Rechtsprechung
KG, 30.11.2020 - 5 W 1120/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 572 Abs 1 S 1 ZPO, § 572 Abs 1 S 2 ZPO, § 318 ZPO, § 93 ZPO, 1211 Nr 2 Alt 1 GKG-KV
- IWW
§ 572 Abs. 1 S. 2 ZPO i. V. m. § 318, § 99 Abs. 1 und 2 ZPO
Gebührenrecht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Anlass zur Klage nach § 93 ZPO wenn wegen Wettbewerbsverstoßes Abgemahnter zunächst Vorlage einer Vollmacht verlangt und Unterlassungserklärung in Aussicht stellt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fehlender Vollmachtsnachweis
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Veranlassung zur Klageerhebung, wenn Abgemahnter nur Vollmacht rügt
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.09.2020 - 91 O 37/20
- KG, 30.11.2020 - 5 W 1120/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 573
- GRUR-RR 2021, 459
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 06.05.2021 - 2 W 6/21
Verfahrenskosten nach Anerkenntnisurteil
Infolge der Beschränkung des Normtatbestandes auf einseitige (Willens-) Erklärungen kommt eine (selbst analoge) Anwendung des § 174 Satz 1 BGB auf Vertragsangebote - abgesehen allenfalls von hier nicht in Betracht zu ziehenden Ausnahmen wie etwa dem Mieterhöhungsverlangen und anders als zumindest in bestimmten Konstellationen auch bei Vertragsannahmeerklärungen (§§ 146 f. BGB) - nicht in Betracht, so dass die Abmahnung, mit der zugleich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird, nicht nach § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen werden kann ( BGH , Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08, GRUR 2010, 1120 = NJW-RR 2011, 335 [Juris; Tz. 14 f.]; KG , Beschluss vom 30.11.2020 - 5 W 1120/20, Magazindienst 2021, 302 [Juris; Tz. 19];… LG Bielefeld , Urteil vom 03.07.2018 - 20 S 62/17, BeckRS 2018, 17298 Rn. 23;… Erman/Maier-Reimer/Finkenauer , BGB, 16. Aufl. 2020, § 174 Rn. 2;… Staudinger/Schilken , BGB, Neubearbeitung 2019, § 174 Rn. 2, m.w.N.).Auch jenseits eines stellvertretungsrechtlichen Zurückweisungsrechts durfte die Verfügungsbeklagte unter prozessualen "Veranlassungsgesichtspunkten" von der Abgabe einer Unterlassungserklärung absehen, bis ein Vollmachtsnachweis erbracht ist (…vgl. BGH , a.a.O., Tz. 15 a. E.; dezidiert auch KG , Beschluss vom 30.11.2020 - 5 W 1120/20, Magazindienst 2021, 302 [Juris; Tz. 21]).
Der Senat verweist ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen auf die prägnante Formulierung, die das Kammergericht in seiner oben zitierten Entscheidung vom 30.11.2020 (a.a.O., Tz. 21) gewählt hat (Hervorhebungen durch den Senat):.