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   KG, 19.07.2019 - 5 W 122/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35414
KG, 19.07.2019 - 5 W 122/19 (https://dejure.org/2019,35414)
KG, Entscheidung vom 19.07.2019 - 5 W 122/19 (https://dejure.org/2019,35414)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 5 W 122/19 (https://dejure.org/2019,35414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Nach Unterlassungsanordnung umfassende Einwirkungspflichten auf Dritte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfassende Handlungspflichten des Schuldners bei Verbot im Online-Bereich

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Nach Unterlassungsanordnung umfassende Einwirkungspflichten auf Dritte

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 25.02.2020 - 15 O 295/17

    Ordnungsgeld gegen einen Immobilienmakler wegen Verstöße gegen einen

    Das Kammergericht hat in dem bereits vom Gläubiger zitierten Beschluss vom 19. Juli 2019 (abgedruckt in WRP 2019, 1483 Rn. 8 nach juris) ausgeführt:.
  • KG, 09.02.2022 - 5 W 158/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes; Verstoß gegen

    Die Belehrung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss auf die Nachteile aus einem Verstoß, sowohl hinsichtlich eines etwaigen Dienstverhältnisses (Kündigung) als auch aus der Zwangsvollstreckung hinweisen (Senat, Beschl. v. 19.07.2019 - 5 W 122/19 -, Rn. 8, juris).
  • KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21

    Umfang der vorzunehmenden betriebsinternen Maßnahmen eines Schuldners bei einem

    Die Belehrung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muss auf die Nachteile aus einem Verstoß, sowohl hinsichtlich des Dienstverhältnisses (Kündigung) als auch aus der Zwangsvollstreckung hinweisen (Senat, Beschl. v. 19.07.2019 - 5 W 122/19 -, Rn. 8, juris).
  • LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte gehört es, gerade im Fall verbotener Werbeaussagen, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (vgl. KG WRP 2019, 1483; OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 245 und WRP 2018, 1108; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24).
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