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   KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04   

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https://dejure.org/2004,5571
KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04 (https://dejure.org/2004,5571)
KG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 (https://dejure.org/2004,5571)
KG, Entscheidung vom 26. November 2004 - 5 W 146/04 (https://dejure.org/2004,5571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Streitwerts bei einem auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen gestützten Verfahren; Angabe des Streitwerts in der Klageschrift als wichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses zur Streitwertermittlung; Wertfestsetzung im Verfahren aus Erlass einer ...

  • Judicialis

    GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1 n. F.; ; ZPO § 3

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
    Denn eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann nunmehr schon dann vorliegen, wenn neben dem einstweiligen Verfügungsverfahren gleichzeitig das Hauptsacheverfahren eingeleitet wird, ohne abzuwarten, ob die beantragte einstweilige Verfügung erlassen wird und der Schuldner sie in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung anerkennt (BGH, GRUR 2000, 1089, 1092 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Harte/Henning/Bergmann, a.a.0., § 8 Rdn. 321 m. w. N.).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
    Denn eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann nunmehr schon dann vorliegen, wenn neben dem einstweiligen Verfügungsverfahren gleichzeitig das Hauptsacheverfahren eingeleitet wird, ohne abzuwarten, ob die beantragte einstweilige Verfügung erlassen wird und der Schuldner sie in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung anerkennt (BGH, GRUR 2000, 1089, 1092 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Harte/Henning/Bergmann, a.a.0., § 8 Rdn. 321 m. w. N.).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Auszug aus KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
    Wesentliche Grundlage der Entscheidungspraxis des Senats war - neben der bloßen Vorläufigkeit der Entscheidung im Verfügungsverfahren im Hinblick auf die §§ 926, 927 ZPO - der Umstand, dass allein dem Hauptsacheverfahren eine verjährungsunterbrechende Wirkung nach § 209 BGB a. F. (vgl. BGH, GRUR 1979, 121 - Verjährungsunterbrechung) zukam (Senat, WRP 1982, 157).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
    Dabei sind u.a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. zu Vorstehendem BGH GRUR 1990, 1052/1053 - Streitwertbemessung; Köhler/Piper, UWG, 3.Aufl., vor §§ 23a, 23b Rdn.11f.; Pastor/Ahrens/Ulrich, Der Wettbewerbsprozess, 4.Aufl., Kap.44 Rdn.31f.; Teplitzky, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 8.Aufl., Kap.49 Rdn.11ff., jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.02.1995 - 6 W 88/94

    Streitwert des Verfügungsverfahrens - Streitwert, einstweilige Verfügung,

    Auszug aus KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
    Es besteht kein Anlass, davon abweichend nunmehr generell oder als Regelwert den Wert eines Verfügungsverfahrens und eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens gleich hoch zu bemessen (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.0.; Harte/Heuning/Retzler, UWG, § 12 Rdn. 842 m. w. N.; anders etwa OLG Hamburg, WRP 1981, 470, 473; OLG München, WRP 1985, 661, 662; OLG Köln, NJWE-WettbR 1996, 44).
  • OLG München, 31.05.1985 - 6 W 1207/85
    Auszug aus KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
    Es besteht kein Anlass, davon abweichend nunmehr generell oder als Regelwert den Wert eines Verfügungsverfahrens und eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens gleich hoch zu bemessen (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.0.; Harte/Heuning/Retzler, UWG, § 12 Rdn. 842 m. w. N.; anders etwa OLG Hamburg, WRP 1981, 470, 473; OLG München, WRP 1985, 661, 662; OLG Köln, NJWE-WettbR 1996, 44).
  • KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21

    Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener

    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für das Verfahren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrenswertes bemessen werden kann (seit Senat, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, Rn. 20, juris).
  • LG Berlin, 14.03.2011 - 91 O 25/11

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    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen Kammergericht in WRP 2005, 368, m.w.N.).
  • AG Bad Segeberg, 10.04.2014 - 17a C 49/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ehrverletzende Tatsachenbehauptung in Form einer

    Da es sich hierbei um eine sog. Leistungsverfügung handelt, ist ein Abschlag von diesem Streitwert nicht zu machen (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 26. Mai 2009, 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4; AG Oldenburg in Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2010, 22 C 279/10, juris Rn. 30; entgegen KG, Beschluss vom 26. November 2004, 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4).(Rn.23).

