in einem …
Es hängt unter anderem von dem Wert des verletzten Rechts, den Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), der Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, nachheriges Verhalten, Unterlassungspflichten gegenüber Dritten) sowie der Nachahmungsgefahr ab (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - 5 W 106/02 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 02.02.2021 - 5 W 14/21 - S. 2 zum Markenrecht). - KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20
Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Ansprüche nach dem Gesetz gegen den …