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   KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12   

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https://dejure.org/2012,38183
KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12 (https://dejure.org/2012,38183)
KG, Entscheidung vom 29.10.2012 - 5 W 107/12 (https://dejure.org/2012,38183)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2012 - 5 W 107/12 (https://dejure.org/2012,38183)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Einwilligung in Telefonwerbung

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 890 Abs 1 ZPO, § 7 Abs 2 Nr 2 UWG
    Ordnungsmittelverfahren: Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, welche die Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung bestimmt, ohne die zu bewerbende Produktgattung zu nennen / 78.000 EUR Ordnungsgeld

  • IWW
  • JurPC

    Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Erklärung der Verbraucher Einwilligung in werbende Telefonanrufe; Anforderungen an den Nachweis der Erteilung der Einwilligung in Werbeanrufe

  • kanzlei.biz

    Unlautere Werbeanrufe: EUR 78.000.- Ordnungsgeld

  • Betriebs-Berater

    Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Erklärung der Verbraucher Einwilligung in werbende Telefonanrufe; Anforderungen an den Nachweis der Erteilung der Einwilligung in Werbeanrufe

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwilligung in Telefonwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Telefonwerbung im Rahmen eines Gewinnspiels muss die Produktgattung bezeichnen, für die geworben werden soll

  • heise.de (Pressebericht, 29.03.2013)

    Einwilligung in Telefonwerbung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung - Fast immer unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einwilligungsklausel mit Begriff "Primecall" ist intransparent

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligungsklausel in Telefonwerbung setzt Nennung der Produktgattung voraus

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Wirksame Einwilligung in Telefonwerbung nur bei Nennung der Produktgattung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Telefonwerbung aufgrund unklarer Einwilligungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung - Fast immer unzulässig und teuer

Besprechungen u.ä.

  • ra-plutte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbeeinwilligung nur wirksam bei Nennung von Produktgattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 480
  • MMR 2013, 245
  • K&R 2013, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

    Auszug aus KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12
    Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe und OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).(Rn.2).

    Eine von einem Gewinnspielveranstalter vorformulierte Einwilligungsklausel, wie sie die Schuldnerin als Anlage AG 1 präsentiert hat, ist intransparent, weil das zu bewerbende Produkt (hier: Telekommunikationsdienstleistungen) nicht genannt wird (siehe schon Senat, Beschlüsse v. 11.10.2011 und 01.11.2011 - 5 W 216/11; vgl. auch - zu § 4 Nr. 5 UWG - BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe).

  • KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle bei einer vorgedruckten

    Auszug aus KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12
    Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe und OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).(Rn.2).

    Es handelt sich daher bereits um eine von vornherein unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senat a.a.O.; vgl. auch OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; Koch in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 7 Rdn. 240, 247 f.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 7 Rdn. 152, 153d; jeweils m.w.N.; (noch) a.M. KG [23. Zs.] NJW 2011, 466: Keine AGB-Kontrolle bei Einverständniserklärung im Rahmen eines Gewinnspiels mit deutlichem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Teilnahmemöglichkeit von der Erteilung des Einverständnisses).

  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Auszug aus KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12
    Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe und OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).(Rn.2).

    Es handelt sich daher bereits um eine von vornherein unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senat a.a.O.; vgl. auch OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; Koch in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 7 Rdn. 240, 247 f.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 7 Rdn. 152, 153d; jeweils m.w.N.; (noch) a.M. KG [23. Zs.] NJW 2011, 466: Keine AGB-Kontrolle bei Einverständniserklärung im Rahmen eines Gewinnspiels mit deutlichem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Teilnahmemöglichkeit von der Erteilung des Einverständnisses).

  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Auszug aus KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei unerbetener Telefonwerbung in Rechnung zu stellen, dass ein massiver Angriff auf Verbraucherinteressen in Rede steht, welcher das - auch verfassungsrechtlich - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in schlechterdings nicht hinzunehmender Weise missachtet (Senat WRP 2010, 789).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 W 33/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Mehrfache Zuwiderhandlungen gegen ein Werbeverbot

    Der Umstand, dass mehrere Verstöße sanktioniert werden, führt auch nicht zu einer Absenkung des für den einzelnen Verstoß angemessenen Ordnungsgeldes (KG, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 5 W 107/12, WRP 2013, 360; Hess, in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., 2016, Rn. 267 zu § 12 UWG, m.w.N.; vgl. auch Bartels, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., Rn 41 zu § 890 ZPO), wobei auch bei einer Gesamtbetrachtung unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeitskontrolle (vgl. Hofmann, NJW 2019, 2126, 2130 f., m.w.N.) hier keine Herabsetzung des Gesamtbetrages in Betracht kommt.
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