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   OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58   

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OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58 (https://dejure.org/2008,15848)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58 (https://dejure.org/2008,15848)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 5 W 154/08 - 58 (https://dejure.org/2008,15848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten bei Reparatur in Eigenleistung; Erforderliche Darlegung der Ausfallzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)

    Mietwagenkostenerstattung bei Eigenreparatur

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kann sich weiter verkürzen, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der sachverständig geschätzten Reparaturdauer repariert oder nutzbar ist oder wegen zwischenzeitlichen Erwerbs eines Ersatzfahrzeugs nicht mehr genutzt wird (Staudinger- Schiemann, BGB, 13. Bearb., § 251, Rdnr. 57; BGH, Urt. v. 23.3.1976, IV ZR 41/74, BGHZ 66, 239, für die Nutzungsentschädigung).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Ferner kann er Mietwagenkosten nur für den Zeitraum geltend machen, den die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfordert hätte (BGH, Urt. v. 17.3.1992, VI ZR 226/91, VersR 1992, 1618, zur Nutzungsausfallentschädigung; siehe auch BGH, Urt. v. 15.7.2003, VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Ferner kann er Mietwagenkosten nur für den Zeitraum geltend machen, den die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfordert hätte (BGH, Urt. v. 17.3.1992, VI ZR 226/91, VersR 1992, 1618, zur Nutzungsausfallentschädigung; siehe auch BGH, Urt. v. 15.7.2003, VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kleine Mühewaltung ist von dem Geschädigten umso mehr zu fordern, wenn - wie vorliegend - im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs nicht unerhebliche oder diesen gar erheblich übersteigende Beträge auf dem Spiel stehen (BGH, aaO; siehe auch BGH, Urt. v. 12.6.2007, VI ZR 161/06, VersR 2007, 1144, m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Die Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten, bildet gleichsam eine immanente Schranke für die Höhe der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten (BGH, Urt. v. 2.7.1985, VI ZR 177/84, VersR 1985, 1092, m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Soweit nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung entscheidend ist, ob es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche von einer oder gegen eine Person handelt, die im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit erster Instanz ihren allgemeinen Gerichtsstand außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes hatte, genügt es bei Streitgenossenschaft, wenn einer der Streitgenossen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hatte (BGH, Urt. v. 13.5.2003, VI ZR 430/02, NJW 2003, 2686; Zöller- Gummer, ZPO, 26. Aufl., GVG § 119, Rdnr. 14, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Dabei ist die Entschädigungsdauer auf die notwendige Ausfallzeit beschränkt, so dass Verzögerungen, die durch eine Reparatur in Eigenregie entstehen, zu Lasten des Geschädigten gehen (BGH, aaO ; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 269).
  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 41/74

    Anforderungen an den Widerruf eines Makleralleinauftrages - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kann sich weiter verkürzen, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der sachverständig geschätzten Reparaturdauer repariert oder nutzbar ist oder wegen zwischenzeitlichen Erwerbs eines Ersatzfahrzeugs nicht mehr genutzt wird (Staudinger- Schiemann, BGB, 13. Bearb., § 251, Rdnr. 57; BGH, Urt. v. 23.3.1976, IV ZR 41/74, BGHZ 66, 239, für die Nutzungsentschädigung).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger seiner Darlegungslast genügt hat, indem er später den behaupteten reparaturbedingten Nutzungsausfall von 14 Kalendertagen mit einer umfassend durchgeführten Reparatur und erforderlichen Lackierarbeiten begründet hat (s. Schriftsatz vom 20.1.2009, Bl. 103 d.A.; in einem ähnlich gelagerten Fall für den Ersatz von Mietwagenkosten verneinend Saarländisches OLG, Beschluss vom 24.7.2008, 5 W 154/08, OLGR Saarbrücken 2008, 913).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 13 U 2653/18

    Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung - freiberufliche

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 226/91, juris Rn. 15; Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2004 - 14 U 112/03, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2019 - 2 U 49/17, juris Rn. 32; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 5 U 696/19, juris Rn. 21).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2019 - 5 U 696/19

    Schadensersatz wegen Beschädigung in einem Verkehrsunfall

    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 -, juris Rn. 15; Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 -, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 5 W 154/08 - 58 -, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13. September 2013 - 10 U 859/13 -, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 14 U 112/03 -, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2019 - 2 U 49/17 -, juris Rn. 32; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 249 Rn. 41 mit 37).
  • LG Saarbrücken, 15.11.2013 - 13 S 123/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der

