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   KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04   

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https://dejure.org/2004,5571
KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04 (https://dejure.org/2004,5571)
KG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 (https://dejure.org/2004,5571)
KG, Entscheidung vom 26. November 2004 - 5 W 146/04 (https://dejure.org/2004,5571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Streitwerts bei einem auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen gestützten Verfahren; Angabe des Streitwerts in der Klageschrift als wichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses zur Streitwertermittlung; Wertfestsetzung im Verfahren aus Erlass einer ...

  • Judicialis

    GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1 n. F.; ; ZPO § 3

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • LG Berlin, 14.03.2011 - 91 O 25/11

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    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen Kammergericht in WRP 2005, 368, m.w.N.).
  • AG Bad Segeberg, 10.04.2014 - 17a C 49/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ehrverletzende Tatsachenbehauptung in Form einer

    Da es sich hierbei um eine sog. Leistungsverfügung handelt, ist ein Abschlag von diesem Streitwert nicht zu machen (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 26. Mai 2009, 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4; AG Oldenburg in Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2010, 22 C 279/10, juris Rn. 30; entgegen KG, Beschluss vom 26. November 2004, 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4).(Rn.23).

    Aus demselben Grund ist auch nicht ersichtlich, dass eine "Vorläufigkeit" bis zum Abschluss eines (etwaigen) Hauptsacheverfahrens einen Abschlag rechtfertigen könnte (so aber KG, Beschl. v. 26.11.2004 - 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4; anders zu Recht OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09,JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4).

  • LG Berlin, 08.10.2010 - 16 O 458/10

    Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist

    Der festgesetzte Verfahrenswert entspricht zwei Dritteln des Wertes der Hauptsache (vgl. KG WRP 2005, 368, 369).
  • KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21

    Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener

    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für das Verfahren auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrenswertes bemessen werden kann (seit Senat, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, Rn. 20, juris).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09

    Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten:

    Für den Streitwert der einstweiligen Verfügungsverfahrens ist im Vergleich zur Hauptsache regelmäßig ein Abschlag vorzunehmen (Wenzel/Burkhardt aaO, Kap. 12 Rn. 144 a; OLG Celle: Beschluss vom 04.12.2009 - 13 W 95/09 - BeckRS 2009, 88795: 1/3; KG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 - BeckRS 2005, 01146: 1/3).
  • OLG Celle, 04.12.2009 - 13 W 95/09

    Wettbewerbsprozess: Streitwertbemessung bei einem einstweiligen

    Dabei sind u. a. die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung), die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, zitiert nach juris, Tz. 4. Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 40 Rdnr. 37 f.. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kapitel 49 Rdnr. 11 f.).

    Dem Senat erscheint insoweit ein Abschlag von 1/3 vom Streitwert des Hauptsacheverfahrens als angemessen (so auch z. B. KG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04, zitiert nach juris).

  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

    b) Diese Grundsätze geltend entsprechend für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert gem. § 51 Abs. 4 GKG regelmäßig mit 2/3 eines entsprechenden Hauptsachverfahrenswertes bemessen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 W 1086/20 -, unter I.1; Beschluss vom 26. November 2004 - 5 W 146/04 -, Rn. 20, juris).
  • KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06

    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß

    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der neueren Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit zwei Dritteln eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens bemessen werden kann (vgl. zur Begründung im Einzelnen Senat WRP 2005, 368, m.w.N.).
  • KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20

    Curveball - Titelschutz nach dem Markengesetz: Historische Begebenheiten

    Vorstehende Grundsätze gelten entsprechend für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Verfahrenswert regelmäßig mit 2/3 eines entsprechenden Hauptsachenwertes bemessen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20.02.2021 - 5 W 1024/20 - Rdnr. 33 nach juris; Senat, Beschluss vom 16.09.2020 - 5 W 1086/20 -, unter I.1; Senat, Beschluss vom 26.11.2004 - 5 W 146/04 -, KGR Berlin 2005, 208, Rdnr. 20 nach juris).
  • LG Berlin, 06.12.2012 - 15 O 458/12

    Einstweilige Verfügungen auch im Urheberrecht

    Der festgesetzte Verfahrenswert entspricht zwei Dritteln des Wertes der Hauptsache (vgl. KG WRP 2005, 368, 369).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

  • AG Berlin-Mitte, 19.05.2011 - 5 C 1005/11

    Streitwert in Eilverfahren wegen Spam beträgt 2.000,00

  • KG, 08.09.2020 - 5 W 1023/20

    Follower-Anzahl - Zur Streitwertbestimmung bei einem wettbewerbsrechtlichen

  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts

  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1146/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Wertbemessung einer auf Unterlassung

  • KG, 17.11.2014 - 8 U 114/14

    Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz eines einstweiligen

  • LAG Köln, 24.05.2005 - 6 Ta 145/05

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von unlauterem Wettbewerb

  • KG, 19.02.2021 - 5 W 1144/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung Ansprüche nach dem Gesetz gegen den

  • LG Berlin, 02.07.2010 - 16 O 301/10

    Werbung mit Anwaltskosten

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