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   KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04   

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https://dejure.org/2004,6110
KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04 (https://dejure.org/2004,6110)
KG, Entscheidung vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 (https://dejure.org/2004,6110)
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 5 W 153/04 (https://dejure.org/2004,6110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Wettbewerbsverstöße durch eine GmbH des Ex-Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Zulässigkeit des Rechtswegs bei subjektiver Klagehäufung; Auslegung des verfahrensrechtlichen Begriffs der Rechtsnachfolge

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; ArbGG § 3; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Wettbewerbsverstöße durch von einem ehemaligen Arbeitnehmer gegründete GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsverstöße einer von einem ehemaligen Arbeitnehmer gegründeten GmbH: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 732
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 42/96

    Rechtsweg für Streitigkeiten einer Therapeutin und einer KV über die Ausstellung

    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Denn die Zulässigkeit des Rechtswegs ist bei subjektiver Klagehäufung - wie hier - hinsichtlich jedes Beklagten gesondert zu prüfen und festzustellen; erforderlichenfalls hat eine Teilverweisung unter Prozesstrennung zu erfolgen (vgl. Germelmann/Matthes, ArbGG, 5.Aufl., § 2 Rdn.186; s.a. zur objektiven Klagehäufung BGH NJW 1998, 826/828, jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Die Wertfestsetzung erfolgt gemäß § 3 ZPO auf ein Drittel des Wertes der Hauptsache (vgl. BGH NJW 1998, 909; Zöller/Gummer, ZPO, 24.Aufl., § 17a GVG Rdn.20 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1994 - 17 W 25/94
    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Da ein gemeinsames Verfahren vor dem ordentlichen Gericht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1995, 319), muss ihm in solchem Fall die Möglichkeit bleiben, wenigstens die "Zusammenhangsklage" dort zu belassen.
  • OLG Zweibrücken, 28.04.1997 - 2 W 7/97

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts aufgrund Sachzusammenhangs mit einem beendeten

    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Es ist nicht Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits begonnen hat oder noch besteht (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf NZA-RR 2003, 211; OLG Hamburg NZA 2003, 935; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; Fischer DB 1998, 1182/1184; Baumbach/Hefermehl/ Köhler, UWG, 23.Aufl., § 12 Rdn. 2.4; Germelmann/Matthes, a.a.O. § 2 Rdn.72, 75; Schwab/Wetz/Walker, ArbGG, § 2 Rdn.111, 114f., jew. m.w.N.).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Denn sein Zweck zu verhindern, dass über Inhalt und Umfang arbeitsrechtlicher Pflichten verschiedene Gerichtsbarkeiten entscheiden müssen, trifft auch dann zu (vgl. zu Vorstehendem BAG NJW 1987, 2606; ZIP 2000, 899/900; Germelmann/Matthes, a.a.O. § 3 Rdn.10, jew. m.w.N.).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Denn sein Zweck zu verhindern, dass über Inhalt und Umfang arbeitsrechtlicher Pflichten verschiedene Gerichtsbarkeiten entscheiden müssen, trifft auch dann zu (vgl. zu Vorstehendem BAG NJW 1987, 2606; ZIP 2000, 899/900; Germelmann/Matthes, a.a.O. § 3 Rdn.10, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 30.12.2002 - 11 W 43/02
    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Es ist nicht Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits begonnen hat oder noch besteht (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf NZA-RR 2003, 211; OLG Hamburg NZA 2003, 935; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; Fischer DB 1998, 1182/1184; Baumbach/Hefermehl/ Köhler, UWG, 23.Aufl., § 12 Rdn. 2.4; Germelmann/Matthes, a.a.O. § 2 Rdn.72, 75; Schwab/Wetz/Walker, ArbGG, § 2 Rdn.111, 114f., jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für eine Streitigkeit behaupteter

    Auszug aus KG, 07.12.2004 - 5 W 153/04
    Es ist nicht Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits begonnen hat oder noch besteht (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf NZA-RR 2003, 211; OLG Hamburg NZA 2003, 935; OLG Zweibrücken NZA-RR 1998, 225; Fischer DB 1998, 1182/1184; Baumbach/Hefermehl/ Köhler, UWG, 23.Aufl., § 12 Rdn. 2.4; Germelmann/Matthes, a.a.O. § 2 Rdn.72, 75; Schwab/Wetz/Walker, ArbGG, § 2 Rdn.111, 114f., jew. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06

    Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf

    Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegenüber seinem früheren Arbeitgeber begeht, können unerlaubte Handlungen in diesem Sinne sein (KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - DB 2005, 732; OLG Hamburg vom 30.12.2002 - 11 W 43/02 - NZA 2003, 935; vgl. im Einzelnen Fischer, Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten in UWG-Sachen, DB 1998, 1182).

    Der erforderliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (so bereits BGH vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57 - AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 114; KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - unter 1.b)aa) der Gründe).

  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 U 37/07

    Rechtswegprüfung durch das Rechtsmittelgericht bei verfahrensfehlerhaft

    Auch Verstöße gegen das UWG, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem (früheren) Arbeitgeber begeht, stellen unerlaubte Handlungen in diesem Sinne dar (KG, Beschluss vom 7.12.2004, 5 W 153/04, Rn. 7 - zitiert nach juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.4 zu § 12 UWG).
  • LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den

    Bei der gegen zwei Beklagten gerichteten Klage handelt es sich um eine subjektive Klagehäufung, sodass die Zulässigkeit des Rechtswegs - ebenso wie bei objektiver Klagehäufung i.S.d. § 260 ZPO hinsichtlich jeden prozessualen Streitgegenstandes - hinsichtlich eines jeden Beklagten gesondert zu prüfen und festzustellen ist, wobei erforderlichenfalls eine Teilverweisung unter Prozesstrennung zu erfolgen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 07. Dezember 2004 - 5 W 153/04, juris, Rdnr. 2; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting § 2 ArbGG Rdnr. 155 m.w.N., 9. Auflage 2017 und zur objektiven Klagehäufung BAG, Beschluss vom 07. Juli 1998 - 5 AZB 46/97, juris, Rdnr. 27; LAG Hamm Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 Ta 667/17, juris).
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