    Aus demselben Grund ist auch nicht ersichtlich, dass eine "Vorläufigkeit" bis zum Abschluss eines (etwaigen) Hauptsacheverfahrens einen Abschlag rechtfertigen könnte (so aber KG, Beschl. v. 26.11.2004 - 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4; anders zu Recht OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09,JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4).

  • LG Berlin, 08.10.2010 - 16 O 458/10

    Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist

    Der festgesetzte Verfahrenswert entspricht zwei Dritteln des Wertes der Hauptsache (vgl. KG WRP 2005, 368, 369).
  • OLG Celle, 04.12.2009 - 13 W 95/09

    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Abschlag im

    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, zitiert nach juris, Tz. 4. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 40 Rdnr. 37 f.. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kapitel 49 Rdnr. 11 f.).

    Dem Senat erscheint insoweit ein Abschlag von 1/3 vom Streitwert des Hauptsacheverfahrens als angemessen (so auch z. B. KG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09

    Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten:

    Für den Streitwert der einstweiligen Verfügungsverfahrens ist im Vergleich zur Hauptsache regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen (Wenzel/Burkhardt aaO, Kap. 12 Rn. 144 a; OLG Celle: Beschluss vom 04.12.2009 - 13 W 95/09 - BeckRS 2009, 88795: 1/3; KG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 - BeckRS 2005, 01146: 1/3).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2023 - 6 W 40/23

    Streitwert in "Scraping"-Verfahren in der Regel 6.000 EUR

    Dabei kommt der Streitwertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens nach ständiger Rechtsprechung des Senats zwar grundsätzlich erhebliche indizielle Bedeutung für den Wert des tatsächlich verfolgten Interesses zu (siehe u.a. auch KG, Beschluss vom 26.11.2004 - 5 W 146/04, juris Rn. 5; Beschluss vom 18.02.2022 - 5 U 1007/20, juris Rn. 81), da der Kläger bei Einreichung der Klageschrift noch nicht sicher wissen kann, ob sein Antrag Erfolg haben wird.
  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    b) Diese Grundsätze geltend entsprechend für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert gem. § 51 Abs. 4 GKG regelmäßig mit 2/3 eines entsprechenden Hauptsachverfahrenswertes bemessen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 W 1086/20 -, unter I.1; Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04 -, Rn. 20, juris).
  • KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06

    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß

    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der neueren Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen Senat WRP 2005, 368, m.w.N.).
  • KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20

    Curveball - Titelschutz nach dem Markengesetz: Historische Begebenheiten

    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit 2/3 eines entsprechenden Hauptsachenwertes bemessen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20.02.2021 - 5 W 1024/20 - Rdnr. 33 nach juris; Senat, Beschluss vom 16.09.2020 - 5 W 1086/20 -, unter I.1; Senat, Beschluss vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 -, KGR Berlin 2005, 208, Rdnr. 20 nach juris).
  • LG Berlin, 06.12.2012 - 15 O 458/12

    Einstweilige Verfügungen auch im Urheberrecht

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

  • KG, 14.08.2023 - 5 W 117/23
  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1146/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Wertbemessung einer auf Unterlassung

  • AG Berlin-Mitte, 19.05.2011 - 5 C 1005/11

    Streitwert in Eilverfahren wegen Spam beträgt 2.000,00

  • KG, 08.09.2020 - 5 W 1023/20

    Follower-Anzahl - Zur Streitwertbestimmung bei einem wettbewerbsrechtlichen

  • KG, 17.11.2014 - 8 U 114/14

    Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz eines einstweiligen

  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts

  • LAG Köln, 24.05.2005 - 6 Ta 145/05

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von unlauterem Wettbewerb

  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Ansprüche nach dem Gesetz gegen den

  • LG Berlin, 02.07.2010 - 16 O 301/10

    Werbung mit Anwaltskosten

  • LG Berlin, 20.11.2019 - 16 O 429/19
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