    OLG, OLG-Report 2008, 913).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2020 - 13 U 2653/18
    Rechnet der Geschädigte seinen Schaden - wie hier - fiktiv ab, kommt es dabei maßgeblich auf die objektiv erforderliche Dauer der im Gutachten zugrunde gelegten Reparatur oder Ersatzbeschaffung an (BGH, Urteil vom 17.03.1992 - VI ZR 226/91, juris Rn. 15; Urteil vom 15.07.2003 - VI ZR 361/02, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008 - 5 W 154/08 - 58, juris Rn. 18 f.; OLG München, Urteil vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2004 - 14 U 112/03, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2019 - 2 U 49/17, juris Rn. 32; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 5 U 696/19, juris Rn. 21).
  • LG Fulda, 19.06.2009 - 1 S 15/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Schätzgrundlage bei einem Ersatz

    Bei der Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert kann der Geschädigte die Mietwagenkosten nur bis zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Beschaffung eines angemessenen Gebrauchtwagens möglich war (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.07.2008, Az. 5 W 154/08, zitiert nach "JURIS").
  • LG Saarbrücken, 25.06.2008 - 13 T 5/08

    Zuständigkeit: Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte gegen

    Es wird darauf hingewiesen, dass das Saarländische OLG mit Beschluss vom 24.7.2008 (5 W 154/08-58) seine Zuständigkeit bejaht hat.
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   OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08   

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https://dejure.org/2008,17132
OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08 (https://dejure.org/2008,17132)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.07.2008 - 5 W 154/08 (https://dejure.org/2008,17132)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Juli 2008 - 5 W 154/08 (https://dejure.org/2008,17132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei einer Eigenreparatur mit längerer Dauer als der vom Sachverständigen für eine gewöhnliche Reparatur angesetzten Zeit; Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts für alle Verfahren mit Auslandsberührung; Begrenzung der ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; BGB § 242; ; BGB § 249 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 249 Satz 2; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funktionelle Zuständigkeit des OLG bei Rechtsmittelentscheidungen mit Auslandsbezug - Umfang der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Erstattung des Wiederbeschaffungswertes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Soweit nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung entscheidend ist, ob es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche von einer oder gegen eine Person handelt, die im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit erster Instanz ihren allgemeinen Gerichtsstand außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes hatte, genügt es bei Streitgenossenschaft, wenn einer der Streitgenossen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hatte (BGH, Urt. v. 13.5.2003, VI ZR 430/02, NJW 2003, 2686; Zöller- Gummer, ZPO, 26. Aufl., GVG § 119, Rdnr. 14, m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kann sich weiter verkürzen, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der sachverständig geschätzten Reparaturdauer repariert oder nutzbar ist oder wegen zwischenzeitlichen Erwerbs eines Ersatzfahrzeugs nicht mehr genutzt wird (Staudinger- Schiemann, BGB, 13. Bearb., § 251, Rdnr. 57; BGH, Urt. v. 23.3.1976, IV ZR 41/74, BGHZ 66, 239, für die Nutzungsentschädigung).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Die Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten, bildet gleichsam eine immanente Schranke für die Höhe der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten (BGH, Urt. v. 2.7.1985, VI ZR 177/84, VersR 1985, 1092, m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Ferner kann er Mietwagenkosten nur für den Zeitraum geltend machen, den die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfordert hätte (BGH, Urt. v. 17.3.1992, VI ZR 226/91, VersR 1992, 1618, zur Nutzungsausfallentschädigung; siehe auch BGH, Urt. v. 15.7.2003, VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kleine Mühewaltung ist von dem Geschädigten umso mehr zu fordern, wenn - wie vorliegend - im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs nicht unerhebliche oder diesen gar erheblich übersteigende Beträge auf dem Spiel stehen (BGH, aaO; siehe auch BGH, Urt. v. 12.6.2007, VI ZR 161/06, VersR 2007, 1144, m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Ferner kann er Mietwagenkosten nur für den Zeitraum geltend machen, den die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfordert hätte (BGH, Urt. v. 17.3.1992, VI ZR 226/91, VersR 1992, 1618, zur Nutzungsausfallentschädigung; siehe auch BGH, Urt. v. 15.7.2003, VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575).
  • BGH, 31.03.1976 - IV ZR 41/74

    Anforderungen an den Widerruf eines Makleralleinauftrages - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Diese kann sich weiter verkürzen, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der sachverständig geschätzten Reparaturdauer repariert oder nutzbar ist oder wegen zwischenzeitlichen Erwerbs eines Ersatzfahrzeugs nicht mehr genutzt wird (Staudinger- Schiemann, BGB, 13. Bearb., § 251, Rdnr. 57; BGH, Urt. v. 23.3.1976, IV ZR 41/74, BGHZ 66, 239, für die Nutzungsentschädigung).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2008 - 5 W 154/08
    Dabei ist die Entschädigungsdauer auf die notwendige Ausfallzeit beschränkt, so dass Verzögerungen, die durch eine Reparatur in Eigenregie entstehen, zu Lasten des Geschädigten gehen (BGH, aaO ; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 269).
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