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   OLG Hamburg, 10.12.2012 - 5 W 118/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52019
OLG Hamburg, 10.12.2012 - 5 W 118/12 (https://dejure.org/2012,52019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2012 - 5 W 118/12 (https://dejure.org/2012,52019)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 5 W 118/12 (https://dejure.org/2012,52019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Unwirksamkeit eines Disclaimers und Veränderungen am gesetzlichen Text der Widerrufsbelehrung

  • online-und-recht.de

    Aktualitäts-Disclaimer in Online-Shops ist wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Aktualitäts- und Vollständigkeitsdisclaimer wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Aktualitäts- und Vollständigkeitsklausel ist wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Disclaimer im Onlineshop ist wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • ra-plutte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Populärer Disclaimer ist abmahnbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 505
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 29.10.2012 - 315 O 422/12

    Wettbewerbsverstoß bei Verwendung von Klauseln zu Versand- und Nachnahmekosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2012 - 5 W 118/12
    In der Sache (...), Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte: Kanzlei Dr. Bahr, Mittelweg 41a, 20148 Hamburg gegen (...) beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht - 5. Zivilsenat - durch (...) am 10.12.2012 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 7.11.2012 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.10.2012 (Az. 315 O 422/12) abgeändert, soweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde: Im Wege der einstweiligen Verfügung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung wird den Antragsgegnern bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000. Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) des Weiteren verboten, a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs handelnd, Erotikartikel im Internet gegenüber Verbrauchern zu bewerben und hierbei auf einer Unterseite "Impressum/Über uns" folgenden Hinweis zu tätigen: "Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt.
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